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Start der Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien

Published On: 31. Januar 2023 18:43

Die Bundeskanzlei hat das Verfahren eröffnet zur Gesamterneuerung der ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane von Organisationen des Bundes und Bundesvertretungen in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts für die Amtsperiode 2024–2027. Die Departemente haben bis Sommer 2023 Zeit, Kandidatinnen und Kandidaten für die freien Sitze vorzuschlagen.

Bei den meisten ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorganen von Organisationen des Bundes und Bundesvertretungen in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts läuft die Amtsperiode Ende 2023 aus. Die Mitglieder dieser Organe werden vom Bundesrat Ende November 2023 gewählt.

Die Departemente wählen für die frei werdenden Sitze bis Sommer 2023 die Kandidatinnen und Kandidaten derjenigen Organe aus, die ihnen zugeordnet sind. Die Bundeskanzlei (BK) koordiniert die Vorarbeiten und unterbreitet die Wahlvorschläge dem Bundesrat. Sie hat dazu die entsprechenden Weisungen erlassen (Art. 8h der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. Nov. 1998, RVOV, SR 172.010.1).

Bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten müssen die Departemente besonders darauf achten, dass die Voraussetzungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Organe, insbesondere die Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften, eingehalten werden.

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