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Test- und Maskenpflicht entfällt offiziell – doch politisch motivierte Geschäftsführer wollen der Regierung gefallen!

Published On: 8. März 2023 9:43

Die Test-, Masken- und Impfpflicht hat viele Pflegekräfte und Ärzte, nicht nur aus dem Land, sondern teilweise aus dem Beruf getrieben. Die Versorgung und Qualität in deutschen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist so schlecht, dass man nur beten kann, dass man nicht ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Die Keimbelastung in deutschen Krankenhäusern ist so hoch, dass man niemandem empfehlen kann, sich freitags (geplant) unter das Messer legen zu lassen.

Jetzt aber zum eigentlich Thema. Die Bundesregierung, also die Bundesregierung, welche uns Monatelang belogen und gespalten hat, erlässt dem Pflegepersonal und den Ärzten die Test- und Maskenpflicht einen Monat früher. Also nicht im April, sondern eben bereits seit dem 1. März.

Aber es darf natürlich nicht der Hinweis fehlen, dass die Einrichtungen dies am Ende selbst entscheiden dürfen. Wir sehen also, von der Regierung eingeführte Kontrollmaßnahmen werden nicht wieder in Gänze zurück genommen. Ergebnisse wie schädlich das Tragen von Masken tatsächlich ist und das die Tragezeiten von FFP Masken nicht eingehalten werden, da der Alltag das gar nicht hergibt, wird ignoriert.

Weitere Test- und Maskenpflichten entfallen 

Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle hat die Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen ausgesetzt: In Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es seit dem 1. März 2023 keine Testpflicht mehr. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucherinnen und Besucher verpflichtend.

Fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten sind mit dem 1. März ausgelaufen. Das Bundeskabinett hatte dazu am 24. Februar die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen. Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind von der Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher unter anderem in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Abgeschwächte Pandemielage

Ursprünglich sollten alle Corona-Schutzmaßnahmen noch bis zum 7. April gelten. Angesichts der seit Wochen stabilen Infektionslage sind nun – nach dem Aussetzen der Maskenpflicht im Personenfernverkehr Anfang Februar –  weitere Regelungen vorzeitig weggefallen.

Die Bundesregierung hatte diesen Schritt sorgfältig abgewogen und die Pandemieentwicklung im Herbst und Winter wissenschaftlich analysiert. Die bundesweiten Schutzmaßnahmen, die im Oktober eingeführt wurden, haben dazu beigetragen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Freiwillig Maske tragen

Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind. Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen. 

Blick ins Klinikum Neumarkt i.d.Opf.

Geldgeber des Klinikum Neumarkts ist u.a. der Landkreis Neumarkt. Vielleicht erklärt sich dadurch die nachfolgende E-Mail an die Mitarbeiter:

Wir empfehlen an dieser Stelle nochmal dringend den Beitrag von Frau Dr. Haberecht zu diesem Thema zu lesen.

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