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Warum das holländische Urteil politisch motiviert ist

Published On: 19. November 2022 9:55

Das niederländische Gericht hat sein Urteil über den Abschuss von MH17 gefällt und drei Russen schuldig gesprochen. Das ist ein eindeutig politisch motiviertes Urteil.

In den Niederlanden wurde das Urteil über den Abschuss von MH17 gefällt. Das Urteil ist wenig überraschend ausgefallen, denn schon während des Prozesses wurde klar, dass das Gericht eine politische motivierte Entscheidung fällen würde. Warum das so ist, wollen wir uns nun anschauen.

Womit wurde MH17 abgeschossen?

Zur Klarstellung muss ich zunächst noch einmal darauf eingehen, womit das Flugzeug abgeschossen wurde, denn dazu geistern bis heute unwahre Gerüchte durch das Netz.

Kurz nach dem Abschuss von MH17 tauchten Meldungen auf, die Boeing sei von einer ukrainischen SU25 abgeschossen worden und diese Gerüchte halten sich hartnäckig, obwohl das längst widerlegt ist und auch von Russland nicht mehr behauptet wird. Sogar der russische Chefkonstrukteur der SU25 hat ausführlich erklärt, warum diese Version nicht stimmen kann. Trotzdem wird diese Version immer noch von einigen vertreten, die später aufgetauchte Beweise hartnäckig ignorieren.

Es wurden Trümmerteile der Rakete gefunden, auch die Schrappnelle des Sprengkopfes sind gefunden worden. Und es wurde sogar die Seriennummer der Rakete gefunden, woraufhin Russland veröffentlicht hat, wann die Rakete produziert und wohin die verbracht wurde. Sie wurde Ende 1986 in der Sowjetunion produziert und ist dann an eine sowjetische Luftabwehreinheit im Westen der damals zur Sowjetunion gehörenden Ukraine geliefert worden, wo sie bis zum Zerfall der Sowjetunion geblieben und dann in die Bestände der ukrainischen Armee übergegangen ist.

Es ist also nicht nur bekannt, dass es eine Buk-Rakete war, die MH17 abgeschossen hat, es ist sogar bekannt, welche konkrete Rakete es gewesen ist. Die Frage ist daher nicht, womit MH17 abgeschossen wurde – es war diese konkrete Buk-Rakete -, sondern die Frage ist, wer die Rakete abgefeuert hat. Das können beide Seiten gewesen sein, denn die Rebellen hatten einige Wochen vor dem Abschuss gemeldet, Buk-Raketen der ukrainischen Armee erbeutet zu haben. Die Frage ist deshalb, ob die Rebellen diese konkrete Rakete erbeutet und damit die Boeing abgeschossen haben.

Ich habe mich seit 2014 ausführlich mit dem Abschuss von MH17 beschäftigt und viel darüber geschrieben. Eine Kurzzusammenfassung finden Sie hier und die ausführliche Version (über eine Stunde Lesezeit) finden Sie hier.

Woher kam die Rakete?

Schon bei der Frage, wer die Rakete abgefeuert hat, wird offensichtlich, dass das Gericht eine politische motivierte und nicht eine auf Fakten basierende Entscheidung getroffen hat. Das Gericht behauptet, die Rakete wäre aus Russland gekommen und das Abschusssystem wäre nach dem Abschuss von MH17 schnell wieder nach Russland gebracht worden. Diese Version stützt sich nur auf einen Bericht von Bellingcat, was erstens eine – höflich ausgedrückt – sehr fragwürdige Quelle ist und zweitens ist es für ein Gericht mehr als ungewöhnlich, sich in einer der Kernfragen eines solchen Prozesses auf die „Erkenntnisse“ einiger Blogger zu stützen, anstatt offizielle staatliche Quellen, die es ja gibt, zu berücksichtigen.

