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«Man kann nicht sagen: Oh, die Vergewaltigung ist ja jetzt vorbei»

Published On: 25. Februar 2023 0:09

Veröffentlicht am 25. Februar 2023 von RL.

Die Corona-Politik kann sicherlich als die mit Abstand grösste Krise der Schweiz angesehen werden, die bisher nicht durch eine offizielle Untersuchungskommission aufgeklärt worden ist. Genau das will nun eine Initiative ändern: Sie verlangt eine schonungslose Aufarbeitung der «Pandemie» (wir berichteten).

Anderthalb Jahre dauerte das Hin und Her zwischen Komitee und Bundeskanzlei, bis endlich der Text der Aufarbeitungsinitiative vorlag, der allen rechtlichen Ansprüchen genügte. Am 28. Februar 2023 beginnt nun die Unterschriftensammlung. Transition News sprach mit Patrick Hofer, einer treibenden Kraft hinter der Initiative.

Transition News: Warum braucht es die Aufarbeitungsinitiative?

Patrick Hofer: In den letzten drei Jahren sind ungehörige Dinge passiert. Wir erlebten massive Einschränkungen der Grundrechte, ja sogar eine Form der Apartheid herrschte in der Schweiz vor. Die Regierung hat Massnahmen erlassen, die mehr Schaden als Nutzen gebracht haben. Dies, obwohl die besten Wissenschaftler der Welt davor gewarnt haben. Zum Beispiel die Unterzeichner der Great Barrington Declaration, darunter waren Professoren der Universitäten Stanford und Harvard. Die Corona-Politik hat Existenzen zerstört und die Gesellschaft gespalten. Durch sie ist Hass gestreut worden. Friedliche Demonstranten sind Tränengas, Gummischrott und anderweitiger Polizeigewalt ausgesetzt worden. Bessere Behandlungsmethoden hat man verhindert. Es gab Betrügereien mit PCR-Tests. Und Länder, die bei diesem Wahnsinn nicht mitmachten, verzeichneten weniger Kranke und eine tiefere Sterblichkeitsrate. Diese Aufzählung ist nur die Spitze des Eisberges. Diese Geschehnisse müssen unbedingt von einer ausserparlamentarischen und unabhängigen Kommission untersucht werden.

Sie misstrauen der etablierten Politik. Eine parlamentarische Untersuchungskommission bringt in Ihren Augen nichts. Sie fordern eine wirklich unabhängige Untersuchungskommission. Wer sind die idealen Mitglieder für die Kommission?

Unsere Initiative sieht vor, dass keine Personen in der Kommission Einsitz nehmen dürfen, die Amtsträger oder in irgendeiner Weise an den Erlassen oder der Durchsetzung der Massnahmen beteiligt waren. Die Kommissionsmitglieder sollten bereits ein grosses Know-how mitnehmen. Nicht nur rund um das Thema Corona, sondern auch aus den Bereichen Medizin und Juristik. Es sollen Leute sein, welche die richtigen Fragen stellen und auch hinter den Vorhang schauen werden.

Im Initiativtext heisst es, dass die Bundesversammlung und das Initiativkomitee je eine Art Wahlliste herausgeben mit sieben potenziellen Kommissionsmitgliedern. Danach wählt der Stimmbürger, wer in die Kommission kommt. Können Sie das noch etwas genauer erläutern?

Wir haben lange darüber diskutiert, wie und wer die Kommission zusammenstellen sollte. Die Bundeskanzlei hat uns dann erklärt, dass sie innerhalb von drei Monaten Wahlen durchführen könnten. Dies bedeutet, dass wir die Kommissionsmitglieder demokratisch wählen können. Für uns ist es wichtig, dass die Aufarbeitung fair und mit Unterstützung des Volkes abläuft, also demokratisch.

Die Kommission soll auch überprüfen, ob die Corona-Massnahmen überhaupt notwendig waren. Die Antwort darauf geben Sie im Initiativtext schon selbst. Sie verweisen zum Beispiel auf einzelne US-Bundesstaaten, die wenig bis gar keine Massnahmen umgesetzt hatten und trotzdem keine erhöhte Covid-19-Sterblichkeit verzeichneten. Nach welchen Parametern soll die Kommission nun bestimmen, ob die Massnahmen notwendig waren oder nicht?

Gehen wir einmal davon aus, dass die rechtliche Würdigung der Untersuchungsergebnisse zu folgendem Schluss kommt: Die Massnahmen waren nicht verfassungskonform oder sie waren nicht zielführend. Oder sie waren willkürlich oder unverhältnismässig. In einem solchen Fall steht fest: Dann sind die Massnahmen für ungültig zu erklären. Um keine Schlupflöcher zu bieten, haben wir das Ganze ein wenig präzisiert. Heisst: Die Grundlagen für irgendwelche Massnahmen sind zum Beispiel unter folgenden Bedingungen nicht gegeben: Wenn es Staatsgebiete gegeben hat, die ohne Massnahmen keine erhöhte Sterblichkeit oder bessere Zahlen als die Schweiz mit Massnahmen verzeichnet haben.

