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Die EU und das Ende der Reisefreiheit: „Niemand hat die Absicht, eine…“

Published On: 13. September 2022 5:00

Die EU hat das Visa-Abkommen mit Russland gebrochen und so ein weiteres Mal bewiesen, dass sie internationale Verträge nicht einhält. Für Russen ist die Einreise in die EU nun fast unmöglich geworden.

Die Russen sind ein reisefreudiges Volk und russische Touristen waren für viele EU-Länder, zum Beispiel Finnland oder Griechenland, ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Das hat sich nach Beginn der russischen Intervention in der Ukraine geändert, als die EU ihren Luftraum für russische Flugzeuge gesperrt hat, worauf Russland mit gleicher Münze reagiert hat. Seitdem gibt es für Russen nur noch wenige Möglichkeiten, in die EU zu reisen, zum Beispiel mit Flügen über Istanbul. Natürlich hat die damit einhergehende Verringerung der Zahl der Flüge zu einer massiven Verteuerung der Flugtickets geführt, weshalb diese Touristensaison für die EU weitgehend ohne russische Touristen abgelaufen ist.

Das war den radikal anti-russischen Regierungen einiger EU-Staaten aber nicht genug, denn vor allem die baltischen Staaten und Polen haben auf ein generelles Einreiseverbot für Russen in die EU gedrängt. Das konnten sie zwar nicht durchsetzen, aber sie konnten die Einreisebedingungen für Russen erschweren und dürfen ihre eigenen Grenzen für Russen nun praktisch komplett schließen.

Zwischen der EU und Russland gab es ein Abkommen, das die Erteilung für Visa vereinheitlicht hat. Es galten für EU-Bürger die gleichen Anforderungen für Einreisen nach Russland, wie umgekehrt für Russen bei Reisen in die EU. Dieses Abkommen über die vereinfachte Visaerteilung hat die EU nun gebrochen, denn es hatte eine Kündigungsfrist von 90 Tagen. Die EU hat es jedoch innerhalb von drei Tagen ausgesetzt und der Welt damit ein weiteres Mal gezeigt, dass mit der EU geschlossene Verträge das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt werden. Die EU bricht internationale Verträge, wenn sie ihr nicht mehr gefallen, was von den Staaten der ganzen Welt aufmerksam beobachtet wird.

Seit dem 12. September ist es für fast alle Russen sehr schwer, vielleicht sogar unmöglich geworden, in die EU zu reisen, denn selbst bereits gültige Visa können an der EU-Grenze ohne Angabe von Gründen annulliert werden. In der Praxis bedeutet das, dass ein Reisender, der zum Beispiel eine Tagesreise auf sich nimmt, um von Moskau über Istanbul nach Frankfurt zu fliegen, am Flughafen gestrandet ist und vielleicht einen Tag im Transitbereich verbringen muss, bevor er (auf eigene Kosten) wieder zurückgeflogen werden kann.

Die EU hat ihren Ruf bei den Menschen in Russland damit ein weiteres Mal beschädigt, denn die Russen empfinden diese Entscheidung als rassistisch und die EU hat ihnen damit bestätigt, dass ihre Sanktionen keineswegs gegen die russische Regierung oder deren Politik gerichtet sind, sondern dass die westlichen Sanktionen ganz direkt gegen die Menschen in Russland selbst gerichtet sind. Das wird die Unterstützung der Russen für ihre Regierung weiter erhöhen, weshalb das Vorgehen der EU unverständlich ist, schließlich will sie das Gegenteil davon erreichen.

Die russische Nachrichtenagentur TASS hat die für Russen nun entstandene Lage zusammengefasst und ich habe den Artikel der TASS übersetzt. Dem ist noch hinzuzufügen, dass sowohl der russische Präsident Putin als auch der für Visafragen zuständige Außenminister Lawrow bereits erklärt haben, dass Russland im Gegenzug nicht plant, die Visavergabe an Europäer zu erschweren. Russland bleibt ein für alle Menschen offenes Land.

Beginn der Übersetzung:

Die EU führt erstmals eine „erschwerte Visaregelung“ mit Russland ein

Die Gebühr für ein Schengen-Visum wird auf 80 Euro erhöht, die Frist zur Visaerteilung wird auf 45 Tage verlängert, die Liste der erforderlichen Dokumente und die Möglichkeit der EU-Länder, ein Visum zu verweigern, wird erweitert.

Der Beschluss des EU-Rates, die Visaerleichterungen für Russland auszusetzen, trat am Montag in Kraft. Die Europäische Union hat das Abkommen, dessen Aussetzungsverfahren vorsieht, dass es erst 90 Tage nach der Notifizierung des Beschlusses, den der EU-Rat am 9. September gefasst hat, ausgesetzt werden kann, offen gebrochen.

