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Schlappe für Blume, Solidarität für Achgut

Published On: 28. September 2022 14:00

Der Antisemitismusbeauftragte Michael Blume gab sich siegessicher, doch ein Gericht pfiff ihn wegen seiner Verunglimpfungen von Achgut.com nun zurück. Unzählige Stammleser der liberalen „Welt“ begrüßen dies mit einer Solidaritätswelle aus lesenswerten Kommentaren. 

Letzten Freitag erließ das Verwaltungsgericht Stuttgart für „Die Achse des Guten“ (Achgut Media GmbH) eine einstweilige Anordnung gegen das Bundesland Baden-Württemberg. Dessen umstrittener Antisemitismusbeauftragte Dr. Michael Blume hatte sein Amt dazu missbraucht, gegen dieses ihm missliebige Medium in rechtswidriger Weise vorzugehen. Begrüßt hatte er die Zurückziehung von Werbeanzeigen von Audi und Volkswagen mit der Begründung, viele der hier schreibenden Autoren würden „rassistische und demokratiefeindliche Positionen“ vertreten, zugleich hatte er den vor allem durch seine Corona-Kritik bekannt, beliebt und gehasst gewordenen Finanzwissenschaftler Stefan Homburg die Verbreitung von „Verschwörungsmythen“ unterstellt. Eine Überprüfung anhand seines Autorenprofils dürfte bei der Einschätzung von Blumes Bezichtigung ebenso hilfreich sein wie darum zu wissen, dass für Blume die Titulierung seiner selbst als „Meister Proper der Antisemitismusbekämpfung“ rassistisch sei; das offenbart ja doch einen recht sonderbaren Umgang mit derlei Begriffen. 

Über die wegen Blumes verfassungswidriger Äußerungen erlassenen einstweiligen Anordnung haben inzwischen WELT, Deutschlandfunk, die Badische Zeitung und die Südwest-Presse berichtet. Auf ein großes öffentliches Interesse deuten ebenfalls die Leserkommentare auf Welt.de hin. Die Schnittmenge der Leserschaft von Welt und Achgut.com dürfte sehr hoch sein. Unzählige Kommentatoren – wohl größtenteils Stammleser, denn für die Kommentarfunktion benötigt man ein Benutzerkonto – drücken dort ihren Unmut gegen Blume und ihre diesbezügliche Solidarität mit Achgut.com aus. Auch die praktizierte Cancel Culture und Wokeness seitens Audi kommen überhaupt nicht gut weg. 

Deutschland, eine freiheitliche Gesellschaft? 

„Auch wenn ich nicht mit allen Inhalten der ‚Achse‘ übereinstimme, ist sie für mich eine Perle der Meinungsfreiheit“, schreibt jemand, während ein Anderer feststellt: „Es ist gut, dass diesem sog. ‚Antisemitismusbeauftragten‘ Michael Blume juristisch endlich Grenzen aufgezeigt werden bei seiner unerträglichen Verunglimpfung von Juden, die ihm persönlich nicht schmecken.“ Ein Dritter fragt nachdenklich: „Wenn große Unternehmen auf üble Denunzianten reagieren und den wirtschaftlichen Ruin alternativer Unternehmen befördern und wenn Staatsdiener ihr Amt für Propaganda gegen Missliebige verwenden, nennt sich das dann ‚freiheitliche Gesellschaft‘ und sind das die ‚westlichen Werte‘? Glücklicherweise gibt es noch Richter, die uns schützen, allerdings lässt die kommende Juristengeneration diesbezüglich nichts Gutes erwarten.“ Aber lesen Sie am besten selbst

Im Vorfeld gab sich Blume übrigens überaus siegesgewiss: Auf dem von ihm ausgiebig bespielten Blog „Scilogs.spektrum“ ordnete er die den gerichtlichen Schritten vorangehende Abmahnung von Rechtsanwalt Steinhöfel als eine sogenannte SLAPP-Attacke ein. Gemeint sind damit juristische Einschüchterungsversuche, die den Zweck haben, Menschen aus politischen Gründen zum Schweigen zu bringen. Er vertritt dort ernsthaft die Auffassung, dass auf Achgut.com die Einschränkung von Meinungsfreiheit und die Cancel Culture nur kritisiert würden, bis bei einer einstweiligen Machtübernahme von Rechtspopulisten und Rechtslibertären dann selbst zensiert würde. 

Blume unterstützt demnach öffentlich die wirtschaftliche Schädigung eines kritischen Mediums via Werbe-Boykott, anstatt den argumentativen Schlagabtausch zu suchen, und wähnt sich zugleich als Opfer einer Attacke auf seine Meinungsfreiheit, wenn eine Publikation den Rechtsweg wider die Obrigkeit beschreitet, um sich zur Wehr zu setzen. Blumes Kritik folgte das Verwaltungsgericht nicht, was der Antisemitismusbeauftragte immerhin akzeptiert: „Er, Blume, müsse aber auch rechtsstaatlich akzeptieren, dass er als Beauftragter der Landesregierung bei seinen Meinungsäußerungen ‚strengeren Einschränkungen‘ unterliege als als Bürger und Wissensfhaftler“, zitiert ihn die Südwest Presse auf ihre Anfrage an ihn. Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier.  

Ein Welt-Kommentator schrieb übrigens: „Dieser Herr Blume hat sich schon so oft zum Gespött gemacht, das kann dem Anliegen seines Amtes nicht gut tun. Die Achse stellte Blume oft bloß, indem sie ihn einfach nur zitiert…“ Aktuell verlautbart der Ministerialbeamte der Landesregierung Baden-Württemberg, dass er den sogenannten Star-Wars-Day „per Beauftragten-Podcast 2020 ‚offiziell anerkannte‘“. 

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