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Die traurige Wahrheit über die Testerei an Schulen

Published On: 5. Oktober 2022 6:00

Mit dem in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz werden auch die Testpflichten an Schulen wieder Realität, sollten die Länder sie beschließen. Erneut könnten also Schutzbefohlene zu Objekten staatlichen Handels werden, mit denen zu höheren Zwecken Dinge unternommen werden, die sie freiwillig nicht tun würden. Und die einige Gefahren bergen.  

Um eine Ahnung davon zu bekommen, welchen Zumutungen und Charaktertypen Schüler in den letzten zweieinhalb Jahren ausgesetzt waren, führe man sich vor Augen, dass Lehrerverbänden das aktuelle Infektionsschutzgesetz nicht weit genug geht, sie am liebsten Grundschulkindern Maskenpflichten auferlegen wollen. Mag es innerhalb der Lehrerschaft auch ganz andere Positionen und Stimmungen geben, so verweisen solche Forderungen doch darauf, wer den Ton angibt: Autoritäten, die von dem auf Ansteckung, Krankheit und Hygieneregeln fixierten Geist, in welchem diese Nation durch die letzten zweieinhalb Jahre stolperte, dermaßen erfüllt sind, dass sie davon nun einfach nicht mehr lassen können. Selbst dann nicht, wenn jenseits Deutschlands längst wieder Normalität eingekehrt ist, eine Aufarbeitung der Corona-Politik zumindest rudimentär auch hierzulande stattfindet und sich selbst in Regierungskreisen die Erkenntnis herumgesprochen hat, dass Schüler zu den von der Corona-Politik am stärksten in Mitleidenschaft gezogenen Gruppen gehören. 

Die Konsequenz daraus, auf Schulschließungen künftig zu verzichten, ist freilich läppisch, angesichts der zum potenziellen Einsatz bereiten Übel und der Logik, an der unverdrossen festgehalten wird. So soll es von Oktober bis April den Ländern überlassen sein, Masken- und Testpflichten zu erlassen, „um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten“. Weil für derartige Wirkungszusammenhänge keine sich auf die gesellschaftliche Praxis beziehenden Daten angeführt werden können, kommt letzten Endes sogar ein oberösterreichischer Ärztekammer-Präsident zu dem Schluss: „Weder hat sich die Wellenbewegung durch das Testen verändert, noch hatte die Vielzahl an Tests einen Einfluss auf die Todeszahlen“, so Peter Niedermoser. Österreich sei zwar „Testweltmeister“ geworden, doch habe das „zu keinerlei Verbesserung der Situation beigetragen“.

In Sachen Testen tut sich in der Alpenrepublik ohnehin etwas. Seinen Anfang hatte das in Hamburg genommen, wo die Giftigkeit der in den Tests verwendeten Substanzen Schlagzeilen machte, was die Behörden dazu veranlasst hatte, auf einen anderen Test chinesischer Herkunft umzusteigen. Wie Kai Rebmann auf reitschuster.de ausführlich berichtete, ist nun eine Gruppierung um Prof. Dr. Andreas Sönnichsen mit Ergebnissen einer aufwendigen Recherche an die Öffentlichkeit getreten, die in den in Österreich verwendeten Tests besorgniserregende Toxizitätsgrade nachgewiesen haben wollen. Sie waren aufgrund des Hamburger Skandals skeptisch geworden und hatten daher Laboruntersuchungen in Auftrag gegeben. Im Ergebnis wurde bei drei der vier eingereichten Proben eine „Zytotoxizität“ der höchstmöglichen Stufe festgestellt. Darunter „wird die Fähigkeit eines Stoffes verstanden, Gewebe und Zellen schädigen zu können.“ Die Initiatoren sind davon überzeugt, dass die Tests gar nicht hätten zugelassen werden dürfen. Solche Befunde müssten als Warnsignale, die staatlichen und medialen Handlungsdruck erzeugen, gewertet werden, weil nicht der Kritiker die Beweislast trägt und eine mögliche Gefährlichkeit nachweisen muss, sondern staatliche Institutionen ihre Sicherheit zu garantieren haben. 

Alle sind gleich, nur einige sind gleicher

So sehr die Frage der Giftigkeit auch nach medialer Thematisierung und wissenschaftlicher Aufklärung verlangt, so wenig sollte dabei vergessen werden, dass die Verletzung körperlicher Integrität mit potenziell gesundheitsgefährdenden Folgen auch dann geschehen würde, wenn die verwendeten Testsubstanzen aus Apfelsaft bestünden. Bis heute gilt ein Urteil des Amtsgerichts Meiningen zu der Frage, ob es Richtern zuzumuten sei, sich vor dem Betreten eines Pflegeheims testen zu lassen, um ihren Dienstpflichten nachzukommen. (Thomas Maul schrieb seinerzeit auf Achgut.com darüber). Das Gericht argumentiert, es wisse aus persönlicher Erfahrung, dass die Abstrichnahme erhebliche Schmerzen verursachen könne, weshalb es sich „ärztlich fachkundlich“ beraten ließ. 