In der Praxis bedeutet das, dass die Kosten für ein Schengen-Kurzzeitvisum von 35 auf 80 Euro angehoben werden, die Dauer der Bearbeitung auf maximal 45 Tage verlängert wird, die Zahl der für ein Visum vorzulegenden Dokumente erhöht wird und die EU-Länder mehr Möglichkeiten haben, Visa zu verweigern, Visa nur für bestimmte Reisedaten auszustellen oder Visa für eine einmalige Einreise anstelle von Visa für mehrere Einreisen zu erteilen. Darüber hinaus hat der EU-Rat den Mitgliedsländern die Möglichkeit eingeräumt, auf nationaler Ebene zusätzliche Beschränkungen für die Einreise von Russen einzuführen, bis hin zur Annullierung bestehender Visa an der Grenze aus Sicherheitsgründen.

Ausnahmen werden nur für Familienangehörige von EU-Bürgern, für Personen, die aus humanitären Gründen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen, einreisen, und für „Dissidenten und Vertreter der Zivilgesellschaft“ gemacht, womit die EU nur oppositionelle Organisationen meint.

Die erschwerte Visaregelung

Sergej Petrosow, Exekutivsekretär der belgischen Föderation russischsprachiger Organisationen, erklärte gegenüber der TASS, dass diese Änderungen in der Praxis „nicht nur einfach die Abschaffung der vereinfachten Visaregelung“ seien. „Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union wird ein erschwertes Visaregime eingeführt, das die Einreise von Bürgern eines bestimmten Landes so schwierig wie möglich macht, ohne die Grenzen des derzeitigen Schengen-Kodex zu überschreiten“, sagte er. „Die EU hat ihr selbst erklärtes Konzept der Freizügigkeit und der Kontakte zwischen einfachen Menschen aufgegeben, das Brüssel immer als eines der Hauptelemente der Beziehungen der EU mit der Außenwelt bezeichnet hatte.“

Die Ablehnung des Grundsatzes der Freizügigkeit der Bürger durch die EU wurde von Josep Borrell, dem Leiter des Auswärtigen Dienstes der EU, bestätigt, der sagte, dass der Besuch der EU „ein Privileg und kein Recht“ sein sollte.

Die Klarstellungen der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am Freitag sogenannte Empfehlungen an die EU-Staaten zur neuen Visaregelung mit Russland veröffentlicht. Schon der Titel des Dokuments lässt den Schluss zu, dass ein „erschwertes Visaregime mit Russland“ eingeführt werden soll: „Praktische Empfehlungen zur Anwendung eines strengeren Visumverfahrens für russische Bürger“

Die wichtigste These ist die Forderung nach einer maximalen Überprüfung der Visumantragsteller im Interesse der „Sicherheit der Europäischen Union.“ „Angesichts der Tatsache, dass die EU infolge der russischen Aggression in der Ukraine mit erhöhten Sicherheitsrisiken konfrontiert ist, sollten die Konsulate [der EU-Staaten] strenge Sicherheitsrisikobewertungen durchführen. Das könnte dazu führen, dass Visa verweigert oder sogar bestehende Visa annulliert werden. Russische Visumantragsteller, die zu nicht verbindlichen Zwecken reisen, müssen mit einem längeren und gründlicheren Antragsverfahren rechnen“, heißt es in dem Dokument. (Anm. d. Übers.: „Nicht verbindliche Zwecke“ sind so ziemlich alle Reisen, denn normale Menschen reisen mit Touristenvisa. Lediglich besondere Reisen, wie Familienzusammenführung oder ähnliches, für die es gesonderte Visa gibt, wären „verbindliche Zwecke“, bei denen der konkrete Zweck der Reise im Visum genannt ist.)

Daraus lassen sich zwei praktische Schlussfolgerungen ziehen. Erstens sind die Thesen über Sicherheitsrisiken für die EU durch russische Touristen ein künstlicher Vorwand für die Verzögerung des Erteilungsverfahrens für Visa und auch für die Verweigerung von Visa im Sinne von Borrells Aussage, dass die EU die Einreise in ihr Gebiet für Russen zu einem Privileg machen sollte. Zweitens ist es eine schriftliche Bestätigung dafür, dass selbst ein gültiges Visum keine Garantie mehr für die Einreise in die EU ist; es kann an der Grenze aus abstrakten „Sicherheitsgründen“ widerrufen werden.

Die Europäische Kommission betonte außerdem, dass die Ausstellung von Touristenvisa für die Konsulate die letzte Priorität haben sollte. „Die Konsulate sollten an letzter Stelle diejenigen bearbeiten, die aus anderen als zwingenden Gründen reisen, und die Reihenfolge der Bearbeitung der Dokumente entsprechend festlegen. Die Konsulate können innerhalb von 45 Tagen über die Erteilung eines Visums entscheiden. Die Konsulate haben das Recht, über die in der Standardliste enthaltenen Dokumente hinaus weitere Dokumente anzufordern, um eine zusätzliche Überprüfung der Antragsteller zu gewährleisten“, so die Europäische Kommission.

