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EU-Insektenfraß: Deutlichere Kennzeichnungspflicht gefordert – Ansage

Published On: 5. Februar 2023 16:36

Verarbeitung von Insekten zur Beimischung in Lebensmitteln (Foto:Imago)

Beim Thema Insektenfraß werden die Deutschen, wie so oft, von der EU praktisch vor vollendete Tatsachen gestellt. Die in Hinterzimmern mit Herstellern und Food-NGOs und sonstigen sinistren Interessenverbänden ausbaldowerten Einzelheiten, die dann per Rechtsverordnung zur kontinentalen Beglückung von supranationalen Entscheidungsgremien durchgewunken werden, kam für die meisten völlig überraschend – und schon wenige Tage nach Inkrafttreten der „Dschungelcamp-Verordnung“, die eklige fünf Prozent „Beimischung“ von Getreideschimmelkäfern und Hausgrillen in etlichen Lebensmitteln und auch Grundnahrungsmitteln gestattet, kam heraus, dass etliche Produkte diese bereits enthalten. Es ist anzunehmen, dass inzwischen bei etlichen Anbietern der von der Verordnung erfassten Lebensmitteln – Getreideprodukte, Backwaren und Backmischungen, Suppen, Pizza, Fleischzubereitungen, Fleisch- und Milchanaloge, Schokolade, Snacks wie Chips und Cracker – die Rezepturen entsprechend angepasst und um Insektenmehl erweitert wurden.

So wenig subtil und überfallartig wie dieser erste Einstieg in völlig neue „Ernährungsgewohnheiten“ war, die eine globalistische klimaideologische Bevormundungsclique zur künftigen „nachhaltigen“ Abspeisung des planetaren Pöbels vorsieht, so nonchalant erfolgte auch auch die freche Unterschlagung von gesundheitlichen Risiken für Verbraucher, etwa durch Allergien oder individuelle Unverträglichkeiten. Die ansonsten von der EU zur Perfektion getriebene Kunst der Deklarations- und Beschreibungspflichtigkeit selbst noch so banalster Alltagsprodukte wurde hier bemerkenswert vernachlässigt; kaum verständlich und am besten gar nicht sollen Verbraucher hier auf die enthaltenen Krabbeltiere hingewiesen werden.

Verbraucherschützer alarmiert

Inzwischen sind auch Verbraucherschützer alarmiert und nehmen sich die betreffende „Novel-Food-Verordnung“ vor. Dieser zufolge müssen Beimischungen von Insektenmehl in der Zutatenliste zwar grundsätzlich angegeben werden, aber aus Sicht des Verbraucherschutzes ist dies nicht ausreichend. Notwendig wären deutlich sichtbarere Hinweise, zum Beispiel ein Käfersymbol auf der Vorderseite der Produktverpackung. Eine solche verbraucherfreundliche Kennzeichnung ist nicht nur aus ästhetischen und esskulturellen Gründen sinnvoll, sondern unumgänglich, eben weil eine unbekannte Zahl an Konsumenten auf das mitverkochte Insektenpulver allergisch reagieren könnten.

Während ausnahmslos alle sonstigen deutschen Parteien zu der ungebetenen Erweiterung des Speiseplans schweigen oder ihr aktiv ihren Segen geben, ist es auch hier wieder die AfD, die als einzige berechtigte und naheliegende Einwände vorbringt. Sie sieht einen grundsätzlichen Informationsbedarf der Bürger vor allem aufgrund der unzureichenden Tierhaltungsrichtlinien bei Insekten, insbesondere wenn sie aus dem Ausland importiert werden. „Besser wäre es, die heimische Landwirtschaft und die regionale Vermarktung zu fördern anstatt ausländische Insektenmehl-Produzente”, gibt der landwirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ralf Stadler, zu bedenken. Seine Fraktion forderte diese Woche einen Dringlichkeitsantrag zur eindeutigen Kennzeichnungspflicht für Insekten in Lebensmitteln. Stadler hat zum Thema einen klaren Standpunkt: „Freie Bürger dürfen essen, was sie möchten! Es ist dringend zu verhindern, dass ihnen insektenhaltige Produkte ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen untergeschoben werden.

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