die-akte-jens-spahn-enthuellt:-die-digitale-patientenakte-steht-unter-der-aufsicht-eines-pharmamanagersDie Akte Jens Spahn enthüllt: die digitale Patientenakte steht unter der Aufsicht eines Pharmamanagers
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Prof. Bhakdi äußert sich mit dringendem Appell zur elektronischen Patientenakte: ab 2024 verpflichtend, außer man widerspricht!

Published On: 8. März 2023 19:49

Beschlossen wurde sie wohl schon vor einigen Jahren. Vielfach haben es Patienten auch schon in den Arztpraxen wahrgenommen. Flyer und Zettel weisen einem im Wartezimmer ja schon länger darauf hin. In Schweden läuft dieses System schon seit Jahren. Dort sind die Menschen von der Geburt bis zu Bahre komplett überwacht. Es geht um die elektronische Patientenakte (ePA). Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten bereits eine elektronische Patientenakte ihrer Krankenkassen erhalten. Wer hat das Ganze ins Leben gerufen? Jens Spahn ist dafür mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz verantwortlich. 2019 machte der Minister den Ex-Pharma-Manager Markus Leyck Dieken zum Chef-Digitalisierer im Gesundheitswesen. Zuvor hatte er ihm eine Wohnung abgekauft und sein Gehalt mal eben um 100.000 Euro erhöht.

Wer ist Leyck Dieken und die Gematik?

Wer genau kümmert sich denn um die Speicherung und Übertragung der Daten?
Das ist die Gematik.
Woher kennen wir diese?
Richtig, aus dem Skandal mit Jens Spahn (hier in einem aktuellen Beitrag im Detail). Denn der verschaffte diesem, aufgrund des Erwerbs einer tollen Immobilie, den Posten als Geschäftsführer (seit 2019).
Der Pharmamanager Markus Leyck Dieken hat die Hand über unsere Gesundheitsdaten. Ein ziemlich unangenehmer Typ finden wir:

Leyck Dieken war zuvor Vizechef des Pharmaverbands Pro Generika und in führenden Positionen bei dem japanischen Pharmariesen Shionogi, dem israelischen Teva-Konzern und als Geschäftsführer bei der Ulmer Teva-Tochter Ratiopharm tätig.

Wo genau die Gematik unsere Gesundheitsdaten am Ende speichert, das weiß wohl nur der liebe Gott – vermutlich auf Servern in Amerika. Das ist zumindest unsere starke Vermutung, denn unser Vertrauen in diesen Staat ist schon lange dahin. Offiziell findet man auf der Gematik Website, dass diese in Deutschland „nach der DSGVO“ gehostet (gespeichert) werden. Wie genau man es damit in der Praxis handhabt, kennen wir ja alle seit Corona: „Home-Office“ und „Home-Schooling“ sind ja mehr als Modeworte und die dort fast ausschließlich genutzten Programme (Teams und Zoom)

Auch Prof. Bhakdi äußert sich zur Speicherung unserer persönlichen Gesundheitsdaten

#MyDataMyChoice ist der Name der internationalen Kampagne, die von Prof. Sucharit Bhakdi eröffnet wurde.

Daten sind das neue Gold der regierenden Elite.

Prof. Sucharit Bhakdi

Wir haben das Recht und die Möglichkeit gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte Einspruch einzulegen!
Hierzu der Aufruf von Prof. Bakhdi inkl. Musterformular!

Was haltet ihr davon? Schreibt uns eure Meinung dazu gerne mal in die Kommentare.

Was schreibt die Tagesschau dazu?

Die elektronische Patientenakte soll für alle verbindlich werden. Im Grundsatz beschlossen wurde sie bereits vor gut 20 Jahren. Seit Anfang 2021 können Versicherte sie auf freiwilliger Basis in einer ersten Ausbaustufe nutzen, per Smartphone-App, in der beispielsweise eingescannte Arztbefunde gespeichert und in anderen Praxen zur Ansicht freigegeben werden können. Ab 2024 sollen alle Ärzte oder Krankenhäuser ihre Befunde digital zentral speichern und gegenseitig austauschen können. Auch die Patienten haben dann per App jederzeit Zugriff auf ihre Unterlagen. Gesundheitsminister Lauterbach will die Pläne heute dem Kabinett präsentieren.

#tagesschau #gesundheit #daten #krankenkasse #medizin

Musterschreiben „Einspruch elektronische Patientenakte“ vom Verein MWGFD

In den verschiedenen Telegram Kanälen kursiert bereits das Musterschreiben vom Verein MWGFD, um der elektronischen Patientenakte zu widersprechen. Eine Kommentatorin merkt dazu an:

Ich empfehle zusätzlich, weil es in Prof. Bhakdis Schreiben nicht vorkommt, zum Schluss noch die Bitte um eine schriftliche/postalische Bestätigung zu formulieren, dass der Widerspruch in den Unterlagen (des Kassenpatienten) vermerkt wird/wurde!!!

Auch RAin Brigitte Röhring äußert sich dazu mit 3 Posts auf ihrem Telegram Kanal

Die Posts eignen sich gut um den Hintergrund und die Details etwas besser zu verstehen.

