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Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Recht, Gesinnung und Gewissen

Published On: 29. Oktober 2022 23:47

Veröffentlicht am 29. Oktober 2022 von LM.

Die einen wollten nach Gesinnung verurteilen, der andere nach Tat. Die einen schauten drauf: Was behauptet er, was unseren Werten zuwiderläuft? und der andere: Was genau hat er begangen? Dazwischen stand der, dem das Justizpersonal nach dem ersten Verhör zum Spott eine Krone aus dornigem Gestrüpp aufgesetzt und in einen roten Umhang als «Königsgewand» gesteckt hat.

Nachgesagt wurde ihm eine Anmassung. Zum König der Juden hätte er sich erklärt, was unweigerlich die bestehende Herrschaft des Imperiums infrage stellen würde. Also habe dessen lokaler Stellvertreter hier einzugreifen, propyhlaktisch. Es wäre unverantwortlich, wollte man entsprechende Taten abwarten.

Der darüber befinden soll, reagiert ratlos. Die Ankläger beschuldigen den Mann keiner konkreten Straftat, und auch das Gespräch mit dem Betroffenden erweist sich für den Ermittler als wenig hilfreich. Es verliert sich – aus dessen Sicht – in religiös-philosophischem Geplänkel. Das Zwischenfazit ist eindeutig: «Ich finde keine Schuld an ihm.»

Ermittlungsverfahren abgeschlossen, eine Prozesserhebung in weiter Ferne, möchte man meinen. Aber weit gefehlt. Man unterschätze nie den Wahn irregeleiteter Autoritäten! Sie fordern von dem, der Recht sprechen soll, die physische Vernichtung dessen, der vermeintlich falsche Ansichten vertritt. Höchststrafe.

Dann treiben sie den Ermittler in die Enge und drohen ihm von zwei Seiten: Bei einem Freispruch hätte er den Zorn der aufgeputschten Masse gegen sich, bei fallengelassener Anklage ist ihm massiver Druck von oben gewiss.

Ein erster Versuch, die Meute von Elite zu besänftigen, war bereits fehlgeschlagen. Die in Aussicht gestellte Begnadigung eines Straf-Täters konnte deren Zorn nicht besänftigen. Ob dem anderen doch noch etwas nachzuweisen wäre? Es kommt zu einem zweiten Verhör. Danach sitzt die Schlinge noch enger: ums Gewissen des Ermittlers und Richters.

«Weisst du nicht, dass ich Macht habe, dich loszugeben, und Macht habe, dich zu kreuzigen?» – Der Angeklagte erwidert: «Du hättest keine Macht über mich, wenn es dir nicht von oben gegeben wäre. Darum hat, der mich dir überantwortet hat, grössere Sünde.» Der Richter weiss sich der drohenden Amtsanmassung überführt, aber draussen johlt die gesellschaftliche Korrektheit und besteht auf dem harten Urteil.

Der Richter wird schwach. Was nützt das ganze Recht, wenn ich damit meine eigene Existenz vernichte? «Da überantwortete er ihnen» den angeblichen Übeltäter.

Die Überzeugung, sie würden die absolut richtige Gesinnung vertreten, die göttliche noch dazu, hat die Verwalter der Gesetze zur Meute werden lassen, die Leichen inkauf nimmt. Die Angst davor, seinen Posten zu verlieren und ideologisierte Massen gegen sich aufzubringen, hat aus dem Verwalter des Rechts einen Schreibtischmörder werden lassen, der seine Hände in alles anderem als «Unschuld» wusch.

Man hat es also bei entscheidender Gelegenheit bereits durchgespielt, was es heisst, wenn bereits die falsche Gesinnung einen Menschen vernichten kann und es dazu gar keiner Tat mehr bedarf. Es wurde einem schon ’mal vor Augen gestellt, wie das geht, wenn vermeintlich korrekte Menschen die Herrschaft über das Recht an sich reissen, und welche Techniken der Manipulation da spielen, wenn eine Unabhängigkeit der Justiz untergraben werden soll.

Es muss nur der «Verdacht bestehen, dass jemand (…) Straftaten nach § (…) 130 des Strafgesetzbuches (…) plant, begeht oder begangen hat», und schon darf dessen gesamte Kommunikation überwacht werden. Was ist eine solche «Straftat»? Nach der Neufassung jenes Paragrafen in der vergangenen Woche zum Beispiel, wenn man Kriegsverbrechen «billigt, leugnet oder gröblich verharmlost». Und was ist ein Kriegsverbrechen? Nun, das befindet dann «das zuständige Amtsgericht».

Nach dem Urteil des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsschutzes, Hans Georg Maaßen, ist der neue Absatz 5 dieses Paragrafen ein «Angriff auf die Meinungsfreiheit». Das Post- und Fernmeldegeheimnis werde «zu einer Farce», und «es steht eine kritische Auseinandersetzung über Kriegsverbrechen in schwelenden Konflikten künftig unter dem Damoklesschwert strafrechtlicher Verfolgung», schreibt die Verfassungrichterin Elisa Hoven. Mehr noch: «Mit der Erweiterung des Paragrafen 130 StGB wird jede Meinung unter Generalverdacht gestellt!»

Bei «allzu» freier Rede droht Gefängnis. Entscheidend für eine Verurteilung sind nur vordergründig Recht und Gesetz, denn der Maßstab dafür wird in die Hand der Richter gelegt; diese können nun sehr wohl nach Opportunität entscheiden. Der Willfährigkeit gegenüber einer nach zeitgeistiger «politischer Korrektheit» ideologisch gelenkten Herrscherkaste von oben und permissiv-gläubiger Masse von unten sind nurmehr wenige Riegel vorgeschoben.

Entsprechende Verurteilungen samt Schauprozessen werden nicht lange auf sich warten lassen. Die Rechtsprechung nach Taten weicht Verurteilungen nach Gesinnung. Das bringt zum einen rechtschaffene Ermittler und Richter in grosse Bedrängnis, und es wird zum anderen viel Standhaftigkeit von denen abverlangen, die weiterhin nach freiem Glauben und Gewissen das Wort ergreifen.

Einer hatte diesen Stand bereits geleistet; menschlich erniedrigt, aber nach Haupt und Geist erhaben.

«Darum lasst euch durch das Feuer nicht befremden, das euch widerfährt zu eurer Versuchung, als widerführe euch etwas Fremdes.» 1.Petrus 4,12

«Wenn sie euch nun überantworten werden, so sorgt nicht, wie oder was ihr reden sollt; denn es wird euch zu der Stunde gegeben werden, was ihr reden sollt.» Matthäus 10, Vers 19

Recht und Gesetz erneuern sich am freien Gewissen der Standhaften.

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Wort zum Sonntag vom 23. Okt: Das andere «Wort zum Sonntag» oder: «Narren» und ihre Wahrheit

Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft auch an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf.

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Website: www.stimme-und-wort.ch

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