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Zertifikatspflicht droht weiterhin: Parlament hält an Covid-19-Gesetz fest

Published On: 29. November 2022 17:19

Veröffentlicht am 29. November 2022 von RL.

2020 hatte man uns gesagt, dass die einschneidenden Corona-Massnahmen lediglich von ganz kurzer Dauer seien. Und überhaupt: Das Covid-19-Gesetz sei ja nur befristet, hiess es. – Die Realität ist eine andere.

Der Ständerat hat heute Dienstag, 29. November, mit 43 zu 0 Stimmen der Verlängerung des Covid-19-Gesetzes zugestimmt. Damit kann die Schweizer Regierung auch künftig unter dem Vorwand, eine «Pandemie» zu bekämpfen, die Grundrechte der Bürger einschränken.

Das Gesetz ist erneut für dringlich erklärt worden. Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis Mitte 2024. Bereits Ende September 2022 hatte der Nationalrat ebenfalls dieser Verlängerung zugestimmt (wir berichteten). Konkret heisst das: Auch künftig könnte die Regierung wieder auf diskriminierende Massnahmen wie das Covid-Zertifikat zurückgreifen.

«Ein Instrument ist das Covid-19-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Gleich halten will es das Parlament mit der zurzeit deaktivierten Swiss-Covid-App. Diese dient der Nachverfolgung von Kontakten von positiv Getesteten», schreibt die Presseagentur SDA in ihrer Mitteilung und weist auf mögliche Massnahmen hin.

Zudem soll der Bund durch das Covid-19-Gesetz weiterhin die Kompetenz haben, die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln zu fördern. Auch kann er Bestimmungen zum Schutz von vulnerablen Menschen am Arbeitsplatz erlassen. Weiter die SDA:

«Verlängert werden sollen auch Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessungen – zur Wahrung der Reisefreiheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und der Grenzbevölkerung.»

Uneinigkeit zwischen Parlamentariern und Regierung besteht noch hinsichtlich der Kosten der Corona-Tests. Zur Erinnerung: Der Bundesrat anvisiert, dass ab 2023 die Kantone diese Kosten tragen und nicht mehr der Bund. Laut der Regierung sollen vom 1. April 2023 an die Kantone dann auch die Verantwortung für das Testsystem tragen. Diese wiederum wehrten sich in der Vernehmlassung dagegen.

Auch im Parlament ist man sich nicht einig: Der Ständerat will, dass der Bund die Tests nur in einer besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz bezahlt, wie die SDA informiert. Der Ständerat sei heute einer Minderheit um Peter Hegglin (Mitte/ZG) gefolgt. Dass die öffentliche Hand für ein Testregime aufkomme, obwohl keine Massnahmen gälten, sei Geldverschwendung, argumentierte Hegglin.

Laut Angaben der vorberatenden Kommission legte der Bund im laufenden Jahr 1,6 Milliarden Franken für Tests aus. Der Nationalrat hatte im September beschlossen, das aktuelle Regime bis Ende Juni 2024 beizubehalten. Bis dann will die Grosse Kammer, dass der Bund die Testkosten bezahlen soll.

Gestrichen hat der Ständerat den Zusatz des Nationalrats, die Kantone bei den Spitalkapazitäten stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Grosse Kammer hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Kantone für Reserven für Belastungsspitzen besorgt sein sollten und für die Spitalaufnahme ausserkantonaler Patienten zusätzlich gegenseitige Finanzierungsvereinbarungen hätten abschliessen müssen, so die SDA. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

Bereits im April hat der Bundesrat angekündigt, dass er einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis 2024 verlängern möchte (wir berichteten). In seiner Medienmitteilung hiess es:

«Trotz Stabilisierung der Lage ist davon auszugehen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen mit Sars-CoV-2 kommen wird.»

Begründet wird die Verlängerung damit, dass der Regierung dadurch «einzelne bewährte Instrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie» auch weiterhin zur Verfügung stünden. «Verlängerungsbedarf besteht insbesondere beim Covid-Zertifikat. Dieses soll weiterhin international kompatibel sein, um die Reisefreiheit zu gewährleisten. Auch die Kompetenzen zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln und die Regelung zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden sollen verlängert werden», schrieb der Bundesrat damals.

Klar dürfte sein: Innerhalb der Bürgerechtsbewegung wird gegen die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes das Referendum ergriffen werden.

Die Bürgerrechtsorganisation MASS-VOLL! hat bereits im Frühling 2022 angekündigt, im Fall der Fälle das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz zu ergreifen. Der Vorstand der Verfassungsfreunde war sich hingegen lange unsicher.

Im August kündigte er dann ebenfalls ein mögliches Referendum an (wir berichteten). Die Leitung hätte Marion Russek gehabt, die nun jüngst ihren Rücktritt bekannt gegeben hat.

Für ein Referendum ausgesprochen hat sich jüngst auch Christoph Pfluger, der Initiant der Verfassungsfreunde (wir berichteten). MASS-VOLL! kommentierte den heutigen Entscheid des Ständerats wie folgt:

«Nun wird das menschenverachtende Covid-Gesetz erneut verlängert – bis 2024! Das Notrecht bleibt. Das wissenschaftsfeindliche Covid-Zertifikat bleibt. Also bleibt auch unser Widerstand! Wir weichen nicht!»

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