❌KEINE UNTERLAGEN IN PRAXEN/KRANKENHÄUSER EINSCANNEN LASSEN ❌

Die elektronische Patientenakte kommt anders als man denkt….

Es funktioniert über das Abrechnungssystem der Krankenhäuser, die Abschläge in Kauf nehmen müssen, wenn sie ihre Struktur nicht auf Telematik umstellen – und Prämien bekommen, wenn sie die Patienten „gläsern“ erfassen, digitalisieren….

👉Das bedeutet: Wenn man in eine Praxis geht, und die sagen: „Bringen Sie Ihre Unterlagen, wir scannen das ein…“ müssen die Alarmglocken läuten… denn die werden dort eingescannt als Teil der Patientenakte‼️

👉Ärzte/Kliniken werden womöglich sagen: Wir behandeln Sie nicht, wenn Sie nicht ihre Daten hergeben…, denn die werden von denen gesammelt, weil sie Geld dafür kriegen!‼️

Die Krankenhäuser verdienen mit dem Erfassen von Patientenakten Geld – und sobald unsere Unterlagen in deren Systemen sind, haben wir keine Kontrolle mehr darüber. Ob sie die Daten evt. weiterverkaufen, wer kann garantieren, dass es NICHT passiert?

Wie die Daten zu einem späteren Zeitpunkt generell weiter verwertet werden – darüber haben wir dann auch keine Kontrolle mehr, und: Die Patientenakten können GEGEN uns verwendet werden: Was, Sie haben eine Herzinfarkt gehabt? Dann ziehen wir Ihren Führerschein ein… all das kann – und wird vermutlich – passieren.

👉Daher der dringende Apell: Keine Unterlagen scannen lassen!‼️

Krankenhausentgeltgesetz § 3e, 3f, 3g – siehe Link

https://www.anwalt.de/gesetze/khentgg/5

Die Patientenakte kommt anders als man denkt… Teil 2:

👉Alle Ärzte und Apotheker(!) kriegen Geld, wenn man ihnen die eigenen Krankendaten zur Befüllung der Patientenakte gibt – also: NIEMANDEN Unterlagen scannen lassen

👉Keiner Datenübermittlung zustimmen (Berufsgenossenschaft, Amt für Soziale Sicherung, Amtsärzte… immer VERWEIGERN, und wenn nötig, nur selbst hinschicken!)

👉ggf. hinzufügen: Ich bin nicht mit der Übertragung in eine Patientenakte einverstanden.

§ 346 SGB V Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

(3) Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in zugelassen Krankenhäusern tätig sind, haben auf der Grundlage der Informationspflichten der Krankenkassen nach § 343 die Versicherten auf deren Verlangen bei der erstmaligen Befüllung der elektronischen Patientenakte ausschließlich im aktuellen Behandlungskontext zu unterstützen. Die Unterstützungsleistung nach Satz 1 umfasst die Übermittlung von medizinischen Daten in die elektronische Patientenakte und ist ausschließlich auf medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung beschränkt. Die in Satz 1 genannten Leistungserbringer können Aufgaben in diesem Zusammenhang, soweit diese übertragbar sind, auf Personen übertragen, die als berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf bei ihnen oder in an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Einrichtungen oder in zugelassenen Krankenhäusern tätig sind.

(4) Für Leistungen nach Absatz 2 zur Unterstützung der Versicherten bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten in der elektronischen Patientenakte erhalten Apotheken eine zusätzliche Vergütung. Das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen für Leistungen der Apotheken nach Absatz 2 vereinbaren der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker auf Bundesebene mit Wirkung zum 1. Januar 2021. Kommt eine Vereinbarung nach Satz 2 ganz oder teilweise nicht zustande, gilt § 129 Absatz 8.

(5) Für Leistungen nach Absatz 3 erhalten die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sowie Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2021 über einen Zeitraum von zwölf Monaten eine einmalige Vergütung je Erstbefüllung in Höhe von 10 Euro.

Gesetzestext: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/346.html

Die Patientenakte kommt anders als man denkt… Teil 3:

👉In 2021 hat Herr Spahn 4,3 MILLIARDEN in den Aufbau der Telematik-Infrastruktur der med. Zunft investiert, damit sie die perfekte digitale Überwachung des Patienten realisieren können

👉Alle med. Einrichtungen sind daher mit neuester Technik ausgestattet, die untereinander vernetzt ist. Nichts bleibt mehr „ein Geheimnis“ zwischen Arzt und Patient.

👉Alle med. Einrichtungen haben eine ultradichte EMF-Strahlerinfrastruktur installiert (die per se krankheitserregend ist)

👉Der digitale Patient ist das Ziel, der keine Kontrolle mehr über die Verteilung seiner Daten hat

‼️Verweigert die Befüllung der Patientenakte – gebt keine Papierstücke zum Scannen in die med. Einrichtungen ‼️

Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern

Mit einem Investitionsprogramm verschafft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern ein digitales Update.

Der Bund wird ab dem 1. Januar 2021 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Am 29. Oktober 2020 ist das KHZG in Kraft getreten.

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

👉Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.

Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html

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