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Erfolge bei Gericht fuer Massnahmen- und Impf-Kritiker haeufen sich auch bei Gelben Impfstern

Published On: 26. Mai 2023 8:21

In letzter Zeit werden bei Gericht Urteile gefällt, die vor einem Jahr noch eher unwahrscheinlich waren. Diese Woche wurde der Wissenschaftler Professor Sucharit Bhakdi von einem völlig lächerlichen Vorwurf der „Verhetzung“ freigesprochen. Der Journalist Florian Machl darf sehr wohl sagen, dass der österreichische Bundespräsident die Verfassung mit Füßen getreten hat, was dieser übrigens mittlerweile mit der Neutralität noch intensiver und öfter tut. Wie Professor Stefan Homburg auf Twitter berichtet, gab es nun auch einen Freispruch für das Tragen eines „Gelben Impfsterns“. Immerhin gibt es dafür einen Freispruch, für Hetze und Aufforderungen zu Gewalttaten gegen Ungeimpfte gab es aber bisher noch keine juristischen Verfolgungshandlungen.

Gelbe Impfsterne wurden übrigens auch in Israel bei Demonstrationen getragen, wie die Jerusalem Post im Februar 2021 in Bildern zeigte. Professor Homburg berichtet in einem Tweet vom Prozess aus dem Urteil: Freispruch für „Gelben Impfstern“. Anhänger von Impfpflicht und 3G/2G wollen ihre Taten gerne relativieren, indem sie Kritik als „Volksverhetzung“ anzeigen. Vergebens: Scharfe Kritik an Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit durch experimentelle Gentherapien ist erlaubt.

Da mir die Urteile vollständig vorliegen, darf ich den Verfahrensgang kurz skizzieren: Ein Einzelrichter am Amtsgericht Tiergarten hatte den Angeklagten 2021 zu 50 Tagessätzen verurteilt, weil dieser u. a. einen gelben Judenstern mit der Aufschrift „Nicht geimpft“ und dem Text „Die Jagd auf Menschen kann nun wieder beginnen“ verwendete. Der Angeklagte hat jüdische Vorjahren und ist Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. In der Berufung hob das Landgericht Berlin dieses Urteil im Jahre 2022 auf und sprach den Angeklagten frei, weil seine Äußerungen nicht geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören. Insbesondere hätte der Angeklagte nicht zu Gewalt aufgerufen. Zielpersonen einer Impfpflicht dürften sich durchaus als Opfer einer Menschenjagd darstellen. In der Revision bestätigte das Kammergericht Berlin den Freispruch. So lange kein Gewaltaufruf erkennbar sei, dürfe die Meinungsfreiheit nicht über § 130 StGB ausgehebelt werden.

Die Bedeutung der Meinungsfreiheit

Die Urteile in diesen Fällen zeigen, wie wichtig die Meinungsfreiheit in einer Demokratie ist. Die Freisprüche sind ein Sieg für die Meinungsfreiheit und ein Schlag gegen diejenigen, die versuchen, sie einzuschränken. Es ist wichtig, dass Menschen ihre Meinung frei äußern können, ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen haben zu müssen. Die Freisprüche sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Die Rolle der Gerichte

Die Gerichte spielen eine wichtige Rolle bei der Verteidigung der Meinungsfreiheit. Sie müssen sicherstellen, dass die Meinungsfreiheit nicht durch Gesetze oder andere Einschränkungen eingeschränkt wird. Die Gerichte müssen auch sicherstellen, dass diejenigen, die ihre Meinung äußern, nicht aufgrund ihrer Meinung diskriminiert oder bestraft werden. Die Freisprüche in diesen Fällen zeigen, dass die Gerichte ihre Rolle bei der Verteidigung der Meinungsfreiheit ernst nehmen.

Die Bedeutung von Kritik

Kritik ist ein wichtiger Bestandteil einer Demokratie. Es ist wichtig, dass Menschen ihre Meinung frei äußern können, auch wenn sie kritisch sind. Kritik kann dazu beitragen, dass Regierungen und Institutionen ihre Entscheidungen überdenken und verbessern. Die Freisprüche in diesen Fällen zeigen, dass scharfe Kritik erlaubt ist, solange sie nicht zu Gewalt oder Diskriminierung aufruft. Es ist wichtig, dass Menschen ihre Meinung frei äußern können, auch wenn sie kritisch sind

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Erfolge bei Gericht für Maßnahmen- und Impf-Kritiker häufen sich – auch bei “Gelben Impfstern”

Jüngst bei Gericht werden Urteile gefällt, die vor einem Jahr so noch eher unwahrscheinlich waren. Diese Woche wurde der Wissenschaftler Professor Sucharit Bhakdi von einem völlig lächerlichen Vorwurf der „Verhetzung“ freigesprochen. Der Journalist Florian Machl darf sehr wohl sagen, dass der österreichische Bundespräsident die Verfassung mit Füßen getreten hat, was dieser übrigens mittlerweile mit der Neutralität noch intensiver und öfter tut. Wie Professor Stefan Homburg auf Twitter berichtet gab es nun auch einen Freispruch für das Tragen eines „Gelben Impfsterns“. Immerhin gibt es dafür einen Freispruch, für Hetze und Aufforderungen zu Gewalttaten gegen Ungeimpfte, gab es aber bisher noch keine juristischen Verfolgungshandlungen, wie zum Beispiel hier: Gelbe Impfsterne wurden übrigens auch in Israel bei Demonstrationen getragen, wie die Jerusalem Post

Details zu Erfolge bei Gericht für Maßnahmen- und Impf-Kritiker häufen sich – auch bei “Gelben Impfstern”

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