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Schweiz: Strafanzeige gegen Chefs des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Published On: 11. Oktober 2022 13:40

Die Regierungsagenturen, die für die Freigabe und Überwachung von Pharmaprodukten zuständig sind haben nicht nur in der Schweiz, Österreich und Deutschland einen lausigen Job gemacht. Weder wurden die Gentechnik Präparate, die für die Impfkampagne Verwendung finden, ordentlich auf Inhaltsstoffe der verschiedenen Chargen überprüft, noch wurden auch nur ansatzweise die Verletzung, Schäden und Todesfälle durch Impfungen erfasst.

Wie das Schweizer Gesundheitsnetzwerk Aletheia in einer Presseaussendung mitteilt, haben 13.900 Mitglieder der Klägergemeinschaft WirMenschen am 28.9.2022 bei der Staatsanwaltschaft Bern eine Strafanzeige gegen die Direktorin des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Anne Lévy und weitere Direktionsmitglieder eingereicht.

Die Anzeige hält fest, dass das BAG zum Zeitpunkt der jeweiligen „Impfempfehlungen“ nachweislich oder zumindest mutmasslich über Informationen zu relevanten Risiken der „Impfstoffe“ verfügte, diese jedoch ignoriert und damit die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet hat. Das Ärzte- und Gesundheitsnetzwerk Aletheia unterstützt die Forderung nach einer strafrechtlichen Untersuchung, um festzustellen, in welchem Umfang das BAG zum jeweiligen Zeitpunkt Kenntnis von besorgniserregenden Fakten zu Gesundheitsrisiken hatte und weshalb die «Impfung» trotzdem weiterhin empfohlen wurde.

Die Situation ist in der Schweiz insofern anders als in den EU-Ländern, als die Zulassung durch die Schweizer Behörde selbst erfolgt und nicht zentral über die Europäische Medizinagentur EMA.

Die Strafanzeige zeigt auf, dass das BAG nachweislich über schwerwiegende Fakten zu den Risiken der «Impfstoffe» verfügte, bevor zum Beispiel die Booster-«Impfung» für 12- bis 15-Jährige empfohlen wurde. Auch bei weiteren Impfempfehlungen, wie jene für das Pflegepersonal ab 16 Jahren, für Schwangere, für die über 80-Jährigen und bei den neusten Impfempfehlungen, die am 10. Oktober 2022 in Kraft treten, wird aufgezeigt, dass die Fakten zum Zeitpunkt der Impfempfehlung klar gegen eine solche sprachen

Anhand eines konkreten Falles wird aufgezeigt, wie die Impfempfehlungen dazu geführt haben, dass Menschen bleibende gesundheitliche Schäden erlitten. Eine junge Pflegerin, die zum Zeitpunkt der «Impfung» noch nicht volljährig war, hat gemäß ärztlichem Gutachten einen schweren Impfschaden erlitten. Sie wurde im Frühjahr 2021 aufgrund der BAG-Impfempfehlung von ihrem Arbeitgeber zur «Impfung» gedrängt.

Das BAG hat mit seinen Impfempfehlungen, die zum Teil sogar «Off-Label» waren, das heißt ohne entsprechende Zulassung für die Zielgruppe, nachweislich Menschen zur „Impfung“ direkt gedrängt oder Ärzte, Gesundheitspersonal, Unternehmen und Organisationen dazu angestiftet, Druck auf Menschen auszuüben, um sich «impfen» zu lassen. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass die Verantwortlichen beim BAG im Wissen um die Risiken die Körperverletzungen und Todesfälle ganz bewusst in Kauf genommen haben.

Wir dürfen gespannt sein, ob in der Schweiz die Gerichte Recht sprechen und selbst Fakten erheben, oder einfach übernehmen was ihnen die Politik vorschreibt, so wie das mittlerweile in Österreich und Deutschland der Fall zu sein scheint.

Hier ist der Text der Strafanzeige: Strafanzeige-BAG_28.9.2022_OeV


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