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Was tun, wenn niemand helfen kann? Anlaufstellen für Impfgeschädigte

Published On: 21. April 2023 8:34

Impfschaden oder Nebenwirkung? Die meisten Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens werden abgelehnt.Foto: Wolfgang Kumm/dpa/dpa

Wer eine schwere Nebenwirkung infolge der COVID-19-Impfungen davon getragen hat, steht meist vor einem Berg von Problemen. Gesundheitlich und finanziell. Bundesweit wurden erst gut 300 Schadensfälle anerkannt. Eine Reihe von Anlaufstellen bieten Unterstützung.

Über 50.000 „Verdachtsfälle“ auf schwerwiegende Nebenwirkungen infolge einer COVID-19-Impfung hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in seinem vorerst letzten Sicherheitsbericht ausgewiesen. Und das nur bis einschließlich 31. Oktober 2022. Wie viele Menschen tatsächlich an den Folgen einer mRNA-Spritze leiden, ist nach wie vor unklar, denn das PEI bestreitet die Existenz einer Dunkelziffer.

Erst 317 von 7.693 Anträgen anerkannt

Bis Mitte April wurden nach Informationen des ZDF 7.693 Anträge auf Zahlungen bei den Versorgungsämtern gestellt. „Im Falle der Anerkennung eines Impfschadens stehen den Betroffenen finanzielle Hilfen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Verfügung, die von Leistungen der Krankenbehandlung über Entschädigungszahlungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit bis zu Leistungen für Hinterbliebene reichen“, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums NRW nach Angaben der „Oldenburger Onlinezeitung“.

Anerkannt wurden laut ZDF bundesweit bislang nur 317 Fälle – 16 Fälle mehr als noch Mitte März. Über 4.500 Menschen warteten noch auf einen Bescheid, knapp 2.500 seien bereits abgelehnt worden.

Die Betroffenen erleben anfangs häufig eine ähnliche Geschichte: Der Hausarzt schließt ohne nähere Begründung die Impfung als mögliche Ursache eines oder mehrerer Symptome aus, spekuliert über „psychosomatische Störungen“ und meldet nichts an das Gesundheitsamt, schon gar nicht an das PEI selbst. Häufig beginnt dann eine Odyssee von Facharzt zu Facharzt. Bei der die Erkrankten oft genug dasselbe zu hören bekommen. Und dann?

Anlaufstellen für Betroffene

Die bekannteste Anlaufstelle für vermeintlich Impfgeschädigte dürfte die Universitätsklinik im hessischen Marburg sein. Klinikdirektor Prof. Bernhard Schieffer hatte die Spezialambulanz an der Kardiologie im Januar 2022 eingerichtet – und wird seitdem mit Terminanfragen überschwemmt. Ursprünglich für Long-Covid-Patienten gedacht, entwickelte sich die Marburger Ambulanz längst zum Mekka für Menschen, die unter „Post-Vac“ leiden.

Doch es gibt auch andere Institutionen, an die sich Menschen mit einem vermeintlichen Impfschaden wenden können. Die Epoch Times hat einige davon zusammengetragen:

Schon bei geringeren Beschwerden wie etwa Kribbeln in Armen oder Beinen, Taubheitsgefühlen, Sehproblemen, Herzrasen, Schwindel oder Kopfschmerzen bemüht sich die Corona Impfschaden Hilfe (CORIH) des „Medizinischen Behandlungsverbunds“ um kompetente Ärzte oder Therapeuten.
https://www.corona-impfschaden-hilfe.de
Medizinischer Behandlungsverbund GmbH, Hauptstraße 41, 21266 Jesteburg
Fon: 040 / 53798-1568

Auch der Passauer Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie verfolgt dieses Ziel. Er bietet außerdem einen naturheilkundlichen „Erste-Hilfe-Leitfaden bei Impfnebenwirkungen“ (PDF) an.
https://www.mwgfd.org
MWGFD e.V., Wittgasse 9, 94032 Passau
Fon: 0851 / 33116
E-Mail: [email protected]

Der Bundesverein Impfgeschädigter offeriert ehrenamtliche Unterstützung bei Fragen rund um die Impfung und Anträge zur Anerkennung eines Impfschadens.
https://www.bundesverein-impfgeschädigter-ev.de
Geschäftsstelle Lebach, Saarbrücker Str. 40, 66822 Lebach
Fon: 06887 / 900333
E-Mail: [email protected]

Auf einer Website zum „Post-Vac-Syndrom“ gibt es ein Forum zum Austausch Betroffener und ein Verzeichnis von einem guten Dutzend Ärzten und Kliniken, die ihre Kenntnisse speziell in den Dienst von Impfschadensopfern stellen.
https://postvac.org
Post-Vac-Syndrom Deutschland e.V. i. G., Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach

Ein Hilfenetzwerk für Betroffene im deutschsprachigen Raum, die „mit Long Covid und Impfnebenwirkungen zu hadern haben“ und auf der Suche nach Ärzten, Heilpraktikern und Therapeuten sind, hat Ralph Hascher im baden-württembergischen Nattheim aufgebaut.
https://www.hilfenetzwerk.eu
Hilfenetzwerk, Panoramastr. 10, 89564 Nattheim

E-Mail: [email protected]

Nach Angaben des „Deutschlandfunks“ verzeichnete eine Telefon-Hotline des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am 3. April, dem Tag ihrer Inbetriebnahme, einen Ansturm Hilfsbedürftiger. Seither hätten sich bis zu sieben Mitarbeiter pro Schicht um die Fragen von rund 1.650 Anrufern gekümmert, berichtet das „Ärzteblatt“. Auskunft gibt es dort aber nicht zu Gesundheitsfragen, sondern nur zum richtigen Vorgehen und über Kontaktstellen.
https://www.lgl.bayern.de
Fon: 09131 / 6808 7878
Anrufe werden von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 13:00 Uhr und am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr entgegen genommen.

Dunkelziffer unbekannt

Anders als das Paul-Ehrlich-Institut und die Bundesregierung gehen unter anderen das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, der ehemalige BKK-ProVita-Vorstand Andreas Schöfbeck oder der Datenanalyst Tom Lausen von einer deutlichen Untererfassung von Impfnebenwirkungen und -schäden aus. Denn allein im Jahr 2021 suchten beinahe 2,5 Millionen Menschen nach ihrer COVID-19-Impfung gegen SARS-CoV-2 einen Arzt auf. Über das genau Ausmaß ihrer Beschwerden ist allerdings nichts bekannt.

Mehr als 185 Zivilklagen gegen Hersteller

Nach Angaben des ZDF waren bis zum 11. April 2023 deutschlandweit „mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig“. Auf Entschädigung verklagt wurden die vier großen Impfstoffhersteller. „Der mutmaßlich erste Prozess soll am 7. Juli 2023 vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden“, so das ZDF. Wahrscheinlich müssten am Ende Gutachter entscheiden, ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und den Beschwerden der Kläger gibt.

Nach einem anderen ZDF-Bericht hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Mai 2020 per Verordnung festgelegt, dass die Impfstoffhersteller in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar gemacht werden können. Selbst im Fall einer Verurteilung zu Entschädigungsleistungen könnten sie später wegen einer entsprechenden EU-Regelung beim jeweiligen Staat des Klägers in Regress gehen.



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