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Teil 1: Der Weg zum Maidan

Published On: 6. Februar 2023 15:00

Ich werde drei Wochen lang an jedem Wochentag einen Teil der Chronologie der Ereignisse des Jahres 2014 veröffentlichen, die den Grundstein für den Krieg in der Ukraine gelegt haben.

Die Ereignisse des Jahres 2014 haben den Grundstein für die Eskalation in der Ukraine gelegt, zu der es vor fast einem Jahr gekommen ist. In meinem Buch über die Ukraine-Krise habe ich die Ereignisse des Jahres 2014 auf über 700 Seiten chronologisch dokumentiert. Da sich diese Ereignisse nun zum neunten Mal jähren, werde ich in den nächsten drei Wochen täglich ein Kapitel aus dem Buch als Leseprobe veröffentlichen.

In dieser 15-teiligen Serie werde ich die Chronologie der Ereignisse vom Beginn des Maidan Ende 2013 bis zum Beginn des Krieges im Donbass im April 2014 behandeln. Diese – heute fast vergessenen – Ereignisse haben den Grundstein für den Krieg in der Ukraine gelegt und sind zum Verständnis dessen, was sich heute ereignet, unverzichtbar.

In diesem ersten Teil der 15-teiligen Serie geht es um die Vorgeschichte des Maidan. Ich verzichte hier auf Quellenangaben, in dem Buch sind alle Quellen angegeben.

Der Weg zum Maidan – November 2013

Am 28./29. November sollte im Rahmen des EU-Gipfels zur östlichen Partnerschaft in Vilnius die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens stattfinden. Nur 10 Tage vorher, am 18. November, hat Bundeskanzlerin Merkel in einer Regierungserklärung diese Unterzeichnung in Frage gestellt und sich ablehnend dazu geäußert: „Heute muss ich Ihnen hier sagen, es ist noch nicht abzusehen, ob die Ukraine Willens ist, die Voraussetzungen für eine mögliche Unterzeichnung zu schaffen.“

Danach, am 21. November, hat die Regierung der Ukraine mitgeteilt, dass sie die Unterzeichnung aussetzen werde. Dies teilte Ministerpräsident Asarow in einer Erklärung mit. Das ukrainische Kabinett begründete die Entscheidung mit der Notwendigkeit, den wirtschaftlichen Entwicklungen mit Russland und der GUS stärker Rechnung zu tragen. Die ablehnenden Stimmen aus der EU, z.B. Merkels Regierungserklärung drei Tage zuvor, wurden dabei nicht erwähnt. Die verantwortlichen Minister wurden beauftragt, mit Russland und der EU eine trilaterale Kommission zu bilden, um die Handels- und Wirtschaftsfragen zu besprechen. Da der Außenhandel der Ukraine, wie erwähnt, zu ca. 30% mit Russland abgewickelt wurde, war die Besorgnis der Regierung verständlich, denn einen entsprechend starken Einbruch des Außenhandels im Falle einer Abschaffung der Zollfreiheit mit Russland, konnte und kann die EU in absehbarer Zeit nicht kompensieren. Die Abschaffung der Zollfreiheit mit Russland war jedoch eine direkte Folge des EU-Assoziierungsabkommens.

Diese Abschaffung der Zollfreiheit mit Russland wurde – wie erwähnt – im Westen immer wieder als Druck von Seiten Moskaus bezeichnet. Nie wurde hierbei jedoch thematisiert, dass Russland, wenn es diese Umgehung seines Zollrechtes verhindern wollte, keine andere Wahl hatte, als die Zollfreiheit mit der Ukraine aufzuheben. Denn umgekehrt sah das Abkommen die Einführung von Zöllen auf russische Waren in der Ukraine vor, wie wir bei der Analyse des Abkommens auch gesehen haben.