Danach bestehe „bei einem nicht korrekt durchgeführten Nasenrachenabstrich die Gefahr erheblicher Verletzungen, insbesondere dann, wenn der Abstrichtupfer in der Nase nach oben in Richtung der Schädelbasis geschoben wird, da die Rhinobasis hier stellenweise nur einen papierdünnen Knochen darstellt.“ Daher entschied es, dass von einem Richter nicht verlangt werden könne, „dass er unter Umständen gleich mehrmals am Tag eine Körperverletzungshandlung an sich duldet, bei der zudem ein Risiko des Eintritts eines Körperschadens besteht, nur um die Durchführung einer Diensthandlung (Anhörung und persönliche Eindruckverschaffung in der üblichen Umgebung des Betroffenen…) zu ermöglichen.“ 

Einerseits urteilen deutsche Gerichte teilweise durchaus rational, wenn es um das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Richtern geht – wobei sie als Konsequenz jedoch nicht etwa die Testpflichten kritisieren, sondern die richterlichen Dienstpflichten außer Kraft setzen. Andererseits soll es nach gängiger Rechtsprechung zugleich legitim sein, dass Schüler solche Antigen-Testungen über sich ergehen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Alle sind gleich, nur einige sind gleicher.

Während von erwachsenen Richtern erwartet werden kann, die Schnelltests sachgemäß zu gebrauchen, und sie amtsgerichtlich dennoch als unzumutbar bewertet wurden, begünstigen die Bedingungen in Klassenzimmern von bis zu 35 Schülern, dass es zu Kontaminationen mit den toxischen Stoffen kommt. Laut der Gebrauchsanweisung, die vor möglichen „allergischen Hautreaktionen“ warnt und zwecks Prävention das Tragen von Schutzhandschuhen, Augenschutz sowie Gesichtsschutz vorsieht, ist im Fall kontaminierter Kleidung diese auszuziehen und vor erneutem Tragen zu waschen (s. hier linke Spalte). Der österreichische Lehrer Klaus Samhaber berichtet in der Pressekonferenz erwähnter Initiative, es sei bei Schülern mitunter sogar zu Nasenbluten beim Gebrauch der Stäbchen gekommen. Wo die Flüssigkeit überall hingekommen ist, entziehe sich ehrlicherweise seiner Erkenntnis. Dergleichen gebietet, einen Schritt zurückzutreten: Die Tests sollen am Ende des Tages ja der Gesundheit dienen, bergen in dieser Hinsicht jedoch offensichtliche Gefahren. Es ist eine Gesundheitspolitik, die in ihr Gegenteil umschlägt. 

Wie die Justiz im April 2021 versagte

Die Gefahr potenzieller Schädigungen wurde von der obrigkeitskonformen Justiz auch dann noch ohne großes Federlesen geleugnet, wenn kinderfreundliche Richter sie mit Berufung auf versierte und nachvollziehbar argumentierende Sachkundige feststellten. Am 15. April 2021 entkräftete das Amtsgericht Hannover das kinderfreundliche „Weimarer Urteil“ eines Familienrichters mit der Begründung, dass für die „Richterinnen und Richter des Familiengerichts eine konkrete Kindeswohlgefährdung i. S. von § 1666 BGB nicht ersichtlich“ wäre. Ging es dabei zwar nur um die Masken- und Abstandspflicht, erschien darin doch der bis heute dominante Geist in der Justiz. Man kann noch so stichhaltig begründen, was für denkende Menschen ohnehin auf der Hand liegt: dass alltägliche Eingriffe in die Grundrechte von Kindern – primär nicht einmal um ihrer selbst willen, sondern zum zweifelhaft behaupteten Wohl anderer – so ganz sicher nicht rechtfertigt werden können. Und trotzdem wird zugunsten der Regierungspraxis und gegen die Individualrechte von Schutzbefohlenen entschieden, als hätte man unbedingt den Wünschen von oben gerecht zu werden. Dass diese erahnt werden und keineswegs als Befehle explizit werden müssen, verweist auf die volksgemeinschaftliche Dynamik der Corona-Politik, die darin eher an den Nationalsozialismus denn an den Realsozialismus erinnert. 

Die besagten Richter in Hannover ließen die über 100 Anträge, die sich auf das Weimarer Urteil beriefen, ins Leere laufen, statt Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung einzuleiten. Die Ergebnisse dieses Justizversagens sind mit der Evaluation der Corona-Maßnahmen offiziell geworden: Insbesondere der darin angeführte Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit, in dem ein drastischer Anstieg psychischer Krankheiten für entsprechende Altersgruppen dokumentiert wird (s.a. meinen Beitrag dazu), legt ein beredtes Zeugnis von den Folgen einer Politik ab, für welche die konkrete Gefährdung von Schülern abstrakt war, der abstrakte „Schutz der Gesellschaft“ jedoch konkret. Kaum einer würde ernsthaft behaupten, dass symptomlose, gesunde Kinder getestet würden, weil sie so gefährdet wären. Das auch verfassungsgerichtlich übernommene Argument stützte sich auf eine angebliche Fremdgefährdung, die durch Testung frühzeitig erkannt werden sollte, um durch Quarantäne des betreffenden Schülers vermieden zu werden. 

Laut dem Online-Lexikon für Psychologie und Pädagogik leiden Menschen unter einem Kontrollzwang, wenn sie „immer wieder dieselben Dinge überprüfen und sich zu diesem Verhalten gezwungen [fühlen], da sie glauben, dass dieses Verhalten zum eigenen Schutz, oder zur Sicherheit von anderen Personen beiträgt.“ Junge Menschen immer und immer wieder auf vermeintliche Seuchengefahr hin zu überprüfen, bis sie darunter seelisch und körperlich leiden, obwohl von ihnen nicht die geringste Gefahr ausgeht – das ist die bittere Wahrheit über das Testen an Schulen. 

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