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​​​​​​​Legalize It: Ein Beitrag zur Cannabis-Debatte

Published On: 31. Oktober 2022 16:00

Von Okko tom Brok.

Gesundheitsminister Lauterbach will den Konsum und Besitz von Cannabis in begrenztem Umfang legalisieren. Allerdings sind die bislang in der Diskussion vorgebrachten Argumente insbesondere von Regierungsseite deutlich unterkomplex, wenig belastbar und kaum vertrauenswürdig. Hier steht, was man grundsätzlich wissen muss.

Legalize It, don’t criticize it, sang Reggae-Barde und Hippie-Idol Peter Tosh in den Siebziger Jahren. Der Fernsehmoderator Stefan Raab folgte ihm in deutlichem Abstand im Jahr 2001 mit seinem satirischen Hanf-Rap „Wir kiffen“. Doch erst viele Dekaden später scheint mit der „Ampel-Regierung“ aus SPD, Grünen und FDP tatsächlich auch der Weg frei für einen altgehegten Hippie-Traum: die vollständige Cannabis-Legalisierung. Anlass genug, einmal einen kritischen, ungetrübten und vor allem nüchternen Blick auf die Fakten zu werfen.

In der aktuellen „Cannabis-Debatte“, die seit geraumer Zeit vor allem aus Ankündigungen und darauf antwortenden Beschwörungen von Drohszenarien besteht, geht es um die vollständige Freigabe der jahrtausendealten Kultur-, Nutz-, Heil- und Genusspflanze Hanf, botanischer Name: Cannabis, der Ordnung nach eine Brennesselartige, und als solche dann auch noch einmal untergliedert in die Familien Cannabis Indica oder Sativa. 

Wie wir es schon aus anderen „Debatten“ der vergangenen 16 Jahre von Euro und Energie über Klima bis Corona gewohnt sind, bleiben die bislang in der Diskussion vorgebrachten Argumente insbesondere von Regierungsseite deutlich unterkomplex, wenig belastbar und kaum vertrauenswürdig. 

Kiffen gilt als „irgendwie links“

Die Geschichte der Cannabis-Prohibition liest sich nicht nur wie ein spannender Polit-Krimi, sondern stellt zugleich ein Musterbeispiel für politisches Framing dar. Es war der erste Direktor der berühmt-berüchtigten amerikanischen Food and Drug Administration (FDA), Harry J. Anslinger (1892-1975), der unter den Präsidenten Herbert Hoover bis John F. Kennedy die Leitlinien der US-Drogenpolitik gestaltete und den War on Drugs ausrief. Eine beispiellose Verleumdungskampagne im Auftrag der FDA erschuf in den Folgejahren das Bild einer hochgradig gefährlichen Suchtdroge, die es mit allen Mitteln zu bekämpfen gelte. Kommt uns das nicht sogar gerade irgendwie sehr bekannt vor? Eine Gefahr, die es mit allen Mitteln…? 

Die Cannabis-Prohibition diente ursprünglich primär der sinnvollen Weiterbeschäftigung der nach der gescheiterten Alkohol-Prohibition (1920-1933) freigesetzten Drogenfahnder. Nicht nur wurden die unerwünschten Nebenwirkungen des Hanfkrauts grandios übertrieben, sondern es wurde in bester Framing-Manier ein „Milieu“ der Cannabiskonsumenten erfunden, das zutiefst anstößig und befremdlich wirken sollte. In einem ersten Schritt wurde der typische Cannabiskonsument von der Politik zum „Oppositionellen“ erklärt, und in einem zweiten Schritt – spätestens ab den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts – wurde diese Stigmatisierung von einer linken Subkultur sogar noch dankbar aufgegriffen: Der Cannabiskonsum galt und gilt seither als „links“. (Die Leserkommentare werden es vermutlich noch einmal deutlich machen, dass dieses Framing bis heute wirksam ist!)

Das bei der Diskussion zutage tretende Un- und Halbwissen auf allen Seiten erscheint gewaltig: Während die Cannabis-Befürworter geflissentlich die Gesundheitsrisiken des Freizeitkonsums von Cannabis insbesondere für Heranwachsende kleinreden, bleiben Befürworter und Kritiker viel zu oft einem alt-linken Framing verhaftet, dass Kiffen „irgendwie links“ sei. „Bekifft“ ist in dieser Sicht ersatzweise synonym für „cool“ oder „bekloppt“. Gefangen im Cannabis-Framing, wird das Verbot von Cannabis daher unisono von CSU bis AfD mit recht ähnlichen Argumenten unterstützt. Im Grunde befürchtet man hier vielleicht nicht ganz ohne Grund eine bedrohliche Kulturrevolution, die in Cannabis ihr Symbol oder gar ihr „Sakrament“ gefunden haben könnte. Schlimmstenfalls drohte womöglich ein drogenpolitischer Dammbruch, der das ganze Land in eine große Reeperbahn verwandeln würde. Die Tendenz lässt sich immerhin nicht leugnen.

