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Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Beten verboten? Ja

Published On: 22. Januar 2023 5:52

Veröffentlicht am 22. Januar 2023 von LM.

Innenstadt von Rabat, Marokko. Ein einheimischer Christ führte seine Freunde aus England durch die malerischen engen Gassen. Sie waren angereist, um sich ein Bild vom Land zu machen, wo möglich ehemalige Moslems zu treffen und für das Land zu beten.

Auf einem der schmalen Wege blieben sie vor einer blauen hölzernen Tür stehen. Etwa auf Augenhöhe war eine Fliese befestigt mit einer erhobenen Frauenhand, der «Hand der Fatima». Nach wenigen Minuten kam eine Frau mittleren Alters erbost aus dem Haus gestürmt. «Was macht ihr da? Ich kann nicht mehr arbeiten! Schaut, dass ihr verschwindet!»

Die Gruppe reagierte nicht überrascht auf diese Intervention, wie mir zwei Jahre später jener gastgebende Christ erzählte. Man habe allerdings gestaunt, dass die Reaktion so rasch eingetreten sei. Es wurde nämlich gegen den Geist der Wahrsagerei in diesem Haus gebetet und dass er diese Frau verlassen möge; das bringt durchaus auch Unruhe.

Auch im heutigen England hängen Gebet und erhobene Hände eng zusammen, wenn auch unter anderem Vorzeichen. Isabel Vaughan-Spruce wurde am 6. Dezember in Birmingham verhaftet, weil sie vor einer Abtreibungsklinik gebetet hatte. Jemand habe sie dabei beobachtet und die Polizei gerufen. Kurz darauf wurde sie abgeführt.

Allem Anschein nach «zu recht». Denn sie hielt sich in einer festgelegten Bannmeile von 150 Metern auf, innerhalb derer auf eine dortige Einrichtung kein «Einfluss genommen werden» darf, auch nicht durch «mündliche oder schriftliche Äusserungen, Gebet oder Seelsorge», wie es in den Bestimmungen von Birmingham heisst. Andere englische Städte haben im Sommer 2022 ähnliche Zensurzonen eingeführt.

Frau Vaughan, Leiterin des «Marsches für das Leben» in Grossbritannien, protestierte nach ihrer Verhaftung energisch gegen diese Massnahme: «Das war ein abscheulicher Fehlgriff, dass ich durchsucht, verhaftet, von der Polizei verhört und angeklagt worden bin, nur weil ich ganz privat in meinem Geist gebetet habe. (…) Ich habe meine Freiheit des Denkens und Glaubens in der Privatsphäre meines eigenen Geistes ausgeübt. Niemand im Vereinigten Königreich sollte dafür kriminalisiert werden, dass er im öffentlichen Raum denkt und betet!»

Näheres zu dem Fall ist den Artikeln der englischen chistlichen Anwaltsvereinigung ADF-UK und beispielsweise der katholischen Tagespost zu entnehmen. Der Vorfall hat in England hohe Wellen geschlagen. – Für unsere Betrachtung hier genügen zwei Aspekte:

1. Dass auch in unseren Breitengraden «falsche» Meinungen kriminalisiert werden, ist eine Schande, die drauf und dran ist, sich bei Polizei, Justiz und in der Politik zu übelster Gewohnheit zu verfestigen. Aber hier geht nun es auch um die Freiheit der Gedanken. Sogar ein englischer Politiker gesteht, dass eine solche Regelung nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention «in Einklang gebracht werden» kann.

2. Dass Politiker überhaupt auf die Idee kommen, für stille Gebete Verbotszonen einzurichten und Widerhandlungen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis zu ahnden, schlägt einen Bogen der Evidenz vom englischen Westminster in marokkanische Rabat: Man ahnt zutiefst um die Macht des Geistes und des Gebets und weiss sich davon aufgescheucht in einem gleichermassen menschenfeindlichen wie widergöttlichen eigenen Tun – «Vieler Herzen Gedanken» werden da «offenbar», wie der alte Prophet der Maria vorausgesagt hatte (Lukas 2, Vers 35).

Der Zorn von Frau Vaughan und ihrer Anwälte ist ein heiliger, und Politiker, die Derartiges beschliessen und durchsetzen lassen, muss man mit Fug und Recht aus dem Amt jagen, unabhängig vom jeweiligen Einzelthema und -anlass, den sie aufs Korn nehmen. Zugleich aber führt einem dieses Treiben die alte Wahrheit vor Augen, dass wir:

«nicht mit Fleisch und Blut zu kämpfen [haben], sondern mit Mächtigen und Gewaltigen, mit den Herren der Welt, die über diese Finsternis herrschen, mit den bösen Geistern unter dem Himmel»; Epheser 6, Vers 12.

Diese Perspektive aber sollte niemanden entmutigen; zuallerletzt jene, die sich im Glauben an Den Überwinder «als Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen» verstehen dürfen; Epheser 2,19. Das geistgeführte Ineinander aus Demut und Autorität ist jene Mischung, derer unsere Länder dringender denn je bedürfen.

In tapferem öffentlichen Mahnen, in stillem Beten und ehrlichem Zusammenrücken setzen wir Zeichen gläubigen Widerstandes – gegen verkehrte Bestimmungen, für verblendete Ausführende und als «Bürger» eines besseren «Reiches».

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Wort zum Sonntag vom 15. Januar 2023: «Ein Jahr mit «dem Gott, der mich sieht»

Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft auch an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf.

Telegram-Kanal: @StimmeundWort
Website: www.stimme-und-wort.ch

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