Präsident Janukowytsch, der sich zu dem Zeitpunkt zu Konsultationen in Wien aufhielt, erklärte, dass Kiew trotz der aktuellen Schwierigkeiten an dem Weg der europäischen Integration festhalten wolle. Darüber berichtete die ukrainische Nachrichtenagentur „UNIAN“ an jenem Tag unter der Unterschrift „Regierungskabinett: Die Ukraine setzt die Vorbereitungen zur Unterzeichnung der Assoziierung mit der EU aus“

Man kann trefflich spekulieren, ob die genannten wirtschaftlichen Probleme der einzige Grund für die Aussetzung der Unterschrift waren oder ob all die im Vorfeld von EU-Politikern geäußerten Zweifel an der Unterzeichnung auch eine Rolle gespielt haben und Janukowytsch eine Situation vermeiden wollte, in der ihm erst auf dem Gipfel kurz vor der Unterzeichnung des Abkommens von der EU mitgeteilt wird, dass die EU nicht unterzeichnen möchte. Denn eine Unterzeichnung durch die EU war zu diesem Zeitpunkt nach den von vielen Verantwortlichen geäußerten Bedenken, teilweise gar ablehnend Haltungen, keineswegs sicher.

Eine Analyse der westlichen Medien zu diesem Zeitpunkt zeigt, dass vor dem 21. November die Defizite der Ukraine thematisiert wurden und die Frage gestellt wurde, ob ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine überhaupt unterschrieben werden kann. Nach der Aussetzung der Unterzeichnung durch die Ukraine jedoch wurden diese Fragen nicht mehr gestellt. Nun beherrschte die Ablehnung der Ukraine die Schlagzeilen, wie einige Beispiele exemplarisch aufzeigen.

In seiner Ausgabe 47/2013 schrieb der „Spiegel“ einen Artikel unter der Überschrift „Timoschenkos Schatten“, der am 18.11.2013 auch im Internet erschien. Dort konnte man lesen: „Vor dem EU-Gipfel mit den östlichen Nachbarn wird die ukrainische Oppositionspolitikerin Julija Timoschenko wohl nicht mehr freikommen. Damit steht auch der Erfolg des Treffens in Vilnius kommende Woche in Frage.“

Am 19.11. schrieb der Moskau-Korrespondent des „Spiegel“ Benjamin Bidder dann unter der Überschrift „Kalter Krieg zwischen Europa und Russland“: „Die EU will die Ukraine Ende November mit einem Abkommen an sich binden. Eine Bedingung: Hafturlaub für Julija Timoschenko. Doch Präsident Janukowitsch verschleppt die Entscheidung über eine Freilassung – und gefährdet die neue Partnerschaft.“

Nach der Aussetzung der Unterzeichnung durch die Ukraine am 21.11. jedoch veränderte sich die Argumentation, wie folgende Beispiele zeigen.

Am 21.11. titelte das Manager Magazin „Ukraine wendet sich von der EU ab“ und schrieb „Die ukrainische Regierung hat die jahrelangen Bemühungen um ein Abkommen mit der Europäischen Union abgebrochen. Zuvor hatte das Parlament ein Gesetz verweigert, um der inhaftierten Oppositionspolitikerin Julia Timoschenko ärztliche Behandlung in Deutschland zu ermöglichen.“

Am 22.11. titelte der „Spiegel“ „Ukrainischer Premier rechtfertigt Stopp von EU-Annährung“ und schrieb „Die Regierung hatte am Donnerstag ein jahrelang ausgehandeltes Abkommen mit der EU über engere Zusammenarbeit und freien Handel eine Woche vor der geplanten Unterzeichnung gestoppt.“

Die „BBC“ schrieb am 27.11. „Der EU-Handelskommissar Karel De Gucht sagte, dass es eindeutig Druck von Seiten Russlands war, der für die Entscheidung der ukrainischen Regierung verantwortlich ist, das Handelsabkommen nicht zu unterzeichnen.“

Hier wurde – bewusst oder unbewusst – unterschlagen, dass es sich bei dem Assoziierungsabkommen nicht um ein bloßes Handelsabkommen, sondern um ein komplexes politisches, militärisches und wirtschaftliches Abkommen handelte.

