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Gericht bestätigt in erster Instanz Bundespräsident tritt Verfassung mit Füßen

Published On: 25. Mai 2023 16:26

LINZ, 24. Mai. /FREILANDMAGAZIN/. Der Chefredakteur von Report24, Florian Machl, musste sich aufgrund seiner Aussage „Der Bundespräsident tritt die Verfassung mit Füßen“ einer Verhandlung gemäß §117 StGB stellen. In erster Instanz wurde er jedoch freigesprochen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Dieser Fall zeigt, dass die Pressefreiheit in Gefahr ist.

Der §117 StGB, auch bekannt als „Majestätsbeleidigungsparagraph“, ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie und der Pressefreiheit. Es kann nicht sein, dass eine umgangssprachliche Wortwahl zu einer Verfolgung durch die Justiz führt. Wenn sich die Herrschaften beleidigt fühlen, sollten sie sich diesen Prozess selbst bezahlen müssen. Dieser Paragraph muss aus dem StGB verschwinden.

Gemäß §117 Abs. 1 StGB sind strafbare Handlungen gegen die Ehre nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen. Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten, gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde gerichtet sind. Zur Verfolgung ist die Ermächtigung der beleidigten Person, des beleidigten Vertretungskörpers oder der beleidigten Behörde, zur Verfolgung wegen einer Beleidigung des Bundesheeres oder einer selbständigen Abteilung des Bundesheeres die Ermächtigung des Bundesministers für Landesverteidigung einzuholen.

DEMOKRATIE Jetzt!

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Demokratie in Österreich gefährdet ist. Laut dem „Österreichischen Demokratie Monitor 2022“ sind nur noch 34% der Bevölkerung mit dem politischen System zufrieden. Österreich fällt in der Rangliste der Pressefreiheit von Platz 18 auf Platz 31 zurück und im „Demokratie-Index 2023“ wurde Österreich erneut herabgestuft.

Die wirtschaftliche Lage in Österreich ist ebenfalls besorgniserregend. Die Inflation liegt bei 20% und die Regierung muss dringend handeln. Im Jahr 2022 gab es 96% mehr Firmenpleiten als im Vorjahr und die Insolvenzstatistik für das 1. bis 3. Quartal 2022 ist final. Österreich hat auch mit einem Schuldenberg von 175 Milliarden Euro zu kämpfen.

Es ist an der Zeit, dass die Regierung handelt und die Demokratie in Österreich wiederherstellt. Die geplante Einführung eines Krisensicherheitsgesetzes ist umstritten und es wird eine Volksabstimmung gefordert. Auch der ORF, der als „kommunistisches Zwangsfernsehen“ bezeichnet wird, muss reformiert werden, um die Pressefreiheit zu gewährleisten.

Versammlungen

Es ist wichtig, dass die Bevölkerung ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen kann. In Zeiten von Einschränkungen und Verboten ist es umso wichtiger, dass die Regierung die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger respektiert. Wir fordern eine offene und demokratische Gesellschaft, in der die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit geschützt werden

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Gericht bestätigt in erster Instanz: „Bundespräsident tritt Verfassung mit Füßen“

LINZ, 24. Mai. /FREILANDMAGAZIN/. Nach der Aussage „Der Bundespräsident tritt die Verfassung mit Füßen“ musste sich Report24-Chefredakteur Florian Machl einer Verhandlung gemäß §117 StGB stellen. Diese endete mit einem Freispruch für Report24-Chefredakteur Florian Machl in erster Instanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Pressefreiheit in Gefahr Es kann nicht sein, dass hier ein Anklagefreibrief für jegliche umgangssprachliche Wortwahl zu einer Verfolgung durch die Justiz führt. Wenn sich die Herrschaften beleidigt fühlen, dann sollen sie sich diesen Prozess gefälligst selber bezahlen! Dieser miese §117 StGB ist ein Schlag in das Gesicht der Demokratie und der Pressefreiheit. Der „Majestätsbeleidigungsparagraph“ §117 muss aus dem StGB verschwinden! §117 Abs. 1 StGB Die strafbaren Handlungen gegen die Ehre sind nur auf Verlangen des in seiner

Details zu Gericht bestätigt in erster Instanz: „Bundespräsident tritt Verfassung mit Füßen“

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