Den Konsulate wurde außerdem empfohlen, bei Bedarf Visa für eine einmalige Einreise anstelle von Visa für mehrfache Einreisen auszustellen.

Die Europäische Kommission hat sogar ein besonderes Verfahren vorgesehen, um die Erteilung von Visa zu verzögern: „Ein EU-Staat hat das Recht, sich mit jedem anderen Staat über ein Sicherheitsrisiko zu beraten, das ein Visumantragsteller für die EU darstellen könnte. In diesem Fall hat der zweite EU-Staat das Recht, die Erteilung des Visums zu blockieren.“

Die Folgen

Dabei versuchte die Europäische Kommission, die negativen medialen Auswirkungen ihrer Entscheidungen abzumildern, indem sie verkündete, dass die EU „weiterhin für russische Visumantragsteller offen ist, die zu obligatorischen Zwecken reisen, einschließlich Familienangehörige von EU-Bürgern, Personen, die aus humanitären Gründen reisen, Journalisten, Dissidenten und Vertreter der Zivilgesellschaft“, heißt es in dem Dokument. „Die Europäische Kommission rät den EU-Mitgliedstaaten, die Möglichkeiten zur Vereinfachung der Bedingungen in solchen Fällen zu nutzen, bis hin zur Senkung oder Abschaffung der Konsulargebühren.“

Wie Petrosow abschließend erklärte, ist das Vorgehen Brüssels ein weiterer Versuch, alle russischen Bürger zu treffen, egal wie sehr Brüssel behauptet, seine Sanktionen seien nur gegen die Führung des Landes gerichtet. „Am Ende werden die Menschen darunter leiden, und diejenigen, gegen die angeblich Sanktionen verhängt werden, können in Ruhe weiterreisen, denn die EU hat ihnen jahrzehntelang Aufenthaltsgenehmigungen und Staatsbürgerschaften gegeben, ihr Geld angenommen und die Augen vor der Herkunft dieser Gelder verschlossen. Für sie hat sich nichts geändert, sie werden weiterhin frei reisen können“, schloss er.

Die aufgehobene Vereinbarung

Das Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Union über die Vereinfachung der Visaerteilung für Bürger Russlands und der Europäischen Union wurde am 25. Mai 2006 unterzeichnet, am 7. März 2007 von Russland ratifiziert und trat am 1. Juni desselben Jahres in Kraft.

Das Dokument sieht eine Vereinfachung der Verfahren für die Ausstellung von Visa zur einmaligen Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu drei Monaten sowie von Visa für mehrfache Einreisen für bestimmte Kategorien von Bürgern vor. Das Dokument regelt nicht Fragen wie die Ablehnung eines Visums, die Anerkennung von Reisedokumenten, den Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, die Verweigerung der Einreise oder die Ausweisung aus dem Land.

In dem Abkommen wurde eine einheitliche Visumgebühr von 35 Euro festgelegt. Sie erhöht sich auf 70 Euro, wenn der Visumantrag weniger als drei Tage vor dem geplanten Abreisedatum eingereicht wird. Einige Personengruppen, darunter enge Verwandte mit rechtmäßigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines der EU-Mitgliedstaaten oder der Russischen Föderation, waren von der Zahlung der Gebühr befreit.

Jede Vertragspartei hatte das Recht, das Abkommen „aus Gründen des Schutzes der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Gesundheit“ ganz oder teilweise auszusetzen. Die andere Partei musste mindestens 48 Stunden im Voraus informiert werden. Die Vereinbarung erlischt 90 Tage nach der schriftlichen Benachrichtigung durch den Initiator der Aussetzung. In diesem letzten Punkt hat die EU formell gegen das unterzeichnete Dokument verstoßen, da der Beschluss zur Aussetzung des Abkommens am 9. September gefasst wurde und am 12. September in Kraft tritt.

Ende der Übersetzung

Die Formulierung von EU-Vertretern, Reisen in die EU seien kein Recht sondern ein Privileg, sind – höflich ausgedrückt – ausgesprochen fragwürdig. Zu den Menschenrechten, für die der Westen angeblich eintritt – ich erinnere an frühere die Beschränkungen der Reisefreiheit durch Ostblockstaaten und die Proteste westlicher Staaten dagegen -, gehört ausdrücklich die Reisefreiheit. Interessanterweise ist es die EU, die dieses Menschenrecht pauschal nach ethnischen Kriterien einschränkt, während Russland das Gegenteil tut und das Menschenrecht auf Reisefreiheit ausdrücklich weiterhin achtet und schützt.


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