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Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung: Längere Engagements für Spezialistinnen und Spezialisten

Published On: 14. Dezember 2022 5:25

Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung: Längere Engagements für Spezialistinnen und Spezialisten

Die Schweiz darf aufgrund ihrer Neutralität nicht in Kriegen mitmischen. So bleibt nur der Umweg, Aufgaben, die unter dem Deckmantel der „militärischen Friedensförderung“ laufen oder unter humanitärer Hilfe und Menschenrechen etc. laufen, mitzumischen, so daß die Kriegspartei Nato entlastet wird und die Schweiz auf diesem Wege dennoch ihren Kriegsbeitrag leistet. Solche Einsätze sind jedoch äußerst umstritten. Nun sollen die Anstellungsbedingungen flexibler werden, so das VBS:

Das VBS setzt erste Massnahmen zur Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung um. Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (PVFMH-VBS) werden die Anstellungsbedingungen flexibilisiert, um längerfristige Engagements, insbesondere für Spezialfunktionen, zu ermöglichen.

Ausserdem sollen die Anstellungsbedingungen für die einsatzbezogene Ausbildung den vorherrschenden Bedürfnissen angepasst werden. Die teilrevidierte Verordnung tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

Gestützt auf den Bericht zur Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung vom 9. November 2020 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, das im Bericht skizzierte Vorgehen weiterzuverfolgen und die Umsetzung der darin enthaltenen acht Empfehlungen anzugehen.

Eine dieser Empfehlungen wird nun mit der Teilrevision der Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (PVFMH-VBS) umgesetzt. Die Revision erlaubt flexiblere Anstellungsbedingungen für Spezialfunktionen in der militärischen Friedensförderung, mit dem Ziel, hinreichend Spezialistinnen und Spezialisten für die Einsätze rekrutieren zu können.
Schaffung flexiblerer Anstellungsbedingungen

Im Rahmen der militärischen Friedensförderung werden die Einsatzverträge des Personals gegenwärtig jeweils auf eine bestimmte Dauer befristet: in aller Regel auf sechs bis zwölf Monate. Bestimmte Spezialfunktionen (z. B. Beraterinnen und Berater in den Bereichen Recht, Politik oder Genderthemen) erfordern jedoch fundierte zivile und militärische Vorkenntnisse, welche auf dem zivilen Arbeitsmarkt und in der Miliz nur in geringem Masse vorhanden sind. Auf kurze Dauer befristete und zuweilen einmalige Einsatzverträge, wie es der aktuellen Praxis entspricht, sind daher nicht zweckmässig. Aufwendig ausgebildete und einsatzerfahrene Spezialistinnen und Spezialisten gehen der militärischen Friedensförderung innert kurzer Zeit wieder verloren, was dazu führt, dass die genannten Spezialfunktionen nicht nachhaltig mit Einsatzpersonal der Schweizer Armee besetzt werden können.

Mit der Teilrevision der PVFMH-VBS wird deshalb die Möglichkeit von längerfristigen Engagements geschaffen. Dazu wird unter anderem ein Personalpool gebildet.

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