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Das ABC von Energiewende und Grünsprech 107 – Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

Published On: 14. November 2022 10:59

Gesetze am Fließband. Nun gut, manchmal ist es auch nur eine Verordnung. Es gibt im Fortgang der deutschen und nationalen Energiewende keine Ereignisse mehr, die nicht sofort durch rechtliche Maßnahmen begleitet werden müssen. Verbote verursachen Regelungsbedarf. Die Wertschöpfung daraus ist gleich Null.

Täglich werden wir mit Begriffen konfrontiert, die im Ergebnis einer als alternativlos gepriesenen Energiewende verwendet werden oder durch sie erst entstanden sind. Wir greifen auch Bezeichnungen auf, die in der allgemeinen Vergrünung in den Alltagsgebrauch überzugehen drohen – in nichtalphabetischer Reihenfolge.

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Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, das

In hoher Schlagzahl bauen Regierung und Parlament den rechtlichen Rahmen der Energiewende weiter aus. Dies sorgt für Beschäftigung im Staatsapparat. Die immer kleinteiligere Regulierung erzeugt weiteren Personalbedarf. Das kommt den mehr als 90.000 Politikwissenschaftlern in Deutschland entgegen, die überwiegend gern in Bundestag und -regierung auf oberem Gehaltsniveau beschäftigt werden würden.

Nachdem eine fertig gestrickte Gasumlage wenige Stunden vor ihrer Einführung zurückgezogen worden war, stehen nun die Gaspreisbremse oder der -deckel auf dem Programm. Regierungsbegleitende Medien berichten täglich, wie heldenhaft unsere Ampelmännchen (und -frauchen) um unsere Entlastung ringen, nachdem sie maßgeblich die Belastung mit verursacht haben. Kaum ein Wort dazu, dass Monat für Monat die Staatseinnahmen über Inflation und Mehrwertsteuer wachsen und dass die Sondervermögen Sonderschulden sind, die unsere Nachkommen erben werden.

Die Gasumlage war aus rechtlichen Gründen nicht mehr umsetzbar. Nach dem Einstieg bei Uniper, also der Rettung eines finnischen Staatskonzerns durch den deutschen Staat, wäre die Umlage in die angreifbare Interpretation einer Sondersteuer geraten. Immerhin gehört uns mit dem Konzern jetzt ein Fass ohne Boden, überlebensfähig nur mit Zwangsbeatmung durch deutsches Steuergeld von zunächst 15 Milliarden Euro. Allerdings gehören uns jetzt auch Beteiligungen an schwedischen Kernkraftwerken und russischen Kohlekraftwerken, die schwarze Zahlen schreiben dürften.

Da die ausufernden Gaspreise die Kunden erheblich belasten und sich die Straßen mit protestierender Normalbevölkerung („radikale Mitte“) füllen, ist aber akuter Handlungsbedarf gegeben. Gas- und Strompreisbremse sind kurzfristig nicht umsetzbar, der administrative Vollzug erweist sich als kompliziert, eine angedachte Übergewinnsteuer muss juristisch niet- und nagelfest sein. Deshalb die Idee einer schnellen Entlastung der Gaskunden schon im Dezember durch den Entfall der Abschlagszahlung über das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG). Die Versorger holen sich dann das Geld von der KfW zurück.

Schnell, kompliziert und teuer

Im Gesetz vorgeschrieben werden Prüfungen von Identitäten, von Plausibilitäten, eine Errechnung einer vorläufigen Leistung, eines Anpassungsfaktors und von Durchschnitten. Anträge und Ergebnisberichte müssen übermittelt werden. Es entsteht Beratungsbedarf, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch steuerberatender und juristischer, ein elektronisches Portal muss geschaffen werden und am Ende steht eine Evaluierung bis Ende 2024, die dann kaum noch von Interesse sein wird. Dieser Aufwand wird für eine einmalige Entlastung betrieben, die nicht nachhaltig wirkt und die Ursachen der Krise nicht entschärft.

In der öffentlichen Anhörung am 7. November äußerten sich durch die Umsetzung betroffene Fachleute kritisch, vor allem vom Verband kommunaler Unternehmen und vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Derzeit gäbe es 17 verschiedene Vertragsmodelle mit den Endkunden. Selbst einige Barzahler suchten noch die Servicebüros auf, die übrigens zum Teil von Sicherheitsdiensten geschützt werden müssten. Die meisten Abrechnungen liefen aber über Lastschriftverfahren (SEPA), die nun für einen Monat (Dezember) ausgesetzt, danach aber wieder aktiviert werden müssten. Wie also der Dezember-Abschlag ausgesetzt werden soll, ist administrativ großteils noch völlig unklar. Die KfW als auszahlendes Institut muss Fremdleistung von PWC (PricewaterhauseCoopers) in Anspruch nehmen, um die Anträge von rund 1.500 Versorgern zu prüfen. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben.

Als Vertreter einer besonders gebeutelten Branche nahm der Geschäftsführer des Zentralverbandes des deutschen Bäckerhandwerks an der Anhörung teil. Die Entlastung im Dezember käme für einige Betriebe zu spät, die angedachte Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde sei zu hoch. Leider waren die Antwortzeiten begrenzt, für eine allgemeine Frage zur Situation der Branche blieben ihm 30 Sekunden für die Antwort.

Fernwärmekunden müssen sich bis zur Jahresabrechnung gedulden, während den Gaskunden im Dezember der Abschlag erlassen werden soll. Andere Wärmequellen werden nicht betrachtet, was eine Gerechtigkeitslücke darstellt. Öl, Briketts, Holz und Pellets sind ebenso von starken Preissteigerungen betroffen und werden vor allem im ländlichen Raum ohne Gasverteilnetz und im älteren Gebäudebestand und vom eher finanzschwachen Bevölkerungsteil genutzt.

Inzwischen wurde das Gesetz im Bundestag beschlossen. Die Unwägbarkeiten der Umsetzung werden noch ihre Wirkung zeigen. Wenigstens sind keine Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen.

Es ist nun die Grundlage eines extrem aufwändigen Verfahrens für eine einmalige Behandlung eines Symptoms, nicht zukunftsfähig, nicht nachhaltig, teuer in der Umsetzung, aber bezeichnend für die Exzesse grünroter Staatsbürokratie.

Hier die Dokumentation zur Veranstaltung und meine Stellungnahme zum EWSG-Entwurf.


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