Viel Lärm um nichts?

Die Gegenfrage sei erlaubt: Wie kann eine Pflanze „links“ oder irgendetwas anderes als eine Pflanze sein? Ein Blick auf die Weltkarte der Cannabis-Legalisierung zeigt es bereits: Die mittlerweile 55 „Heimatländer“ des legalen Cannabis-Konsums sind allesamt unverdächtig, „sozialistische Vorzeigestaaten“ zu sein. 18 der 50 Bundesstaaten der USA haben bislang Cannabis ganz oder teilweise für Personen ab 21 Jahren legalisiert, ohne dass die keineswegs zimperliche, für Drogenkriminalität zuständige Bundesbehörde Drug Enforcement Agency (DEA) interveniert hätte. Tendenz der Bundesstaaten steigend.

Kanada ist jüngst sogar gleich auf nationaler Ebene gefolgt und hat den Freizeitkonsum von Hanf landesweit freigegeben. Schließlich gestattet auch das mondäne, marktwirtschaftlich orientierte Uruguay seinen Bürgern einen streng regulierten Freizeitkonsum. Die Niederlande erlauben bereits seit den 70er Jahren einigen hundert registrierten Verkaufsstellen, sog. Coffeeshops, pro Kunde 5 Gramm Cannabis am Tag zu verkaufen. Die Herkunft der Ware ist anderslautenden Gerüchten zum Trotz dabei weitgehend unklar und keineswegs, wie es wünschenswert wäre, staatlicherseits auf Qualität kontrolliert. Jüngst hat zuletzt noch Luxemburg die Entkriminalisierung von Cannabis angekündigt und damit eine im Grunde weitreichende Legalisierung in einem zweiten deutschen Nachbarland eingeleitet.

Deutschland selbst erlaubt seit März 2017 den Einsatz von Cannabisprodukten zu medizinischen Zwecken. Manche unken, das sei die einzig richtige politische Entscheidung der Ära Merkel gewesen. Und selbst in der Schweiz wird die Diskussion intensiv geführt. Im Vergleich hat übrigens nach meinen Recherchen noch kein einziges sozialistisches Land (z.B. Kuba, China, Nordkorea, Venezuela, Angola, Simbabwe usw.) je eine Cannabis-Legalisierung erwogen oder beschlossen. Ob eine neo-sozialistische Ampel-Koalition in Berlin diese Ankündigung wirklich noch in die Tat umsetzt, darf angesichts weiterhin bestehender rechtlicher Zweifel an der Legalisierung immerhin bezweifelt werden. Viel Lärm um nichts also? Oder sind alle strittigen Fragen wie immer schon geklärt? Oder ist es ohnehin unerwünscht, abweichende Meinungen in dieser Frage zu vertreten?

Hanf – mehr als eine Nutzpflanze

Um was aber genau geht es bei der jetzt erörterten Cannabis-Legalisierung? Und noch grundlegender: Was ist überhaupt Cannabis? Würden Sie es in den Taschen Ihres Sohnes oder Ihrer Enkeltochter überhaupt erkennen? 

Hanf wird seit vielen Jahrtausenden als Nutzpflanze angebaut, deren robustes Fasermaterial Verwendung findet sowohl für die Herstellung von Papier, isolierender Kleidung und strapazierfähigen Seilen, aber auch von Dichtungsmaterial, das noch jeden tropfenden Wasserhahn zu befrieden vermochte. Neuerdings feiert Hanf auch in der Bauindustrie ein Comeback, scheint es doch als natürlicher, nachwachsender Dämmstoff manche Nachteile der künstlichen, nicht atmungsaktiven Dämmstoffe zu vermeiden. Nebenbei bemerkt: Während eines Blackouts würden modern mit Kunststoffen gedämmte Häuser gemäß dem sogenannten „Thermoskannenprinzip“ nach Ausfall der Belüftungsanalagen zu tödlichen Erstickungsfallen; mit natürlicher Hanfdämmung würde uns das jetzt nicht drohen!

Marktübliche Produktbezeichnungen für die zu Rauschzwecken genussfähigen Bestandteile von Hanf sind nun im engeren Sinne das Rohmaterial Marihuana, also die getrockneten, zerkleinerten, grünbraun schimmernden Blüten der weiblichen Hanfpflanze, oder das als Rauchware verfeinerte, in den Farben grün, beige, (rot)braun oder schwarz vorkommende Haschisch, das aus eben jenen Blüten gewonnene und gepresste Harz, das in „Brotform“ gehandelt und in kleinen Mengen für Endkunden je nach Staat legal oder illegal in speziellen Einrichtungen oder im Straßenverkauf erhältlich ist. 