Wie sieht es bezüglich der Verhältnismässigkeit aus: Wie soll diese überprüft werden?

Um beispielsweise die Verhältnismässigkeit zu betrachten, muss zudem verglichen werden, welche Massnahmen in der Vergangenheit bei Grippewellen zum Zuge gekommen sind. Ein Beispiel: Ein Bericht der NZZ vom 12. Januar 2017 – andere Medien wie Swissinfo oder die Aargauer Zeitung berichteten auch darüber – zeigt auf: Allein im Unterwallis waren 2017 alle 660 Spitalbetten wegen Grippe belegt. Jeden Tag mussten 50 neue Patienten eingeliefert werden. Damals war es also noch schlimmer als während der Corona-Pandemie. Und damals gab es keine Massnahmen.

Im Initiativtext liest man: «Die Hersteller der Impfstoffe sind für die Impfschäden und die damit zusammenhängenden Kosten zu 100 Prozent ersatzpflichtig. Subsidiär haften am Hersteller beteiligte oder bisher beteiligte natürliche und juristische Personen, soweit sie durch die Beteiligung bereichert sind.» Die Pharmakonzerne haben sich ja bereits von jeglicher Haftung befreit. Sie sind gewissermassen unantastbar. Ist eine solche Forderung überhaupt umsetzbar?

Ja. Wir können ein neues Gesetz aufstellen, das die Impfstoffhersteller zwingt, für die Schäden zu haften. Hinzu kommt: Die Wahrscheinlichkeit ist sowieso sehr hoch, dass die Verträge sich als Betrug herausstellen werden. Dies deshalb, weil es sich bei den «Impfstoffen» gar nicht um Impfstoffe im herkömmlichen Sinne mit einer entsprechenden Schutzwirkung handelt, sondern um Gen-Therapeutika, die ein grosses Schadenspotential bergen. Einige Medien schreiben bereits auch von Betrug bei den Zulassungsstudien. Klar ist: Wenn ein Vertrag durch Betrug zu Stande kommt, ist er ungültig. Wer aber anderen einen Schaden zufügt, bleibt haftungspflichtig.

Ihre Initiative fordert ein Spezialgericht, das die Verantwortlichen der «Pandemie» in der Schweiz juristisch zur Rechenschaft ziehen soll. Weshalb braucht es ein Spezialgericht? Und wie muss man sich dieses Gericht vorstellen?

Das Gericht kann man sich wie ein ordentliches Gericht des Bundesstrafgerichtes vorstellen. Einzig die Richter werden auch hier vom Volk demokratisch gewählt. Wenn man zum Beispiel feststellen sollte, dass es Verbrechen gegen den Nürnberger Kodex oder andere Verbrechen gegeben hat, dann sind das schwerwiegende Anklagen. Um eine unabhängige Justiz garantieren zu können, braucht es ein Spezialgericht, das sich auch mit all diesen Themen gut auskennt. Klar ist auch: Richter an dem Gericht dürfen keine Parteifreunde der jeweiligen Angeklagten sein.

Die Richter des Spezialgerichts können aktuell oder ehemals tätige Richter sein. Gewählt werden sollen sie durch das Volk. Der Bundesrat wiederum soll sicherstellen, dass dies auch geschieht. Das ist doch unrealistisch. Der Bundesrat wird sich doch dagegen wehren, dass Richter über ihn urteilen werden?

Der Bundesrat hatte auch in der Vergangenheit bereits Dinge machen müssen, die ihm nicht gefallen haben. Hinzu kommt: Sollte die Initiative zu Stande kommen, wird es zuerst eine Diskussion im Parlament geben. Bis es zu einer Abstimmung kommt, wird viel Zeit vergehen. Bis dann wird der Bundesrat mit anderen Mitgliedern besetzt sein. Ich bin überzeugt: Viele Politiker werden künftig nur noch gewählt werden, wenn sie für eine unabhängige Aufarbeitung einstehen. Anders gesagt: Politiker, welche gegen eine Aufarbeitung sind, werden in Zukunft viel weniger Stimmen bekommen.

Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung sollen laut Initiative bei Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht eintreten. Warum das? Hebeln sie damit den Rechtsstaat nicht aus?

Man muss sehen: Wenn es Verbrechen gegeben hat, sind diese sehr schwerwiegend. Beispielsweise bei einem Verstoss gegen den Nürnberger Kodex. Um mögliche Täter nicht davonkommen zu lassen, in dem man die Initiative oder deren Umsetzung jahrelang verzögert, haben wir diese Anpassung gemacht. Es betrifft ja nur Verbrechen oder Vergehen. Und dies auch nur im Zusammenhang mit der Pandemie. Alle anderen Verbrechen oder Vergehen oder kleineren Sachen sind davon ja nicht betroffen. Und wenn es keine Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang mit der Pandemie gegeben haben sollte, dann würde es auch niemanden treffen. Übrigens: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord verjähren auch in der Schweiz gemäss geltendem Recht nie.