Nachdem wir gesehen haben, wie unterschiedlich die westliche Presse das Thema vor und nach der Absage der Ukraine reflektiert hat, lohnt ein kurzer Blick auf die russische Presse. Der schon im vorherigen Kapitel zitierte Kommentar des „Moskovski Komsomolez“ erschien unter der Überschrift „Der russische Bulldozer und das ukrainische Boot“. Dort schrieb der Kommentator Michail Rostovki wie schon gesehen: „Die Ukraine zwischen Russland und Europa wählen zu lassen, ist das gleiche, als wenn man sagt: „Bitte, mein Lieber, entscheide jetzt sofort, welche Hand Du verlieren möchtest, die rechte oder die linke?“ Die Ukraine kann nicht nur mit der EU oder nur mit Russland sein. Sie ist ein Transitland, eine Brücke zwischen zwei Teilen unseres Kontinentes.“

Danach fuhr er fort: „In diesem Zusammenhang macht der heutige Präsident der Ukraine Wiktor Janukowytsch alles richtig. Janukowytsch lehnt die ihm aufgezwungene Wahl ab und laviert. Natürlich werden die EU und Russland böse, wenn sich der ukrainische Staatschef wie ein Mann mit gespaltener Persönlichkeit verhält. Aber aus meiner Sicht hat Janukowytsch keine Alternative. Um nicht unterzugehen muss er sein Boot in der Mitte des Flusses halten, ohne zu nah ans rechte oder linke Ufer zu kommen. Kapitän Janukowytsch – oder jeder andere der ihn als Führer der Ukraine ersetzen wird – muss mit der Strömung vorwärtsfahren und Handküsse an beide Ufer werfen. … Die Ukraine möchte die wirtschaftlichen Verbindungen mit Russland nicht abschneiden. Und gleichzeitig will sie nicht in die Eurasische Zollunion. Für die Ukraine wäre so ein Schritt ein schrecklicher innerer Bruch. Wir wissen alle, mit welcher „Wärme“ man in Lwiw den „Moskali“ zugewandt ist. Und Regionen mit einer solchen Einstellung gibt es im Land nicht wenige. Und jetzt stellen wir uns die Reaktion dieser Territorien vor, wenn die Ukraine wieder eine Union mit Russland eingeht. Vielleicht sehe ich zu schwarz. Aber mir scheint, die Reaktion wird so heftig, wie wir uns das gar nicht vorstellen können. Was ist der Ausweg? Ich denke, folgender: Wir brauchen neue Formen der wirtschaftlichen Integration. Formen, die die Interessen Kiews und Moskaus und der EU berücksichtigen. … Kinder, die am Ende des Kalten Krieges geboren wurden, sind längst erwachsen. Aber die gegenseitigen Verdächtigungen zwischen Russland und der EU sind immer noch so hoch wie, sagen wir, der Mount Everest. Aus Sicht von Westeuropa ist Russland ein barbarisches Land mit wilden politischen und kulturellen Eigenheiten. Aus Sicht Russlands ist Westeuropa so weit voraus, dass es „Fortschritt“ und „Perversion“ verwechselt. Bei so großen mentalen Unterschieden ist es naiv darauf zu hoffen, dass Russland und die EU zum Wohle der Ukraine aufhören zu streiten. Das bedeutet, dass Janukowytsch und wahrscheinlich seine nächsten zwei Nachfolger die Kunst der Kiewer Politik beherrschen müssen: Die Kunst des Manövrierens zwischen Moskau und Brüssel. Aber ein kleines Lamm, das an den Zitzen zweier Ziegen saugt, mag niemand. Doch die Ukraine hat keine andere Wahl.“

Hier wurde das Problem der inneren Zerrissenheit der Ukraine deutlich angesprochen. Denn was für den Westen des Landes, hier wurde Lwiw genannt, galt, galt umgekehrt auch für den Osten des Landes. Der Osten wollte eine möglichst enge Verbindung mit Russland. Egal, in welche Richtung sich die Ukraine entscheiden würde, es musste in einem Teil des Landes zu Unruhen kommen. Das ahnte jeder, der sich mit dem Land auskannte. Auch wenn sich niemand ernsthaft einen Bürgerkrieg vorstellen konnte, aber Unruhen waren unvermeidlich. Der Westen hat dies jedoch nicht berücksichtigt.

