weltwoche:-srf-muss-corona-panik-drosseln:Weltwoche: SRF muss Corona-Panik drosseln:
amnestie-fuer-kritische-aerzte-gefordertAmnestie für kritische Ärzte gefordert
wer-mit-ueber-40-grad-waescht,-bekommt-es-mit-der-regierung-zu-tun

Wer mit über 40 Grad wäscht, bekommt es mit der Regierung zu tun

Published On: 23. November 2022 19:09

Wer mit über 40 Grad wäscht, bekommt es mit der Regierung zu tun

Veröffentlicht am 23. November 2022 von RL.

Die Corona-Massnahmen gehören inzwischen weitgehend der Vergangenheit an. Doch weitere einschneidende Massnahmen sind bereits in Planung. Wenn sich die Energieversorgung in den kommenden Monaten zuspitzen sollte, will die Schweizer Regierung hart durchgreifen.

Bereits in den vergangenen Monaten hat der Bundesrat Massnahmen skizziert, um eine potenzielle Strommangellage zu verhindern (wir berichteten). Wie dies genau geschehen soll, beschrieb Energieminister Guy Parmelin (SVP) heute im Rahmen einer Pressekonferenz. Der Plan sieht drei Eskalationsstufen vor: Beschränkungen und Verbote, Kontingente und Netzabschaltungen. Parmelin sagte an der Pressekonferenz:

«Sollte es zu einer Mangellage kommen, werden Sparappelle lanciert und erste Verbote und Einschränkungen erlassen. Die Verbote betreffen zuerst den Komfortbereich. Je nach Schwere der Mangellage müssen dann einschneidendere Einschränkungen und Verbote verordnet werden.»

Eine weitere mögliche Massnahme sei die Kontingentierung der Grossverbraucher. Doch es geht noch weiter: «Die letzte Massnahme, die nur als Ultima Ratio eingesetzt wird, sind Netzabschaltungen. Diese müssen wir um jeden Preis verhindern.»

Die Massnahmen könnten je nach Schwere gleichzeitig oder nacheinander eingesetzt werden. Anders als beim drohenden Gasmangel seien die Vorschläge zum Strom viel detaillierter, so Parmelin. Der Plan sieht zum Beispiel genaue Vorschriften zu Raumtemperaturen vor. So sollen öffentliche Gebäude auf nicht mehr als 18 Grad geheizt werden. Für das Gastgewerbe gelten jedoch 20 Grad.

Doch es geht noch besser: Waschmaschinen in privaten Haushalten dürften mit einer Wassertemperatur von maximal 40 Grad betrieben werden. Entsprechende Kontrollen seien möglich und liegen in der Verantwortung der Kantone. Ziel sei es, den wirtschaftlichen Schaden möglichst klein zu halten. Die Vorschläge seien daher in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ausgearbeitet worden.

Gar Berufsverbote für ganze Sektoren sind möglich, sagte Bastian Schwark, Leiter Fachbereich Energie der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Als Beispiel nannte er ein Betriebsverbot für Skilifte. Der Bundesrat will den Verordnungsentwurf bis zum 12. Dezember in eine verkürzte Vernehmlassung geben.

Klar ist jetzt schon: Sollte die Regierung entsprechende Massnahmen umsetzen, wird dies viele Gegner auf den Plan rufen. Die Bürgerrechtsorganisation MASS-VOLL! kündigte an:

«Der Bundesrat will allen Menschen verbieten, in ihrem Zuhause mit über 40 Grad Wäsche zu waschen! Sollte er diesen massiven Grundrechtseingriff durchziehen, fordern wir alle Bürger der Schweiz auf: Sendet Eure dreckige Unterwäsche an den Bundesrat! Das Mass ist VOLL!»

