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Was rechtfertigt die Verlängerung der U-Haft für Ballweg? Gericht und Staatsanwaltschaft verweigern Auskunft

Published On: 17. November 2022 11:23

Was rechtfertigt die Verlängerung der U-Haft für Ballweg? Gericht und Staatsanwaltschaft verweigern Auskunft

Veröffentlicht am 17. November 2022 von TE.

«Querdenken»-Gründer Michael Ballweg bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe auf die weitere Haftbeschwerde einen neuen, der aktuellen Sach- und Beweislage angepassten Haftbefehl erlassen, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte (Transition News berichtete).

Doch mit welcher Rechtfertigung genau hat das Gericht so entschieden? Dies fragt sich besonders auch Alexander Christ, Sprecher von Michael Ballwegs Verteidigerteam, in einem Interview mit dem Journalisten Alexander Wallasch, das noch am Abend des Gerichtsentscheids online ging. So sei, wie Christ konstatiert, «nun nur noch von einem dringenden Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten Betruges auszugehen. Es konnte ihm [= Ballweg] nicht nachgewiesen werden …, dass auch nur irgendjemand von ihm geschädigt worden ist. Dafür in Haft zu sitzen, weiter in Haft zu sitzen, ist skandalös.»

Transition News fragte daraufhin bei den Pressestellen des Oberlandesgerichts und der Staatsanwaltschaft Stuttgart nach, ob man es auch so sehe wie Alexander Christ – und wenn nein, wieso nicht. Doch vom Oberlandesgericht kam bis dato keine Antwort – und Jan Holzner, erster Staatsanwalt in Stuttgart und zugleich Pressesprecher, schrieb lediglich Folgendes zurück:

«Ich bitte um Verständnis, dass wir uns vor dem Hintergrund der andauernden Ermittlungen über die vom ersten Staatsanwalt, Herrn [Aniello] Ambrosio, mit E-Mail vom 14. November 2022 bereits erteilten Auskünfte hinaus zu diesem Verfahren nicht äussern werden.»

Die «erteilten Auskünfte vom 14. November» waren aber nur das, was uns bereits bekannt und von anderen Medien schon berichtet worden war.



Dass Michael Ballweg weiter in Haft bleiben muss, darüber haben auch viele etablierte Medien wie Stern, Zeit oder auch Mannheim24 berichtet – doch auch aus ihren Berichten waren keine näheren Details darüber zu erfahren, warum Michael Ballweg weiter «im Knast schmoren» muss; Quelle: mannheim24.de

Staatsanwaltschaft und Gericht gaben sich derweil auch bei folgenden zwei Nachfragen zugeknöpft:

1. Laut Alexander Christ würde sich «aus den Rückläufen der [an Ballweg-Spender verschickte] Fragenkataloge» ergeben, dass der «Querdenken»-Gründer «mit einem erheblichen Teil [der ihm zugeflossenen Gelder] machen konnte, was er will». Und daraus ergebe sich «folgerichtig, dass der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft eigentlich ursprünglich konstruieren wollte – nämlich er [= Ballweg] hat Geld bekommen und er durfte das eben nicht verwenden, wie er wollte, und das hätte die gesamten 1,2 Millionen Euro betroffen –, vollkommen falsch ist». Was sagen Sie dazu?

2. Christ trägt zudem Folgendes vor: Wenn man glaubt, dass Ballweg wirklich das Land verlassen wolle, dann könnte man ihn doch unter Auflagen entlassen und anschliessend auch akribisch überwachen. «Es gibt andere Fälle, wo das auch gemacht wird», so Christ. «Meldeauflagen beispielsweise, die sehr engmaschig kontrolliert werden können. Also all das wäre möglich gewesen.» Wieso wird das nicht so oder auf ähnliche Weise bei Michael Ballweg umgesetzt bzw. nicht von der Staatsanwaltschaft zumindest gefordert?

Da Staatsanwalt Holzer auf die Nachfragen von Transition News nicht antworten wollte, gaben wir ihm noch zu bedenken, dass es hier doch um einen Menschen gehe – «und egal wie man zu ihm und seinen Ansichten steht, so sitzt er seit Monaten in Haft und damit in einer Situation, die niemand von uns erleben möchte.» Auch vor diesem Hintergrund hielten wir es für angebracht, dass man uns zumindest einen Teil unserer Nachfragen beantworte.

Doch eine Reaktion darauf blieb bis dato aus.

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