kriegsfuehrung-ueber-die-manipulation-unserer-gehirneKriegsführung über die Manipulation unserer Gehirne
«menschen-sterben-‹ploetzlich-und-unerwartet›-bei-alltaeglichen-verrichtungen»«Menschen sterben ‹plötzlich und unerwartet› bei alltäglichen Verrichtungen»
schweiz:-haben-die-us-dienste-demnaechst-einblick-in-sensible-daten-des-bundes?

Schweiz: Haben die US-Dienste demnächst Einblick in sensible Daten des Bundes?

Published On: 29. September 2022 0:18

Veröffentlicht am 29. September 2022 von RL.

Die Schweizer Behörden erwägen, künftig ihre Daten auf Servern der US-Konzerne Amazon, IBM, Microsoft und Oracle sowie dem chinesischen Unternehmen Alibaba zu lagern. Das Thema sorgt schon seit Monaten in der Schweiz für grosse Diskussionen. Kritik ist omnipräsent: Werden damit sensible Daten den US- oder chinesischen Diensten zur Verfügung gestellt? Davon lässt man sich in Bern nicht beirren. Der Bund schafft gerade Fakten.

Am Dienstag hat die Bundeskanzlei nun mitgeteilt, dass die Verträge mit den Cloud-Anbietern unterschrieben seien. Die letzte Unterschrift sei am Freitag per Post eingetroffen, berichtet die NZZ. Die Bundeskanzlei prüfe derzeit, ob die Verträge mit den ausländischen Unternehmen publiziert werden können. Ganz freiwillig tut sie dies wohl nicht, da Bürger via Öffentlichkeitsgesetz ohnehin Einsicht in die Dokumente fordern werden.

Insgesamt geht es bei der Cloud-Lösung um ein Volumen von 110 Millionen Franken. Der Bund hat die Option, aber nicht die Pflicht, bei den fünf Firmen innert fünf Jahren Cloud-Dienste in diesem Wert zu beziehen – genannt «Public Clouds Bund». Unklar ist dabei, welcher Anbieter in welchem Umfang zum Zug kommt. Dies muss im Einzelfall entschieden werden.

Dazu die NZZ: «Die Bundesverwaltung wird nicht einfach alle ihre Daten in die Clouds der Anbieter verschieben. Sie setzt weiterhin auch auf ihre eigenen Rechenzentren und Private Clouds – also Clouds, die auf der eigenen Infrastruktur betrieben werden (siehe Tabelle). Neu ist somit «nur», dass für gewisse Leistungen Public-Cloud-Dienste bezogen werden können.»

Die Ämter in den verschiedenen Departements würden selbst entscheiden, ob und für welche Zwecke sie Cloud-Leistungen abrufen. Der Fokus bei der Nutzung liege laut der Bundeskanzlei auf öffentlichen Daten, für die keine besonderen Schutzanforderungen bestehen.

«Schützenswerte Personendaten werden vorderhand nicht in den Rechenzentren von Amazon oder Alibaba bearbeitet. Derzeit geht es primär um weniger heikle Anwendungen, bei denen rasche Skalierbarkeit gefragt ist. Das kann etwa das Berechnen von Wettermodellen durch das Bundesamt für Meteorologie oder das Bewältigen hoher Besucherzahlen auf Webseiten des Bundes sein», so die NZZ weiter, die auch auf die hohen Risiken aufmerksam macht, die mit der Cloud-Lösung einhergehen.

Zum einen deshalb, weil sich die Bundesverwaltung deshalb in die Abhängigkeit der Unternehmen begibt. Wenn einmal ein Entscheid für eine Zusammenarbeit mit einer Cloud-Firma getroffen wurde, lässt sich dies oft nur mit beträchtlichem Aufwand rückgängig machen. Zum anderen bestehen bezüglich der Datenschutzgesetze und behördlichen Zugriffsmöglichkeiten anderer Staaten grosse Bedenken.