********

Folgend eine Liste der geplanten Einschränkungen und Verbote:

Eskalationsschritt 1: Einschränkungen

  • Waschmaschinen in privaten Haushalten dürfen mit einer Wassertemperatur von maximal 40°C betrieben werden.
  • Die gewerbliche Nutzung von Wäschetrocknern, Bügeleisen und Wäschemangeln ist während maximal zwölf Stunden pro Tag erlaubt (ausser für Spitäler, Geburtshäuser, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheime).
  • Werden öffentliche Räumen durch Elektroheizungen und Wärmepumpen geheizt, so höchstens auf 20°C (ausser Wellnessbereiche, Spitäler, etc.).
  • Warmhalteauslagen, Teller- oder Tassenwärmer und Wärmeschubladen im Detailhandel dürfen nicht mit Temperaturen von mehr als 65°C betrieben werden.
  • Getränkekühler dürfen, ausser für verderbliche Getränke, im Detailhandel nicht mit Temperaturen von unter 9°C betrieben werden.
  • Privat und gewerblich genutzte Kühlschränke dürfen nicht unter 6°C gekühlt werden.
  • Privat und gewerblich genutzte Kühl- und Gefrierschränke dürfen nicht unter -20°C gekühlt werden.
  • Werbeanzeigen mit Beamern oder Bildschirmen sowie Schaufensterbeleuchtungen, Leuchtreklamen und Dekorationsbeleuchtungen dürfen nur zwischen 5 und 23 Uhr in Betrieb sein.
  • In nicht genutzten Gebäuden und Stockwerken ist die Heizung auf Frostschutzeinstellung zu stellen oder auszuschalten.
  • Umschlagzentren und Lager dürfen auf höchstens 19°C geheizt werden.

Eskalationsschritt 2: Verbote

  • Verwendung von Bildschirmen und Beamern zu Werbezwecken
  • Schaufensterbeleuchtungen, Leuchtreklamen und Dekorationsbeleuchtungen (ausgenommen Firmenlogos zu Geschäftszeiten)
  • Festtags- und andere Dekorationsbeleuchtungen im Aussenbereich
  • Betrieb von Wäschetrocknern und Bügeleisen im privaten Bereich
  • Betrieb von Mini-Bars in Gästezimmern und Maxi-Bars zur gemeinsamen Nutzung im Gastgewerbe
  • Betrieb von Getränkekühlern, ausser für verderbliche Getränke, im Detailhandel und im Gastgewerbe
  • Betrieb von Teller- und Tassenwärmern im Detailhandel und im Gastgewerbe
  • Betrieb von Rolltreppen und Fahrsteigen, sofern eine andere Zugangsmöglichkeit besteht

Eskalationsschritt 3: Kontingente

  • Die gewerbliche Nutzung von Wäschetrocknern, Bügeleisen und Wäschemangeln ist während maximal neun Stunden pro Tag erlaubt (ausser Spitäler, Geburtshäuser, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheime).
  • Werden öffentliche Räume durch Elektroheizungen und Wärmepumpen geheizt, so dürfen diese Räume höchstens auf 19°C geheizt werden. Für Gästezimmer des Gastgewerbes gilt eine Temperaturobergrenze von 20°C (Ausnahmen für Spitäler, Geburtshäuser, Arztpraxen etc.).
  • Die Raumtemperatur in elektrisch geheizten Schwimmbädern und anderen Wellnessanlagen ist auf maximal 27°C zu begrenzen (ausser Saunas).
  • In Gastroküchen ist die Heizung auf die niedrigste Stufe einzustellen oder auszuschalten.
  • Umschlagzentren und Lager dürfen auf höchstens 18°C geheizt werden.
  • Privat und gewerblich genutzte Kühl- und Gefrierschränke dürfen nicht unter -19°C gekühlt werden.
  • Warmhalteauslagen, Teller- oder Tassenwärmer und Wärmeschubladen dürfen im Gastgewerbe nicht mit Temperaturen von mehr als 65°C betrieben werden.
  • Wird die Erzeugung von Warmwasser überwiegend durch Einsatz von elektrischer Energie gedeckt, so darf Wasser höchstens auf 60°C erwärmt werden (ausser in Spitälern, Arztpraxen, Alters- und Pflegeheimen, Lebensmittelbetrieben).
  • In Diskotheken, Clubs und dergleichen sowie an Tanz- und ähnlichen Veranstaltungen ist die Heizung auf die niedrigste Stufe einzustellen oder ganz auszuschalten.
  • Streaming-Dienste müssen die Auflösung ihrer Angebote auf Standard Definition (SD) beschränken.
  • Rechenzentren und Serverräume dürfen nicht unter 25°C gekühlt werden.
weltwoche:-srf-muss-corona-panik-drosseln:Weltwoche: SRF muss Corona-Panik drosseln:
amnestie-fuer-kritische-aerzte-gefordertAmnestie für kritische Ärzte gefordert