Kein Grund zur Ermittlung“ – Staatsanwaltschaft stellt Untersuchungen gegen Graichen ein
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen den ehemaligen Leiter des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Franz Allert-Graichen. Die Ermittlungen wurden eingestellt, da kein Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegt. Graichen war im Zuge der Flüchtlingskrise 2015/2016 in die Kritik geraten, da er unter anderem für die Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten verantwortlich war.
Die Staatsanwaltschaft hatte im November 2016 ein Ermittlungsverfahren gegen Graichen eingeleitet. Es ging um den Verdacht der Untreue und der Bestechlichkeit. Es wurde vermutet, dass Graichen bei der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen, die Flüchtlingsunterkünfte betreiben, Vorteile erhalten hatte. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt, da kein Anfangsverdacht auf eine Straftat vorlag.
Graichen hatte stets betont, dass er sich nichts vorzuwerfen habe. Er habe immer im Interesse der Flüchtlinge gehandelt und dabei auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Die Einstellung des Verfahrens bestätigt nun seine Unschuld. Graichen hatte das LAF im Jahr 2015 aufgebaut und bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2017 geleitet. In dieser Zeit hatte er sich um die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Berlin gekümmert.
Insgesamt zeigt der Fall Graichen, wie schwierig es ist, in einer Krise wie der Flüchtlingskrise 2015/2016 die richtigen Entscheidungen zu treffen. Graichen hatte damals unter enormem Zeitdruck gestanden und musste schnell Lösungen finden, um die Flüchtlinge unterzubringen. Dabei hatte er auch auf Zeltunterkünfte zurückgegriffen, was später zu Kritik führte. Die Einstellung des Verfahrens zeigt jedoch, dass Graichen stets im Interesse der Flüchtlinge gehandelt hat und dabei auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt hat
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„Kein Anfangsverdacht“Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Graichen
„Kein Anfangsverdacht“: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Graichen „Kein Anfangsverdacht“: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Graichen „Kein Anfangsverdacht“: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Graichen Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Patrick Graichen, muß sich keine Sorgen wegen Ermittlungen machen Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wird nicht gegen Staatssekretär Patrick Graichen in der sogenannten Trauzeugen-Affäre ermitteln. Obwohl Graichen monatelang seine Beziehung zum Bewerber auf einen 180.000-Euro-Job verschwieg, gebe es keine Hinweise „für eine strafbare Handlung“. BERLIN. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wird nicht gegen Wirtschafts-Staatssekretär Patrick Graichen (Grüne) ermitteln. Zwar seien wegen der sogenannten Trauzeugen-Affäre mehrere Strafanzeigen gestellt worden, bestätigte ein Sprecher gegenüber Welt am Sonntag. Allerdings habe sich kein „Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung ergeben“. Hintergrund ist die Benennung
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