In Drogerien und Reformhäusern sind in Deutschland ebenfalls schon seit einigen Jahren weitgehend uneingeschränkt Cannabis-Produkte mit dem krampf- und angstlösenden, wundheilenden, nicht berauschenden Cannabinoid CBD (Cannabidiol) rezeptfrei erhältlich. Für die halluzinogenen und bewusstseinsverändernden Wirkungen der Pflanze ist jedoch der im Blütenharz gebundene chemische Wirkstoff Delta9-Tetrahydrocannabinol, kurz: THC, verantwortlich, der erstmals 1964 von Yehiel Gaoni und Raphael Mechoulam am Weizmann-Institut für Wissenschaften in Israel isoliert wurde. 

Wie suchtbildend ist THC?

Inzwischen weiß man sogar, dass THC dem körpereigenen Wirkstoff Anandamid verwandt ist, einem Endocannabinoid, das für die Kontrolle von zahlreichen biochemischen Prozessen, u.a. der Appetitsteuerung verantwortlich ist. Der fast schon sprichwörtliche, durch THC ausgelöste „Heißhunger danach“ wird seit der deutschen Teil-Legalisierung von Cannabis hierzulande auch therapeutisch genutzt, um z.B. AIDS- oder Krebspatienten in Phasen der Appetitlosigkeit palliativmedizinisch besser zu unterstützen. Und auch zahlreiche andere Indikationen von ADHS bis Zwangsstörungen werden in Deutschland inzwischen legal mit cannabishaltigen Medikamenten behandelt. Oft werden durch die Verabreichung von Cannabis andere Psychopharmaka und Analgetika gänzlich obsolet.

Interessanterweise enthält die Pflanze selbst bereits eine Art „Jugendfilter“, denn das THC ist in der Pflanze nur als Vorstufe, als Säure namens THC-A vorhanden und wird erst durch Erhitzung in das rauschinduzierende THC verwandelt. Man spricht hier von Decarboxylierung. Vereinfacht gesagt: Erst der brennende Joint, die gerollte Marihuana-Zigarette oder der im Ofen heiß gebackene Haschkeks sind „scharf“; die bei Opa im Grow Room gezogene Hanfpflanze kann durch versehentlichen Verzehr der Blüten bei den unverhofft spionierenden Enkeln oder Hauskatzen weder einen Rausch, noch eine wie auch immer geartete Sucht auslösen. 

Sucht ist ein nach wie vor wichtiges zentrales Stichwort und ein vielgeäußertes Kontra-Argument in der Cannabis-Diskussion: Wie suchtbildend ist THC, und das heißt, welche gesundheitlichen Gefahren sind mit dem Genuss von Cannabis insgesamt verbunden? 

Diverse Studien der letzten zehn Jahre liefern eine recht eindeutige Gefahrenabschätzung, wobei in der Regel zwischen fremd- und selbstgefährdenden Konsequenzen des Drogenkonsums differenziert wird. Einer der Spitzenreiter in allen Untersuchungen ist stets Alkohol, gefolgt von den „Klassikern“ der Drogenszene, Kokain und Heroin samt ihren Derivaten, aber auch Nikotin. Natürliches (nicht synthetisches) Cannabis rangiert zumeist im unteren Mittelfeld, insbesondere wenn der Cannabiskonsum bei den Untersuchungen nicht methodisch sauber gegen einen oft vergemeinschafteten Nikotin-Abusus abgegrenzt wurde. Die mutmaßlich karzinogenen Wirkungen des Rauchens von Cannabisprodukten sind daher noch nicht eindeutig nachgewiesen worden. Statistisch und vermutlich auch diagnostisch wären diese Effekte von nikotinbedingten Erkrankungen nur schwer zu unterscheiden.

Warnungen vor Freigabe oft unverhältnismäßig bis hysterisch

Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal von THC gegenüber nahezu allen anderen bekannten Rauschdrogen sollte in dieser Betrachtung nicht unterschlagen werden: Es ist keine letale Dosis des natürlich auftretenden THC bekannt. Erst synthetische Veränderungen der Droge, die sowohl in den USA als auch allen anderen Ländern mit einer Cannabis-Legalisierung ausschließlich illegal erhältlich sind, bergen offenbar durchaus tödliche Gefahren. Vereinfacht gesagt: Man kann an den biochemischen Wirkungen von natürlichem Cannabis nicht sterben. Angesichts der von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung geschätzten 74.000 alkoholbedingten Todesfälle in Deutschland pro Jahr wirken aktuelle Warnungen vor der Cannabis-Freigabe aus derselben Quelle daher nicht selten unverhältnismäßig bis hysterisch.  

