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Sie wollen Kritiker mundtot machen: „Hass und Hetze“ als Grundlage für Zensurgesetze

Published On: 5. November 2022 13:22

Still & heimlich verschärfte die deutsche Ampel-Regierung den Tatbestand der „Volksverhetzung“ (§130 StGB) – noch nie war es so leicht, kritische Stimmen mundtot zu machen. Doch es ist nur ein Symptom der immer brutaleren Zensurspirale zwischen Berlin, Wien und Brüssel, die allzu oft völlig legitime Meinungsäußerung als vermeintliche „Hasskriminalität“ unter Strafe stellt.

Vorabzensur der politischen Wahrheit?

Vor 32 Jahren rechtfertigten die USA einen Angriffskrieg auf den Irak mit der „Brutkastenlüge“. Die Behauptung, dass irakische Soldaten in Kuwait massenhaft Frühchen aus Brutkästen rissen und zum Sterben auf den Boden warfen, stellte sich später als Erfindung einer PR-Agentur heraus. Hätte das aktuelle Gesetz damals bereits gegolten, hätten Whistleblower und kritische Journalisten für ihre Zweifel an der ursprünglichen Geschichte da womöglich schon hinter Gittern gesessen. Denn wer künftig „Kriegsverbrechen“ hinterfragt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft. Das gilt sogar für Taten, die von keinem internationalen Strafgericht als solche eingestuft wurden.

So könnte strafbar sein, in sozialen Medien eine westliche Inszenierung des Butscha-Massakers zu unterstellen. Deutsche Gerichte müssten sich durch das Dickicht beiderseitiger Kriegspropaganda kämpfen und die Zweifler „verknacken“. Die absurde Verschärfung kommt unter einem FDP-Justizminister: Eine bittere Ironie des Schicksals, ging die Partei doch noch unlängst mit dem Slogan „im Zweifel für die Freiheit“ hausieren. Nun wurde die Novelle ohne öffentliche Anhörung um 23 Uhr durch den Bundestag gepeitscht. Die Leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven warnte in einem „Welt“-Kommentar: „Über die politische Wahrheit dürfen nicht Amtsgerichte entscheiden.“

Das bedeutet die Verschärfung des “Volksverhetzungs”-Paragraphen im Detail:

Haft & Kontrolle über Kritiker

Der Ex-Chef des deutschen Vefassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, zeigte auf, dass die Absurdität noch weiter geht: Denn durch bereits bestehende Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses fällt künftig schon die „Planung“ einer Volksverhetzung in das Aufgabengebiet der Nachrichtendienste – laut Maaßen eine „Farce“.

Im Ernstfall könnten Demo-Anmelder abgehört werden, wenn Geheimdienste davon ausgehen, dass Teilnehmer etwa Russland-Sympathien bekunden. Für Maaßen ein klarer „Angriff auf die Meinungsfreiheit“. Noch deutlicher wurde der Berliner AfD-Politiker Gunnar Lindemann: „Deutschland weiter auf dem Weg zu einer Bananenrepublik. Wer nicht der grünlinken staatlichen Doktrin folgt und Dinge kritisch hinterfragt, kann jetzt mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden.“

Der nächste Schritt ist die völlige Kriminalisierung aller Kritiker. So warnt Buchautor Peter Borbe: „Im Grunde hat die Ampelregierung mit ihrem Herumpfuschen […] die Tür zur umfassenden Meinungskontrolle geöffnet. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch unerwünschte Aussagen zu Corona oder Klima strafbewehrt sein werden.“ Schon im letzten Verfassungsschutzbericht wurde die Kategorie der „Staatsdelegitimierer“ geschaffen, um auf die Freiheitsdemos zu zielen.

Das „Hassverbrechen“-Mantra

Wer das Narrativ der Eliten hinterfragt, begeht ein „Hassverbrechen“ – und so gehen die Akteure vor. EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, die als „Great-Reset“-Verfechterin im Rundfunk und Parlament mit ihrem „Agenda-2030“-Anstecker hausieren geht, nutzte den tragischen Freitod einer Ärztin im Juli, um eine eigene Staatsanwaltschaft gegen „Hass im Netz“ zu fordern.

Gemeinsam mit der grünen Justizministerin Alma Zadic und Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer stellte sie schon im November 2020 ein Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ vor, das schärfere Maßnahmen zu 16 Gesetzen, darunter etliche „Gesinnungsdelikte“ vorsah. Die erklärte Absicht: „Gemeinsam können wir den Echokammern des Hasses den Ton abdrehen.“

Unter diesem Schlagwort forderte auch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka einst ein „Telegram“-Totalverbot. Auch sonst werden die Daumenschrauben angezogen: Der Verhetzungsparagraph (§283 StGB) wurde erneut verschärft. Nun bedarf es nicht mehr der Verächtlichmachung ganzer Volksgruppen, es reichen schon Unmutsbekundungen gegen einzelne Angehörige derselben. Ein Medium, das etwa den Migrationshintergrund eines brutalen Sexmörders anspricht, steht quasi mit einem Fuß im Kriminal. Seit diesem Jahr führt eine Verurteilung zum Ausschluss von der Medienförderung.

Geht es nach einschlägigen NGOs, sind solche Zensurgesetze noch nicht das Ende der Fahnenstange. „BanHate“-Gründerin Daniela Grabovac empfahl die gerichtliche Überprüfung von „Verschwörungstheorien“ und die Wiedereinführung des 2015 gestrichenen §276 StGB („Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte“). Darauf standen sechs Monate, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre Haft.

Wochenblick berichtete Anfang März über die bedrohliche Forderung:

Strafen im Sog Brüssels

Wer staatliche Narrative zu Corona, Selbstmord-Sanktionen & Co. hinterfragt, würde dann schnell hinter schwedischen Gardinen landen. Ganz im Sinne der Regierung: Dachte Vizekanzler Werner Kogler bereits darüber nach, vermeintliche „rechtsextreme Gefährder“ ohne vorheriges Verfahren in Präventivhaft zu nehmen. Dass er weite Teile des Volkes meint, sollte klar sein, seit er friedliche Demonstranten gegen das Corona-Regime als „Staatsverweigerer, Demokratiefeinde, Neonazis und Neofaschisten“ beschimpfte.

Die Verbreitung „falscher“ Inhalte kann bereits teuer werden: Nachdem die EU zu Beginn des Ukrainekriegs eine Totalsperre der kremlnahen Sender „Russia Today“ und „Sputnik“ beschloss, legte die schwarz-grüne Regierung nach. Wer Inhalte dieser Sender in Österreich verbreitet, riskiert bis zu 50.000 Euro Strafe: Man traut mündigen Bürgern nicht zu, sich ihr eigenes Bild zu machen und droht ihnen mit dem Ruin, wenn sie ausscheren.

Mit dem Verweis auf angebliche EU-Vorgaben putzt man sich ab, auch die deutsche Regierung tut dies bei der aktuellen Zensur-Novelle. Dabei sind bereits tatsächliche EU-Anweisungen übel genug. Der „Digital Services Act“ droht Plattformbetreibern mit Millionenstrafen, wenn sie „Hasspostings“ nicht schnell genug zensieren. Aktuell ist zudem ein Verordnungsentwurf in der Mache, der eine anlasslose Chatkontrolle aller EU-Bürger anordnet. Die Marschroute ist klar: Wer aus der verordneten Einheitsmeinung ausschert, soll mit der „Hass“-Keule des Systems unschädlich gemacht werden.

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