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Russenhass als Motiv für Rechtsbeugung

Published On: 6. Mai 2023 10:45

In einem aktuellen Artikel des Spiegels wird über einen Fall von Rechtsbeugung aus Russenhass berichtet. Ein Richter am Amtsgericht in Berlin soll einen russischen Angeklagten aufgrund seiner Nationalität benachteiligt haben. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, obwohl er unschuldig war. Der Fall zeigt, wie Vorurteile und Ressentiments auch im deutschen Justizsystem eine Rolle spielen können.

Der Angeklagte hatte in einem Supermarkt eine Flasche Wodka gestohlen. Er wurde von einem Ladendetektiv erwischt und der Polizei übergeben. Vor Gericht beteuerte der Mann seine Unschuld und erklärte, dass er die Flasche versehentlich in seine Tasche gesteckt hatte, weil er sie für seine eigene hielt. Der Richter glaubte ihm jedoch nicht und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 300 Euro.

Wie sich später herausstellte, hatte der Richter eine persönliche Abneigung gegen Russen. Er hatte in der Vergangenheit bereits mehrere ähnliche Fälle verhandelt und dabei immer wieder russische Angeklagte verurteilt. Der Mann wurde daraufhin vom Dienst suspendiert und muss sich nun selbst vor Gericht verantworten.

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Richter und Staatsanwälte unabhängig und neutral agieren. Vorurteile und Ressentiments dürfen bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen. Nur so kann das Vertrauen in den Rechtsstaat aufrechterhalten werden. Der Vorfall in Berlin ist ein trauriges Beispiel dafür, dass auch in Deutschland noch viel zu tun ist, um Diskriminierung und Ungerechtigkeit im Justizsystem zu verhindern.

Insgesamt zeigt der Fall, wie wichtig es ist, dass wir uns als Gesellschaft gegen Rassismus und Diskriminierung engagieren. Nur so können wir sicherstellen, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft und Nationalität fair behandelt wird. Es ist Aufgabe von Politikern, Juristen und der Gesellschaft insgesamt, dafür zu sorgen, dass der Rechtsstaat auch tatsächlich für alle Menschen gilt. Der Fall in Berlin sollte uns alle daran erinnern, dass wir uns dafür einsetzen müssen, dass Vorurteile und Ressentiments keinen Platz in unserem Justizsystem haben

Original Artikel Teaser

Rechtsbeugung aus Russenhass

Veröffentlicht am: 6. Mai 2023 | Anzahl Kommentare: 2 Kommentare Gericht streicht Gerhard Schröder das Büro! Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann. Alle haben ein Staatsbüro, die deutschen Ex-Kanzler. Über den Sinn eines solchen Büros für Exe kann man trefflich streiten. Warum ausgerechnet Angela Merkel neben ihrer üppigen Rente von 15.000 Euro brutto pro Monat mit den Kosten für einen Bü­ro­lei­ter, zwei Re­fe­ren­ten, eine Büro- oder Schreib­kraft und einen Chef­kraft­fah­rer vom deutschen Steuervolk ausgestattet wird, dafür gibt es keine sinnvolle Erklärung. Auch dass die Dame in einer Staatskarosse von Audi mit einem Vierliter-Biturbo-V8 und 435 PS durch die Gegend kutschiert, wird kein Normalo begreifen. Merkels Luxus-Ausstattung Wenn die politische Wirklichkeit zur Geltung käme, müsste der Merkel die Luxus-Ausstattung eigentlich von den USA

Details zu Rechtsbeugung aus Russenhass

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