Ihre Initiative verlangt, dass Menschen entschädigt werden, die für das Nichtbefolgen der Covid-Massnahmen bestraft worden sind. Wie stellen Sie sich das vor?

Dies trifft nur dann zu, falls Massnahmen für ungültig erklärt werden. Und falls eine Person oder Firma gegen eine für als ungültig erklärte Massnahme verstossen hatte. Auch in anderen Ländern musste die Regierung alle Bussgelder zurückzahlen, da Gerichte entschieden hatten, dass die Massnahmen verfassungswidrig oder anderweitig ungültig waren – so geschehen in Spanien.

Weiter verlangen Sie, dass das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) verpflichtet wird, «jede Information der Kommission sowie des Spezialgerichts zu Hauptsendezeiten auf den Hauptkanälen bedingungslos und unzensuriert auszustrahlen». Das ist in der realen Welt doch nicht umsetzbar. SRF wird das Thema meiden…

Eigentlich hätte die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als Staatssender den Auftrag, dem Publikum ausgewogene Information zur Verfügung zu stellen. Dies ist rund um das Thema Corona aber nicht passiert. Namhafte Experten wurden zensuriert oder diffamiert und über gewisse Themen hat SRF nie informiert. Die Einwohner der Schweiz bezahlen mit ihren Gebühren für ausgewogene und unvoreingenommene Informationen. Da sich immer noch viele Leute über das Staatsfernsehen informieren, ist es wichtig, dass wir SRG dazu zwingen, unzensuriert und bedingungslos über die Ergebnisse der Kommission sowie des Spezialgerichtes zu informieren – ob es denen nun gefällt oder nicht.

Die Pandemie ist vorbei. Für viele ist das Thema Corona passé. Wird es schwierig werden, die benötigten Unterschriften sammeln zu können?

Die Nachwehen der Pandemie sind immer noch da. Sie treffen uns jetzt mit voller Wucht; beispielsweise Inflation, Übersterblichkeit, Geburtenrückgang, Defizite der öffentlichen Hand, Probleme des Gesundheitswesens und vieles Weitere. Hinzu kommt: Die WHO will die lokalen Demokratien aushebeln, Sozialkreditsysteme stehen vor der Türe. Es ist also noch nichts vorbei – es kann alles noch viel schlimmer kommen. Wenn eine Vergewaltigung oder ein Kindesmissbrauch vorbei ist, dann bleibt es immer noch eine Vergewaltigung oder ein Kindesmissbrauch. Man kann dann nicht sagen: Oh, die Vergewaltigung ist ja jetzt vorbei – das Thema ist passé. Ich werde jetzt gerade nicht mehr vergewaltigt. Nein, dann ist es wichtig, dass der oder die Täter zur Rechenschaft gezogen werden und für Gerechtigkeit gesorgt wird. Ohne Gerechtigkeit gibt es keinen gesellschaftlichen Frieden und auch keine funktionierende Demokratie. Auch ist es wichtig, dass man aus den Geschehnissen lernt für zukünftige Pandemien und dass man dementsprechend die Gesetze anpasst. Man muss sehen: Wir hatten die grössten Einschränkungen seit dem Zweiten Weltkrieg. Es waren so viele Leute davon betroffen. All dies basierend auf Lügen: Man denke an die Behauptung, dass die Impfung vor Übertragung schütze.

Sie sind also zuversichtlich?

Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass wir die benötigten Unterschriften zusammenbringen werden. Was spricht denn gegen eine Aufarbeitung? Wir haben in der Schweiz schon viele Aufarbeitungen hinter uns. Man denke an die Aufarbeitung bezüglich der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Oder die Aufarbeitung im Zusammenhang mit den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Nach einer Aufarbeitung ist man immer schlauer und somit besser für die Zukunft gerüstet. Und man schafft Gerechtigkeit! Deshalb lautet der Slogan der Aufarbeitungsinitiative auch «Für Wahrheit und Gerechtigkeit».

Sie schreiben, dass dem Initiativkomitee Menschen aus der Bürgerrechtsbewegung angehören. Können Sie auch schon Namen nennen?

Die Namen der Initiativkomiteemitglieder werden am 28. Februar 2023 veröffentlicht. Sie werden dann auch auf jedem Unterschriftenbogen stehen.

Das Interview wurde schriftlich geführt.

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Patrick Hofer ist Vater von drei schulpflichtigen Kindern, die auch unter den Corona-Massnahmen gelitten haben. Er lebt im Raum Zürich. Hofer hat von Anfang die Corona-Massnahmen kritisch hinterfragt und an vielen friedlichen Demonstrationen der Bürgerrechtsbewegung teilgenommen. Er beschreibt sich selber als Bürgerrechtsaktivist, der sich für Frieden, Freiheit und Demokratie einsetzt.

Weitere Informationen zur Aufarbeitungsinitiative finden Sie hier.

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