Laut der Rechtsauffassung des Bundes sei die Übermittlung von Personendaten in EU-Staaten grundsätzlich möglich. Doch noch viel bedenklicher ist die Angelegenheit aufgrund der Macht der US-Konzerne und Behörden: Denn Nachrichtendienstliche Überwachungsprogramme sowie die berüchtigte Cloud Act in den USA sehen vor, dass amerikanische Behörden ohne Rechtshilfeverfahren auf Daten von Cloud-Anbietern zugreifen können. Dazu die NZZ:

«In gewissen Fällen ist dies auch dann möglich, wenn die Daten ausserhalb der USA gespeichert oder verarbeitet werden. Der Abschluss von Verträgen mit europäischen Tochterfirmen der US-Konzerne schützt nicht zwingend vor einem staatlichen Zugriff. Ob eine europäische Tochterfirma die Daten an die US-Mutter herausgibt, hängt vor allem vom wirtschaftlichen und politischen Druck ab. Im Zweifelsfall dürfte ein Unternehmen eher Bern als Washington verärgern wollen.»

Einfach gesagt: Durch das Cloud-Gesetz haben die US-Sicherheitsbehörden Zugriff auf Daten auf allen Servern von US-Unternehmen. Und dies unabhängig davon, wo diese stehen. Es ist davon auszugehen, dass Daten von Schweizer Behörden künftig auf der Cloud von US-Konzernen liegen werden.

Denn gegenüber Alibaba äusserte der Bund Vorbehalte. In einem am Dienstag veröffentlichten Bericht des Bundes wurde wie folgt argumentiert: Aufgrund des chinesischen Datensicherheitsgesetzes sei davon auszugehen, dass Alibaba den chinesischen Behörden zwingend Zugriff auf Daten ermöglichen müsse. Allenfalls sei gar eine Verschlüsselung der Daten in der Cloud unzulässig, wenn der chinesische Staat dadurch keinen Zugriff mehr hätte. Fazit der Bundeskanzlei: «Bereits aus diesen Gründen ist eine Übermittlung von Personendaten nach China mit erheblichen nur schwer beurteilbaren Risiken verbunden und dürfte kaum mit den Anforderungen des schweizerischen Datenschutzrechts sowie weiterer gesetzlicher Anforderungen zu vereinbaren sein.» Kurz gesagt: Personendaten dürften so schnell nicht in einer Alibaba-Cloud landen.

Brisant: Die Verträge sind zwar inzwischen unterschrieben. Gleichzeitig wird auf dem juristischen Weg gegen die Cloud-Lösung vorgegangen. Deshalb ist es noch fraglich, wann der Bund überhaupt von den fünf Anbietern Cloud-Leistungen beziehen wird. Ein Bürger wehrt sich juristisch gegen das Vorhaben des Bundes. Dazu die NZZ:

«Er verlangt, dass die Bundesverwaltung keine Public-Cloud-Dienste bei ausländischen Anbietern bezieht. Ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen ist beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Der Bund hat am Dienstag mitgeteilt, dass er diesen Zwischenentscheid abwarten will, bevor die Ämter Leistungen von Amazon und Co. beziehen können. Allerdings dürfte der Bürger den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Zudem läuft parallel das ‹eigentliche› Verfahren weiter. Sollte das Bundesverwaltungsgericht keine vorsorglichen Massnahmen beschliessen, wäre dies also nur ein Etappensieg für den Bund.»

Mit dem Startschuss für die Nutzung der Cloud vor einem rechtskräftigen Urteil würde der Bund ein juristisches Risiko eingehen. Andererseits möchte er die Cloud-Dienste innert nützlicher Frist nutzen können. Es dürfte viel davon abhängen, wie klar der Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts ausfällt.

***************

Für unsere Arbeit sind wir auf Spenden angewiesen. Wir schätzen jeden Beitrag, damit unserem kleinen Team eine gewisse Sicherheit gewährleistet werden kann. Wir bedanken uns bereits im Voraus für jegliche finanzielle Unterstützung.

Sie können uns nun über mehrere Wege unterstützen.

Bankzahlung in CHF oder EUR

Spenden in CHF auf folgendes Konto:

IBAN: CH15 0645 0600 3117 8466 0

Spenden in EUR auf folgendes Konto:

IBAN: CH64 0645 0600 3117 8465 1

Kleinspenden in EUR via Buy-Me-A-Coffee

Mit Kreditkarte für Transition

und mit Twint:

kriegsfuehrung-ueber-die-manipulation-unserer-gehirneKriegsführung über die Manipulation unserer Gehirne
«menschen-sterben-‹ploetzlich-und-unerwartet›-bei-alltaeglichen-verrichtungen»«Menschen sterben ‹plötzlich und unerwartet› bei alltäglichen Verrichtungen»