Die internationalen Ermittler haben Jahre nach dem Abschuss eine Pressekonferenz abgehalten und mit geteilt, sie hätten in den Trümmerteilen die Seriennummer der Rakete gefunden. Sie haben die Nummer veröffentlicht und um Hinweise gebeten, wer mitteilen kann, was die Nummer bedeutet. Russland hat daraufhin die Geheimhaltung aufgehoben und diese Frage beantwortet, denn aus der Seriennummer ging hervor, dass die Rakete im Dezember 1986 in der Sowjetunion produziert und per Bahn in die Westukraine geliefert worden ist.

Diese Information wurde von den internationalen Ermittlern und dem Gericht jedoch ignoriert und die Ukraine wurde nicht aufgefordert, sich dazu und zum weiteren Verbleib der Rakete nach dem Zerfall der Sowjetunion zu äußern. Die Antwort auf diese Frage wäre jedoch hilfreich, denn entweder ist die Rakete nach 1991 in der Westukraine geblieben, was ein eindeutiger Hinweis darauf wäre, dass es die ukrainische Armee gewesen ist, die die Rakete abgefeuert hat, oder die Rakete wurde später in die Ostukraine verlegt, wo sie den Rebellen hätte in die Hände fallen können.

Das Gericht hat diese Frage ignoriert, obwohl sie offensichtlich von entscheidender Bedeutung ist, und hat sich stattdessen auf die mehr als zweifelhafte „Recherche“ von Bellingcat gestützt.

Von wo wurde die Rakete abgeschossen?

Ein weiterer Hinweis auf die Täterschaft ist die Frage, von wo die Rakete abgefeuert worden ist. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder das Dorf Perwomajskoje, das unter Kontrolle der Rebellen stand, oder das Dorf Zaroshchenskoye, das unter Kontrolle der ukrainischen Regierungstruppen gewesen ist.

In dem Bericht der internationalen Ermittler wird behauptet, die Rakete sei aus dem Dorf Perwomajskoje, das sich zu dem Zeitpunkt unter Kontrolle der Rebellen befand, abgefeuert worden. Diese Behauptung wird in dem Abschlussbericht mit sehr fragwürdigen und hauptsächlich spekulativen Argumenten belegt.

Der Hersteller der Rakete, der russische Konzern Almaz-Antey, hat dazu ein Gutachten erstellt, das diese These gut begründet widerlegt. Das Gericht hat jedoch entschieden, dieses Gutachten nicht zu berücksichtigen, weil der Konzern ein Eigeninteresse am Ausgang des Prozesses habe und daher kein „unabhängiger Sachverständiger“ sei. Auch andere Gutachten, die die Argumente von Almaz-Antey stützen, wurden vom Gericht zurückgewiesen.

Die Argumentation, dass der russische Konzern kein neutraler Gutachter sei, kann man nicht einmal von der Hand weisen, nur macht das die spekulativen Aussagen der internationalen Untersuchung nicht glaubwürdiger. Außerdem zeigt das Gericht damit, dass es ein politisch motiviertes Urteil gefällt hat, denn andererseits hat es alle „Beweise“ akzeptiert, die die Ukraine vorgelegt hat, obwohl auch die Ukraine ein ganz massives Eigeninteresse am Ausgang des Prozesses hat. Dass das Gericht die von westlichen Geheimdiensten finanzierten und gelenkten „Blogger“ von Bellingcat als Quelle für „Beweise“ akzeptiert hat, kommt noch hinzu.

Wer hat die Rakete abgefeuert?

Die Frage, wer die Rakete abgefeuert hat, ist die Frage nach den Tätern. Wie gesehen, hat das Gericht es sich sehr leicht gemacht und alle russischen Einwände zurückgewiesen. Der Vollständigkeit halber schauen wir uns kurz die möglichen Szenarien an.

