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Bestätigung der Verletzung der Grundrechte durch juristische Analyse der EU-Pläne zur Zensur und Überwachung

Published On: 11. Mai 2023 17:21

Die EU-Pläne zur Zensur und Überwachung im Internet verstoßen gegen die Grundrechte, so eine juristische Analyse. Die Pläne sehen vor, dass Online-Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube verpflichtet werden, Inhalte, die als „terroristisch“ oder „extremistisch“ eingestuft werden, innerhalb von einer Stunde zu entfernen. Wenn die Plattformen dem nicht nachkommen, drohen ihnen hohe Geldstrafen.

Die Analyse wurde von der Organisation European Digital Rights (EDRi) in Auftrag gegeben und von einer Gruppe von Rechtsanwälten und Wissenschaftlern durchgeführt. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Pläne einen „massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit“ darstellen und „keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für die Meinungsfreiheit und den Datenschutz“ bieten.

Die Analyse stellt auch fest, dass die Pläne „keine klare Definition“ von „terroristischen“ oder „extremistischen“ Inhalten enthalten und dass die Entscheidung darüber, was entfernt werden muss, von den Plattformen selbst getroffen wird. Dies könnte zu einer „Überzensur“ führen, bei der auch legitime Meinungsäußerungen entfernt werden.

Insgesamt zeigt die Analyse, dass die EU-Pläne zur Zensur und Überwachung im Internet ein ernsthaftes Problem für die Meinungsfreiheit und den Datenschutz darstellen. Es bleibt abzuwarten, wie die EU auf diese Kritik reagieren wird und ob sie ihre Pläne überarbeiten wird, um die Grundrechte besser zu schützen

Original Artikel Teaser

Juristische Analyse der EU-Pläne für Zensur und Überwachung bestätigt Verletzung der Grundrechte

Vor einiger Zeit hatte die EU mit der Datenschutzvorordnung DSGVO einige Hürden gegen Schnüffelei aufgerichtet. Gleichzeitig wird massiv daran gearbeitet alle Schutzmechanismen für die Privatsphäre der Menschen niederzureißen, die von der bürgerlichen Revolution und Bürgerrechtsaktivisten erkämpft worden waren. Als Vorwand dient in der Regel die angebliche Bekämpfung von Kinderpornografie, Geldwäsche oder ganz allgemein von Kriminalität. Das geht meist Hand in Hand mit der geplanten Zensur wofür der sogenannte Digital Services Act (DSA) das Mittel zur Durchsetzung sein soll. Aber offenbar herrscht selbst in den juristischen Diensten wenig Freude mit den Plänen der Kommission. Durchgesickerte Dokumente des Juristischen Dienstes des EU-Rates über die Rechtmäßigkeit eines Vorschlags, der als “Chat-Kontrolle” bekannt ist (offiziell Child Sexual Abuse Regulation, CSAR), zeigen jedoch, dass es

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