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Michael Ballweg bleibt in Haft – Gericht verwirft erneute Haftbeschwerde als «unbegründet»

Published On: 14. November 2022 18:25

Der Querdenker sei des «versuchten Betruges und der Geldwäsche noch dringend verdächtig». Ballwegs Verteidigerteam betont, das Gericht hätte «bestätigt, dass Ballweg keinem Schenker vollendet geschadet habe».

Veröffentlicht am 14. November 2022 von TE.


Aniello Ambrosio, erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwalt Stuttgart, teilte Transition News heute mit, dass in dem Verfahren gegen den «Querdenken»-Gründer Michael Ballweg «der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart heute auf die weitere (Haft-)Beschwerde des Beschuldigten einen neuen, der aktuellen Sach-/Beweislage angepassten Haftbefehl erlassen hat».

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sei der Beschuldigte des versuchten (gewerbsmässigen) Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig.

Im Übrigen, so Ambrosio weiter, sei die Beschwerde als unbegründet verworfen worden. Der Haftbefehl des Oberlandesgerichts (OLG) ersetze den Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart. «Im Übrigen dauern die Ermittlungen an, weshalb Einzelheiten zu ihnen nicht mitgeteilt werden können.»



Quelle: swr.de

Das bedeutet: «Auf Grund der Entscheidung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart verbleibt der Beschuldigte weiterhin in Untersuchungshaft», so Ambrosio. Ballweg, der am 23. November 48 wird, sitzt damit seit nunmehr seit viereinhalb Monaten in U-Haft (Transition News berichtete mehrfach darüber).

Das Verteidigerteam von Michael Ballweg reagierte darauf mit einer Mitteilung, die heute um kurz vor 16 Uhr auf dem Telegram-Kanal «Free Michael Ballweg» veröffentlicht wurde. Darin heisst es:

«Das OLG Stuttgart hat mit einem den Verteidigern von Michael Ballweg heute zugestellten Beschluss die Untersuchungshaft von Michael Ballweg aufrechterhalten und einen neuen Haftbefehl erlassen. Es soll sich nunmehr nur noch ein dringender Tatverdacht für die Begehung eines versuchten Betruges ergeben.»

Weiter das Verteidigerteam:

«Ausdrücklich weist das OLG in seinem Beschluss darauf hin, einen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe das Gericht auch nach der Befragung der Schenker durch die Staatsanwaltschaft nicht. Das OLG bestätigt damit, dass Michael Ballweg keinem Schenker vollendet geschadet habe, sieht aber in den Überweisungen von einem eigenen Konto Ballwegs auf ein anderes eigenes Konto Ballwegs einen Versuch der Verschleierung. Das Verteidigerteam wird den Beschluss noch im Detail auswerten und dazu eine gesonderte Stellungnahme abgeben.»



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