Die Rebellen haben schon drei Wochen vor dem Abschuss von MH17 gemeldet, ihnen seien Buks in die Hände gefallen. Kiew hat das bestritten. Wenige Tage vor dem Abschuss der Boeing gab es einen Abschuss einer ukrainischen Militärmaschine vom Typ AN-26, die in 6.000 Metern Höhe unterwegs war, durch die Rebellen. Das war für jeden Experten die Bestätigung, dass die Rebellen Flugabwehrsysteme hatten, mit denen sie Flugzeuge in großer Höhe abschießen konnten. Ob diese Systeme aus Russland gekommen sind, wie Bellingcat behauptet, oder aus ukrainischen Beständen einer eroberten Kaserne, wie die Rebellen mitgeteilt haben, ist erst einmal nebensächlich.

Nach dem Abschuss von MH17 haben beide Seiten plötzlich ihre Aussagen geändert: die Rebellen haben plötzlich bestritten, Buks zu haben und Kiew war plötzlich der Meinung, sie hätten welche.

Es können die Rebellen gewesen sein, die das Flugzeug aus Versehen abgeschossen haben. Ein versehentlicher Abschuss ist möglich und es wäre nicht das erste Mal, dass so etwas passiert ist. Das niederländische Gericht sieht die Rebellen als die Täter an, unterstellt ihnen jedoch nicht, die Boeing absichtlich abgeschossen zu haben, sondern das Gericht ist der Meinung, die Rebellen hätten ein ukrainisches Militärflugzeug anvisiert und dabei versehentlich die malaysische Boeing MH17 getroffen.

Es kann aber auch die Ukraine gewesen sein. Die ukrainische Armee hatte Buks dort und in den Tagen zuvor hatte es immer wieder Meldungen gegeben, dass russische Kampfflugzeuge in die Ukraine eingedrungen wären. Die Luftabwehr der Ukraine war an dem Tag in erhöhter Alarmbereitschaft. Und auch die ukrainische Armee kann die Boeing aus Versehen abgeschossen haben. Ich sagte gerade, es wäre nicht das erste Mal, dass so ein versehentlicher Abschuss passiert ist. Das ist sogar der Ukraine schon passiert: Im Zuge eines Manövers hat die Ukraine im Jahr 2000 über dem Schwarzen Meer versehentlich eine russische Passagiermaschine abgeschossen.

Es können also beide Seiten gewesen sein, die MH17 aus Versehen abgeschossen haben. Das Gericht – ich wiederhole mich – hat jedoch alle Hinweise, die gegen die Ukraine sprechen, aus fadenscheinigen Gründen zurückgewiesen, und alle Hinweise – seien sie noch so fragwürdig -, die gegen die Rebellen oder Russland sprechen, zugelassen.

Der ukrainische Geheimdienst

Der ukrainische Geheimdienst SBU ist seit dem Angriff Kiews auf den Donbass im April 2014 immer wieder mit sehr plump gefälschten „Beweisen“ aufgefallen, dazu gehörten auch viele Telefongespräche oder Funksprüche, die der SBU angeblich mitgeschnitten und dann veröffentlicht hat, die sich danach jedoch schnell als Fälschungen herausgestellt haben.

Trotzdem hat das Gericht abgefangene Telefongespräche und Funksprüche als Beweise zugelassen, die der SBU vorgelegt hat. Dabei hat es das Gericht nicht gestört, dass die Ukraine und ihr Geheimdienst ein Eigeninteresse am Ausgang des Prozesses haben, was ja das Argument des Gerichts war, um russische Gutachten nicht als Beweise zuzulassen.

Auch daran sieht man, dass das Gericht politisch motiviert entschieden hat, wenn es Gutachten des russischen Herstellers der Rakete zurückweist, angeblich mitgeschnittene Aufnahmen von Gesprächen, die der ukrainische Geheimdienst vorgelegt hat, aber als Beweise zulässt.

Das ukrainische Interesse

Die Ukraine trifft unabhängig davon, wer die Rakete abgefeuert hat, mindestens eine Mitschuld an dem Unglück. Der Grund ist der schon erwähnte Abschuss der AN-26 wenige Tage vor dem Abschuss von MH17. Spätestens nach dem Abschuss der AN-26 in 6.000 Metern Höhe war jedem Experten klar, dass die Rebellen Flugabwehrsysteme haben, mit denen sie Flugzeuge in großer Höhe abschießen können und dass auch Verkehrsflugzeuge in maximaler Flughöhe gefährdet sind, zumindest aus Versehen abgeschossen zu werden.

