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War doch klar Somalischer Messerkiller von Oggersheim schuldunfähig

Published On: 26. Mai 2023 15:36

Urteil im Fall des Messerangriffs in Ludwigshafen-Oggersheim

Im Oktober 2022 hatte ein Somalier in Ludwigshafen-Oggersheim unter dem Ruf „Allahu akbar“ zwei deutsche Handwerker mit einem Messer angegriffen und getötet. Das Landgericht Frankenthal urteilte in dieser Woche, dass der Täter aufgrund von „Schuldunfähigkeit“ in die Psychiatrie eingewiesen werden müsse. Der Messerkiller hat jedoch Revision eingelegt und erklärt, dass er „nur über seine Leiche“ in ein psychiatrisches Krankenhaus gehen werde.

Revision zum Bundesgerichtshof beantragt

Der Somalier hat inzwischen Revision zum Bundesgerichtshof beantragt, wodurch das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Richterin am Landgericht Frankenthal folgte mit ihrem Urteil einem psychiatrischen Gutachter, der zu dem Schluss kam, dass der Täter unter paranoider Schizophrenie leide und zur Tatzeit „schuldunfähig“ gewesen sei. Die Richterin betonte, dass der Täter trotz der barbarischen Bluttat freigesprochen werde, „auch wenn das für viele schmerzhaft ist“.

Entsetzen über die Gewalttat

Die Gewalttat hatte über die Landesgrenzen von Rheinland-Pfalz hinaus Entsetzen ausgelöst. Die Opfer waren 20 und 35 Jahre alt und arbeiteten als Maler. Die Tat ist einer der zur Gewohnheit gewordenen „Einzelfälle“, die in Deutschland immer wieder für Aufsehen sorgen. Der Fall zeigt erneut die Notwendigkeit einer besseren Betreuung und Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, um solche tragischen Ereignisse zu verhindern

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War doch klar: Somalischer Messerkiller von Oggersheim „schuldunfähig“!

Ein Somalier (27) hatte im Oktober 2022 unter „Allahu akbar“-Gebrüll zwei deutsche Handwerker (Maler) in Ludwigshafen-Oggersheim mit einem Messer angegriffen und getötet. In dieser Woche urteilte das Landgericht Frankenthal, dass der Schwarzafrikaner, da „schuldunfähig“, in die Psychiatrie müsse. Dagegen hat der Messerkiller nun Revision eingelegt. Über seinen Dolmetscher ließ der Täter erklären, er gehe „nur über seine Leiche“ in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Angaben des Gerichts hat der Somalier inzwischen Revision zum Bundesgerichtshof beantragt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Die Richterin am Landgericht Frankenthal war mit ihrem Urteil einem psychiatrischen Gutachter gefolgt. Dieser war zu der Überzeugung gekommen, dass der Schwarzafrikaner unter einer paranoiden Schizophrenie leide. Zur Tatzeit sei er deshalb „schuldunfähig“ gewesen. Deswegen werde er freigesprochen, „auch

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