Da in der westlichen Presse und Politik immer wieder die Inhaftierung Timoschenkos als Beleg für die Defizite der Ukraine in Sachen Rechtsstaatlichkeit angeführt wurde, stellt sich die Frage, ob sie zu diesem Zeitpunkt nach ukrainischem Recht überhaupt aus der Haft entlassen bzw. begnadigt werden konnte. Um dies zu verstehen, ist ein kleiner juristischer Exkurs notwendig, denn Janukowytsch argumentierte, er müsse sich an bestehende Gesetze halten und könne Timoschenko nicht begnadigen, solange die Verfahren noch liefen. Die Opposition dagegen argumentierte, er könne die entsprechenden Vorschriften selbst „innerhalb von fünf Minuten“ ändern. Welche Seite hatte Recht?

Die ukrainische Verfassung regelt in Artikel 106 die Rechte und Pflichten des Präsidenten. Unter Absatz 27 steht dort, dass der Präsident Begnadigungen aussprechen kann. Die Einzelheiten einer solchen Prozedur regelte der Präsidentenerlass Nummer 902/2010 vom 16. September 2010 . Diesen Erlass gab Janukowytsch kurz nach seiner Wahl heraus, also vor der Verhaftung von Timoschenko. Dort war geregelt, dass eine Begnadigung erst erfolgen konnte, wenn die Verfahren abgeschlossen und die Urteile rechtskräftig waren. Da es ein Präsidentenerlass war, konnte der Präsident ihn auch ändern, so gesehen hatte die Opposition Recht. Allerdings hatte Janukowytsch andererseits keinen Grund, den Erlass zu ändern, denn Timoschenko hatte nie ein Gnadengesuch gestellt. Hier fand eine Art machtpolitisches „Beamtenmikado“ statt, bei dem verliert, wer sich zuerst bewegt. Timoschenko konnte ihre Weigerung, ein Gnadenerlass zu stellen mit dem Präsidentenerlass begründen und Janukowytsch konnte argumentieren, dass ohne ein Gnadengesuch kein Grund bestand, den bestehenden Erlass zu ändern.

Dank dieser Pattsituation fand man eine absurde Kompromisslösung: Die Rada sollte ein Gesetz erlassen, welches es Inhaftierten erlaubte, zur medizinischen Behandlung ins Ausland zu reisen. Timoschenko hätte auf dieser Basis zur Behandlung nach Deutschland reisen können. Ein weltweit einmaliges Gesetz, denn kein Land der Welt erlaubt seinen Gefängnisinsassen Auslandsreisen, zu welchem Zweck auch immer. Dieses Gesetz jedoch scheiterte trotz dreier Anläufe in der Rada und bekam keine Mehrheit.

Generell sei hierzu noch angemerkt, dass es in einem Rechtsstaat die Möglichkeit einer Begnadigung rein juristisch nicht geben kann, solange das Verfahren noch läuft. Nicht zuletzt wird dem Angeklagten damit ja auch die Möglichkeit eines Freispruches genommen. Begnadigt werden kann nur ein bereits Verurteilter. Während Verfahren noch laufen, kann es nur eine Amnestie geben. Diese gilt jedoch nicht für Einzelpersonen, sondern für bestimmte Tatbestände und alle, die dafür angeklagt sind oder in der Zukunft angeklagt werden.


In meinem neuen Buch „„Putins Plan – Mit Europa und den USA endet die Welt nicht – Wie das westliche System gerade selbst zerstört ““ gehe ich der der Frage, worum es in dem Endkampf der Systeme – den wir gerade erleben – wirklich geht. Wir erleben nichts weniger als den Kampf zweier Systeme, in dem Vladimir Putin der Welt eine Alternative zum neoliberalen Globalismus anbietet. Wurden die Bürger im Westen gefragt, ob sie all das wollen, ob sie zu Gunsten des neoliberalen Globalismus auf ihren Wohlstand und ihre Freiheiten verzichten wollen?

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