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Meinungsfreiheit adieu?

Published On: 19. Januar 2023 0:20

Veröffentlicht am 19. Januar 2023 von RL.

Markus Häni hat sich in der Corona-Krise weit aus dem Fenster gelehnt. Die einschränkenden Corona-Massnahmen kritisierte er regelmässig scharf – auch in der Öffentlichkeit.

Ende Februar 2021 verlor er deswegen gar seinen Job (wir berichteten). Häni arbeitete bis zum damaligen Zeitpunkt seit 15 Jahren als Lateinlehrer am Gymnasium in Wohlen. Stein des Anstosses für die Kündigung: Eine Rede, die der Lehrer am 20. Februar 2021 an einer bewilligten Kundgebung in Wohlen gehalten hatte.

In dieser kritisierte er die Corona-Politik im Allgemeinen und Gesundheitsminister Alain Berset im Speziellen, den er als «Papa Berset» bezeichnete. Zu viel des Guten für die Schule: Daraufhin wurde Häni von Matthias Angst, Rektor der Kantonsschule Wohlen, freigestellt.

Pikant: Angst selbst hatte wenige Tage vor der Demo in einem Interview im Wohler Anzeiger bekräftigt, ein Verfechter der Meinungsäusserungsfreiheit zu sein. Häni erachtete das Vorgehen der Schule von Anfang an als unrechtmässig und focht die Kündigung an. Ohne Erfolg.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau sieht das Ganze anders: Die Kündigung «erweist sich (…) als gerechtfertigt und verhältnismässig», so das Gericht in ihrem Urteil, das Anfang Jahr veröffentlicht worden ist und Transition News vorliegt.

Das Gericht ist der Ansicht, dass dem Rektor keine anderen Massnahmen übriggeblieben seien, als das Arbeitsverhältnis zu künden. Schliesslich sei nach Hänis Demo-Rede das «Vertrauensverhältnis» zerstört gewesen, so die kurze Zusammenfassung der Argumentation des Gerichts.

Rektor Angst verteidigte die Kündigung unter anderem mit dem Argument, dass Häni an der Demo nicht nur als Bürger und Privatperson, sondern auch als Kanti-Lehrer gesprochen hatte.

Für Angst war Hänis Engagement ohnehin ein Dorn im Auge – zur Erinnerung: Häni war Vorstandsmitglied der «Freunde der Verfassung», Kopf des «Aktionsbündnisses Aargau-Zürich» – auch bei den Freiheitstrychlern war er dabei, wo er auch heute noch immer aktiv ist.

Klar ist nun: Das Verwaltungsgericht stützt Angst. Die Aargauer Justiz liess den Umstand, dass Häni in seiner Rede kein Geheimnis aus seiner beruflichen Tätigkeit machte, als einen genügenden Verstoss der Treuepflicht gelten, um eine Entlassung zu rechtfertigen.

Häni hat für diese Argumentation wenig Verständnis. Schliesslich hätten die Demo-Teilnehmer ohnehin gewusst, dass er Gymnasiallehrer war.

«Dazu gab es an der Kantonsschule Wohlen eine Antifa-Gruppe von Schülern, die vor der Demonstration übel gegen mich gehetzt hatte. Diese Gruppe wollte mich von meiner Rede abhalten. Also war es nichts als logisch, dass ich mich in der Rede zu erkennen gab als der Lehrer, der von dieser Antifa-Gruppe angegriffen worden war», sagte Häni jüngst gegenüber dem Nebelspalter hierzu.

Der ehemalige Lateinlehrer ist über das Urteil nicht überrascht: «Das Verwaltungsgericht wird vom Kanton finanziert. Es wird kaum gegen den eigenen Arbeitgeber entscheiden», betonte er jüngst gegenüber der Aargauer Zeitung. Für ihn sei aufgrund von zuverlässigen Quellen klar gewesen: Das Verwaltungsgericht wusste bereits vor der Anhörung, wie der Prozess ausfallen würde. Eigentlich sei das eine «Gesinnungsjustiz.»

Häni zufolge ist die Kantonsschule auch alles andere als politisch neutral. Im Gegenteil: Schulen seien heute viel zu staatsnah. «Die Kantonsschule Wohlen hat nie was dagegen gehabt, dass Lehrer mit ihren Schülern an Klimademos teilgenommen haben», sagt Häni gegenüber Transition News. Auch für die Ukraine habe sich die Schule eingesetzt. Doch wer für die Grundrechte in der Schweiz auf die Strasse geht, der bekomme Probleme.

Noch heute leidet Häni darunter. Derzeit ist er arbeitslos. Zwar sucht er seit dem Sommer 2021 fleissig nach einer neuen Stelle. Doch eine solche zu finden, ist für ihn inzwischen schwierig.

«Wer für Grundrechte hierzulande auf die Strasse gegangen ist, ist in den öffentlichen Schulen hierzulande leider kaum noch willkommen», so Häni gegenüber Transition News. Nicht die Leistung zähle, sondern die «richtige» Gesinnung. Seine Hoffnung ist es nun, einen Job an einer Privatschule zu finden.

Trotz den Schwierigkeiten, mit denen Häni seit 2021 zu kämpfen hat, bereut er nichts. Er will nun das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen: Aus Idealismus und Überzeugung. «Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut», sagt Häni. Es dürfe nicht sein, dass diese heute an Schulen nicht mehr ernstgenommen werde.

«Wenn ich als Lehrer von meinem Recht auf freie Meinungsäusserung nicht mehr Gebrauch machen kann ohne meine Stelle zu verlieren, dann haben wir ein ernsthaftes Problem.» Das sagte Häni schon im März 2021 gegenüber Transition News. Und daran hält er fest.

Grosse Medien machen sich derweil nach wie vor die Argumente der Behörden zu eigen. Die Aargauer Zeitung (CH-Media) titelte zum Urteil: «Lehrer Markus Häni wurde zu Recht von der Kanti entlassen». Auch schrieb die Zeitung zunächst, dass es sich um eine illegale Kundgebung gehandelt habe im Februar 2021. Das ist eine Lüge.

Inzwischen hat die Zeitung dies zwar korrigiert. Doch für den Leser bleibt in Erinnerung: Häni sprach an einer illegalen Demo: ein No-Go. Ergo: Gut, dass ihn die Schule entlassen hat.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass genau die CH-Medien, die seit Tag eins regelmässig gegen Demokraten und Freiheitsaktivsten wie Häni geschossen haben, jüngst die Berset-Walder-Leaks veröffentlicht haben (wir berichteten). Bis vor kurzem haben sie noch denjenigen, die «Papa Berset» kritisierten, viel genauer auf die Finger geschaut als dem Gesundheitsminister selbst.

Pikantes Detail: Die Schlichtungskommission, die 2021 zwischen Häni und der Schule verhandelt hatte, störte sich ungemein daran, dass der Lateinlehrer den Gesundheitsminister als «Papa Berset» bezeichnet hatte. Darauf angesprochen sagte Häni heute: «Die Bezeichnung Papa ist angesichts der heutigen Lage, in der sich Berset befindet (Anklage Najadi, Walder-Leaks), eine Schmeichelei.»

Hänis Position zur Causa Berset könnte klarer nicht sein: «Papas können ja nicht zurücktreten, haben aber ein Gewissen und entschuldigen sich; aber ein guter Landespapa würde die volle Verantwortung übernehmen und zurücktreten. Jetzt sofort.»

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