Im November 2018 untersuchte die wissenschaftliche Arbeitsgruppe der WHO seit 1961 erstmals erneut die Risiken von Cannabis, THC und CBD. Sie kamen zu dem Schluss, dass die aktuelle Einstufung, die Cannabis mit Heroin in einer Gruppe sieht, nicht länger gerechtfertigt sei. Dementsprechend beschloss die Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND) der Vereinten Nationen im Jahr 2020, Cannabis von der Liste der gefährlichsten Drogen zu streichen. 

Die körperliche Suchtgefahr von Cannabis wird zumeist als eher moderat eingestuft, zumal THC als Cannabinoid dem bereits erwähnten körpereigenen Cannabinoidsystem so ähnlich zu sein scheint, dass bei seiner Metabolisierung der menschliche Organismus nicht dauerhaft beeinträchtigt oder geschädigt wird. Die häufigsten unerwünschten Nebenwirkungen des Cannabiskonsums bei Erwachsenen sind gerötete Augen, ein trockener Mund und ein kaum stillbarer Heißhunger auf Süßes. Auch leichte Schwindelzustände und Unwohlsein werden beschrieben. Bei einigen bekannten schweren psychischen Vorerkrankungen (Psychosen, Schizophrenie oder auch nur ihre Prädisposition) gilt bereits eine medizinische Verabreichung von Cannabis als kontraindiziert, sodass die jüngst von einigen Jugendpsychiatern medial ausgesprochene Warnung vor einer Zunahme an cannabisbedingten Psychosen unter Jugendlichen glaubhaft und ernsthaft sein dürfte. 

Wirklich eine „Einstiegsdroge“?

Oft wird die Gefahr von Cannabis in ihrer vermeintlichen Funktion als „Einstiegsdroge“ gesehen. Genau diese Funktion entfiele nach Überzeugung der Befürworter einer Cannabis-Freigabe, wenn man „harte“ und „weiche“ Drogen schon direkt an ihren Bezugsquellen trennen würde: Ohne das dann legale, qualitativ und preislich stets überlegene Cannabisgeschäft in staatlich kontrollierten Bezugsstellen würde den illegalen Händlern „harter“ Drogen die Möglichkeit genommen, Jugendliche über Cannabis zu „ködern“. Der illegale Drogenmarkt würde mangels Attraktivität idealerweise (teilweise) zusammenbrechen, während der Staat durch Steuereinnahmen und Wegfall polizeilicher Maßnahmen Millionensummen einsparen könnte, so die Hoffnung heutiger Cannabis-Legalisierer, aber auch des Bundesverbandes deutscher Kriminalbeamter (BdK), der erst im Juli 2022 eine kontrollierte Freigabe von Cannabis gefordert hat. Würde bei Cannabisprodukten eine THC-Obergrenze implementiert, wie vereinzelt gefordert, könnte der Plan misslingen, die illegale Schattenwirtschaft abzudrängen, die sich nämlich nun verstärkt auf die „beliebten starken Sorten“ (18-24 Prozent THC-Anteil) spezialisieren könnte, die auch beim medizinischen Cannabis dominieren (=Suchmaske). 

Ob es zu einer Cannabis-Freigabe kommt, bleibt abzuwarten. Wenn sich aber alle Seiten immerhin darin einig wären, dass Cannabis für Jugendliche im Rahmen des Möglichen unzugänglich sein sollte, dann könnte ein Vergleich zwischen Deutschland und den Niederlanden abschließend Klarheit verschaffen: Trotz der so deutlich unterschiedlichen Rechtsstellung und damit auch der ungleichen Verfügbarkeit von Cannabisprodukten unterscheidet sich der statistische Gebrauch bei Jugendlichen in beiden Ländern paradoxerweise kaum. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellte 2019 fest, dass der Cannabis-Konsum bei Jugendlichen in den Niederlanden sogar leicht unter dem europäischen Durchschnittliege. 

Fazit: Offenbar wird ein einigermaßen konstanter Prozentsatz von Jugendlichen jeder Drogengesetzgebung zum Trotz Zugang zu unerwünschten Substanzen finden. Das ist kein Argument gegen einen konsequenten Jugendschutz, aber es macht deutlich, dass eine offene Diskussion über eine zeitgemäße, lösungsorientierte Drogenpolitik überfällig ist. Dabei sollte Abschied von unsachgemäßen Denkmustern („Frames“) genommen werden, die wie auch in allen anderen Bereichen stets nur zu unsachgemäßen Lösungen führen können. 

Der Autor unterrichtet an einem niedersächsischen Gymnasium und hat sich seit Jahrzehnten mit dem Thema Drogen aus Sicht der Schule beschäftigt. Er ist nicht wirtschaftlich oder finanziell mit der gerade entstehenden Cannabis-Wirtschaft in Deutschland assoziiert und verbindet mit dem Thema auch keine wirtschaftlichen oder finanziellen Eigeninteressen. 

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