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AfD kritisiert Bund-Länder-Einigung: „Doppel-Wumms wird zum Rohrkrepierer!“

Published On: 3. November 2022 12:29

Die im inbrünstigen Ton geheuchelter „Handlungsfähigkeit“ vorgetragene Einigung von Bund und Ländern ist keine 24 Stunden alt, da hagelt es schon Kritik an den Beschlüssen zur Gas- und Strombremse sowie zum neuen 49-Euro-Ticket für den Personennahverkehr. Die AfD spricht mit Blick auf den 200 Milliarden Schuldeneuro teuren Doppel-Wumms von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) von einem „Rohrkrepierer“.

Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Alice Weidel, hat die Ergebnisse der Bund-Länder-Verhandlungen über eine Entlastung der Privathaushalte und Unternehmen von den zu hohen Energiepreisen scharf kritisiert: „Der von Olaf Scholz in infantiler Sprache angekündigte ‚Doppel-Wumms‘ erweist sich als Rohrkrepierer!“ 

Eine „Gaspreisbremse“, die erst im Februar oder März greife, komme viel zu spät. Weidel: „Zahllose Menschen in unserem Land können schon jetzt ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Gerade mittelständische Betriebe müssen nun selbst sehen, ob sie den kommenden Winter überleben.“

Die AfD-Fraktionschefin nahm die Beschlüsse in einer Erklärung regelrecht auseinander: „Die großspurigen Versprechungen des Kanzlers müssen auf die verzweifelten Bürger und Gewerbetreibenden in unserem Land wie Hohn wirken. Erst kurz vor Frühlingsbeginn soll auf die Bremse getreten werden. Ob ein bürokratisches Ungetüm wie die ‚Gaspreisbremse‘ überhaupt umsetzbar ist, bleibt nach wie vor nebulös. Die geplante Deckelung des Strompreises auf 40 Cent pro Kilowattstunde ab Januar ist ein weiterer Schlag ins Gesicht. Im Vorjahr lag der Preis noch bei etwa 30 Cent pro Kilowattstunde – und war da schon der höchste der Welt.“

Zu spät, zu wenig und zu teuer

Bund und Länder haben nach ihrem Spitzentreffen eine Reihe von Beschlüssen präsentiert, die Privathaushalten und Unternehmen eine Entlastung von den horrenden Energiekosten bringen sollen. Nach wochenlangem Gewürge und zuletzt stundenlangen Gesprächen einigten sich Bund und Länder in dieser Woche auf eine Strom- und Gaspreisbremse, auf die Finanzierung der Versorgung von „Flüchtlingen“ und auf ein sozialistisches 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr als Nachfolge für das aberwitzige Neun-Euro-Ticket. 

Nicht nur die AfD kritisiert die Beschlüsse. Kritik hagelt es auch von Seiten der Union, der Kommunen und von Verbänden. Tenor: Zu spät, zu wenig, zu teuer!

Der Unmut von kommunaler Seite richtet sich vor allem gegen die vom Bund eingeplanten Mittel, um die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen mitzufinanzieren. Im laufenden Jahr will die Bundesregierung dafür zusätzliche 1,5 Milliarden Euro aufbringen, im kommenden Jahr soll derselbe Betrag an die Länder gehen – allein für die Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine. Für „Flüchtlinge“ aus anderen Ländern, die in Deutschland Schutz suchten, will der Bund 1,25 Milliarden Euro geben.

Angesichts dieser Zahlen sehen Städte und Landkreise die Bundesländer stärker in der Pflicht. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, forderte in der „Rheinischen Post“ (Düsseldorf) von den Ländern „deutlich mehr Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften“. Die Kommunen seien diesbezüglich bereits jetzt an der Grenze ihrer Möglichkeiten.

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, verwies auf die hohen Ausgaben der Kommunen. Er betonte, die Länder müssten die vom Bund zur Verfügung gestellte finanzielle Hilfe schnellstmöglich an die kommunale Ebene weiterleiten.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, warf der Bundesregierung Zögerlichkeit vor. Zahlen müssten dafür die Bürger mit großen Wohlstandsverlusten. Viele Unternehmen seien auch nach den Beschlüssen weiterhin von Insolvenz bedroht, warnte Frei.

Die „Ampel“-Partner SPD und „Grüne“ hingegen begrüßten die Einigung von Bund und Ländern. „Grünen“-Chefin Ricarda Lang behauptete allen Ernstes, dass „Millionen von Menschen in diesem Land spürbar, schnell und unbürokratisch entlastet werden“. 

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

Die sog. Gaspreisbremse wird zum 1. März 2023 eingeführt und gilt bis April 2024. Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 „wird angestrebt“. Haushalte bekommen dabei eine regelmäßige monatliche Entlastung, die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemisst. Der Gaspreis wird für diesen Verbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass Verbraucher immer noch durchschnittlich etwa doppelt so viel zahlen müssen als vor der Gaskrise.

Um die Zeit bis zur Einführung der „Gaspreisbremse“ zum 1. März 2023 zu überbrücken, wird der Bund im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen. Die Höhe orientiert sich an den in September 2022 geleisteten Abschlägen. Für viele Verbraucher bedeutet das nur eine teilweise Entlastung beim Dezemberabschlag, weil zahlreiche Versorger ihre Abschlagsforderungen erst zum 1. Oktober drastisch erhöht haben.

Die „Strompreisbremse“ soll zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Mit ihr sollen die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert werden. Kleinere und mittlere Unternehmen sollen analog zur Gas- bzw. Stromhilfe entlastet werden. Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeheime sollen weitergehende Härtefallregelungen gelten. Sonderregelungen sollen im Einzelfall und auf Antrag auch für Heizöl möglich sein.

Der Clou: Steuerpflichtige, die Soli zahlen, also sogenannte Besserverdiener, müssen „Gaspreisbremse“ versteuern! Im Klartext: Die effektive Entlastung dürfte sich für sie annähernd halbieren.

Möglichst schon ab Januar soll ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement eingeführt werden.  Der Bund stellt dafür ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zum Verlustausgleich zur Verfügung, die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Sollte das Ticket später als zum 1. Januar 2023 kommen, reduziert sich der Verlustausgleich für 2023 anteilig.

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