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Grundrechtsverletzung durch EU-Pläne zur Zensur und Überwachung durch juristische Analyse bestätigt

Published On: 11. Mai 2023 17:21

Die EU-Pläne zur Zensur und Überwachung im Internet verstoßen gegen die Grundrechte, so eine juristische Analyse. Die Pläne sehen vor, dass Online-Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube Inhalte, die als „terroristisch“ oder „extremistisch“ eingestuft werden, innerhalb von einer Stunde entfernen müssen. Die Analyse zeigt jedoch, dass diese Vorgaben nicht mit den Grundrechten auf Meinungsfreiheit und Datenschutz vereinbar sind.

Die Analyse wurde von der Organisation European Digital Rights (EDRi) in Auftrag gegeben und von einem Team von Rechtsanwälten und Wissenschaftlern durchgeführt. Sie kommt zu dem Schluss, dass die EU-Pläne „eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellen“ und „keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für die Privatsphäre der Nutzer vorsehen“. Die Analyse zeigt auch, dass die Pläne „keine klare Definition von terroristischen Inhalten“ enthalten und dass die Entscheidung darüber, was als „terroristisch“ oder „extremistisch“ eingestuft wird, von den Plattformen selbst getroffen wird.

Die EU-Pläne zur Zensur und Überwachung sind Teil eines größeren Pakets von Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus. Die Pläne wurden im vergangenen Jahr vorgestellt und sollen bis Ende 2021 umgesetzt werden. Die Analyse von EDRi zeigt jedoch, dass die Pläne nicht nur die Grundrechte verletzen, sondern auch ineffektiv sind. Sie weist darauf hin, dass „terroristische Inhalte“ oft schnell wieder hochgeladen werden und dass die Plattformen nicht in der Lage sind, alle Inhalte innerhalb von einer Stunde zu überprüfen und zu entfernen.

Insgesamt zeigt die juristische Analyse, dass die EU-Pläne zur Zensur und Überwachung im Internet nicht nur unvereinbar mit den Grundrechten sind, sondern auch ineffektiv und unklar definiert. Die Analyse fordert die EU auf, die Pläne zu überarbeiten und sicherzustellen, dass sie mit den Grundrechten und dem Datenschutz vereinbar sind. Es bleibt abzuwarten, ob die EU auf diese Forderungen reagieren wird und ob die Pläne tatsächlich umgesetzt werden

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Juristische Analyse der EU-Pläne für Zensur und Überwachung bestätigt Verletzung der Grundrechte

Vor einiger Zeit hatte die EU mit der Datenschutzvorordnung DSGVO einige Hürden gegen Schnüffelei aufgerichtet. Gleichzeitig wird massiv daran gearbeitet alle Schutzmechanismen für die Privatsphäre der Menschen niederzureißen, die von der bürgerlichen Revolution und Bürgerrechtsaktivisten erkämpft worden waren. Als Vorwand dient in der Regel die angebliche Bekämpfung von Kinderpornografie, Geldwäsche oder ganz allgemein vor Kriminalität. Das geht meist Hand in Hand mit der geplanten Zensur wofür der sogenannte Digital Services Act (DSA) das Mittel zur Durchsetzung sein soll. Aber offenbar herrscht selbst in den juristischen Diensten wenig Freude mit den Plänen der Kommission. Durchgesickerte Dokumente des Juristischen Dienstes des EU-Rates über die Rechtmäßigkeit eines Vorschlags, der als “Chat-Kontrolle” bekannt ist (offiziell Child Sexual Abuse Regulation, CSAR), zeigen jedoch, dass es

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