Der Luftraum über dem Donbass gehörte damals unbestritten zur Ukraine. Damit war die Ukraine für die Sicherheit in dem Luftraum verantwortlich, jedoch war diese Sicherheit nach dem Abschuss der AN-26 nicht mehr gegeben. Die Ukraine hätte den Luftraum daher unmittelbar nach dem Abschuss der AN-26 sperren müssen, was sie jedoch nicht getan hat.

Diese Frage ist wichtig, denn die Hinterbliebenen können Schadenersatzforderungen an die Ukraine stellen und haben eine solche Klage gegen die Ukraine 2021 eingereicht, weil die Ukraine den Luftraum nicht rechtzeitig gesperrt hat. Daher ist es für die Ukraine – neben dem politischen Aspekt – von großer Wichtigkeit, von ihrer eigenen (Mit-)Schuld abzulenken.

Aus diesem Grunde hätte das Gericht, wenn es russische Belege und Gutachten mit dem Hinweis, Russland habe ein Eigeninteresse am Ausgang des Prozesses, abgelehnt hat, auch alle ukrainischen Belege ablehnen müssen. Wie gesehen ist das jedoch nicht geschehen. Das Verhalten der Richter kann daher nicht als unparteiisch bezeichnet werden und das Urteil muss daher als politisch motiviert eingestuft werden.

Die Rolle der Niederlande

Die Niederlande haben bei der Untersuchung von MH-17 von Anfang an eine überaus fragwürdige Rolle gespielt. Die niederländische Regierung hat Akten zu MH-17 zur Geheimsache erklärt und sie weder den Ermittlern, noch dem Parlament oder Journalisten gezeigt. Anträge auf Einsicht des Parlaments wurden von der Regierung zurückgewiesen und Journalisten, die auf Einsicht der Akten geklagt haben, haben vor dem Verfassungsgericht der Niederlande verloren.

Im Oktober 2019 hat das niederländische Parlament die Regierung aufgefordert, die Rolle der Ukraine beim Absturz von MH-17 weiter zu untersuchen. Das geht aus Dokumenten hervor, die auf der Website des niederländischen Parlaments veröffentlicht wurden. In der Forderung heißt es, dass eine weitere Untersuchung notwendig sei, um die Frage der Schließung des Luftraums über der Ostukraine zu klären. Vor diesem Hintergrund müsse die Regierung prüfen, „welche Möglichkeiten es gibt, die Fakten weiter zu prüfen und dem Parlament über die Ergebnisse zu berichten.“

Diese Untersuchung hat die niederländische Regierung abgelehnt, woran man deutlich sieht, dass die niederländische Regierung ein Interesse daran hatte, die Ukraine zu schützen. Und wie es der Zufall wollte, hat das niederländische Gericht nun genau diesen Wunsch umgesetzt.

Fazit

Ich bin hier nur auf die wichtigsten Aspekte eingegangen, es gibt noch viele weitere Gründe dafür, das niederländische Urteil als politisch motiviert einzustufen. Leider hat das niederländische Gericht mit diesem Urteil den Rechtsstaat verhöhnt, anstatt Aufklärung zu leisten. Es hat alle Beweise, die dem gewollten Urteil widersprechen, abgelehnt, anstatt sie zuzulassen und dann zu erklären, warum sie in der Sache falsch sind. Damit war, wie ich eingangs bereits geschrieben habe, bereits im Vorwege klar, welche Entscheidung das Gericht fällen würde. Die Richter haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, die politische Motivierung zu verheimlichen.

Dass Gerichte westlicher Staaten in politischen Fragen keine objektiven Urteile fällen können, ist eine sehr besorgniserregende Tatsache.


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