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Beschwerde gegen ORF-Berichterstattung zu Impfnebenwirkungen

Published On: 27. Januar 2023 8:40

Wenn schon eine Satiresendung wie „Der Wegscheider“ einem strengen Objektivitätsgebot unterworfen ist, dann muss dies umso mehr für Nachrichtensendungen gelten. TKP berichtete. Der ORF missachtet dieses Objektivitätsgebot bei seiner Corona Berichterstattung aber häufig. Deshalb sollen nun entsprechende Beschwerden eingebracht werden.

Der immerhin mit Gebühren finanzierte Österreichische Rundfunk unterliegt dem ORF-Gesetz und hat demnach einen öffentlich-rechtlichen Auftrag. Dieser besteht unter anderem darin, für die Vermittlung von Wissenschaft, Informationen über Gesundheit und Konsumentenschutz und für eine objektive Auswahl und Vermittlung von Informationen zu sorgen. Insbesondere müssen eigene Kommentare, Sachanalysen und Moderationen objektiv sein und die dargebotene „umfassende Information soll zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung im Dienste des mündigen Bürgers und damit zum demokratischen Diskurs der Allgemeinheit beitragen“.

Die ORF-Gebühren scheinen nicht der einzige Grund, warum sich immer mehr Menschen aus dem Zwangsabo verabschieden. Vielmehr bemängeln viele das Angebot und die Ausgewogenheit der Berichterstattung. Immerhin ist der Public Health Experte, Dr. Martin Sprenger, gemeinsam mit zwei weiteren Personen und unterstützt von 120 Unterschriften dabei, eine ORF-Beschwerde einzubringen. Der Vorwurf, den die KommAustria klären soll: Verletzung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags und von Programmgrundsätzen.

Nun gibt es eine weitere Beschwerde, die vom Sprecher der EMUs“ (Vizepräsident) der Wir-EMUS unterstützt wird: „Am 30. Dezember 2022 berichtete der ORF in mehreren Rundfunk- und Fernseh-Nachrichten, dass 20 Millionen Covid-Impfungen verabreicht wurden, rund 1.600 Anträge zur Anerkennung eines Impfschadens eingebracht wurden. Nur 50 davon seien finanziell abgegolten worden. Die anderen Anträge seien unberechtigt gewesen. Anträge nach dem Impfschadengesetz seien „niederschwellig“ (!). Es gäbe nur acht offene strittige Fälle. Die Impfnebenwirkungen Herzmuskelentzündungen und Venenthrombosen könnten gut behandelt werden. Bis auf 50 Fälle seien alle Impfdosen „komplikationslos“ (!) verabreicht worden.“ In dieser Berichterstattung sehen die Beschwerdeführer das ORF-Gesetz in mehreren Punkten verletzt. Der gesamte Text befindet sich hier: ORF_50_Impfschaeden_Beschwerde

So findet man in der Beschwerde folgende Argumentation: Nur ein kleiner Anteil an von Impfschäden Betroffenen wird sich überhaupt einen Antrag nach dem Impfschadengesetz antun. Nur ein Bruchteil der Anträge wurde bisher überhaupt von der zuständigen Behörde behandelt. Daher kann der ORF nicht einfach davon ausgehen, dass alle anderen Anträge – bis auf jene 50 bisher bearbeiteten und positiv entschiedenen – zu Unrecht eingebracht worden wären und dass alle anderen Impflinge keine Komplikationen erleiden mussten. Siehe dazu auch hier und hier.

Wenn Sie die Beschwerde unterstützen wollen, dann drucken Sie bitte die Unterschriftenlisten aus (Link), füllen sie handschriftlich aus und senden diese bitte so rasch als möglich an Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik, Kolingasse 11/15, 1090 Wien, schicken.

Unterschreiben dürfen alle, die die ORF-Gebühr für Radio oder TV entrichten oder von der Gebühr bereit sind sowie alle Personen, die im selben Haushalt gemeldet sind.

Bitte geben Sie wenn möglich Ihre GIS-Nummer an bzw. machen Sie eine Notiz, dass sie in einem Haushalt leben, in dem eine GIS-Nummer vorhanden ist. Sie finden diese 10-stellige Nummer auf Ihrer Rechnung oder auf Ihrem Bankauszug bzw. im Telebanking.

ORF_50_Impfschaeden_Beschwerde

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