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Für Putins Krieg gegen die Ukraine gibt es keine Entschuldigung

Published On: 28. Mai 2023 10:00

Urs P. Gasche / 28.05.2023

Nicht nur an Pfingsten sind für den Heiligen Geist alle Menschen Brüder und Schwestern. Doch der Krieg schürt Hass und Feindschaft. Für die betroffenen Menschen ist ein Krieg das Schlimmste: Komplett zerstörte Infrastrukturen und Wohnhäuser, kein Wasser, kein Strom, viele Tote und noch mehr schwer Verletzte und Vertriebene. Rachegefühle halten sich jahrelang.  Deshalb ein Pfingst-Blick auf den Krieg in der Ukraine, der bei uns am nächsten liegt.

Präventiv geführte Kriege gegen angebliche oder tatsächliche Bedrohungen verstossen gegen das Völkerrecht und gegen die UNO-Charta. Weder feindliche Raketen an der Grenze noch Faschistengruppen noch diktatorische Verhältnisse noch Attentate rechtfertigen einen Krieg oder die Aneignung eines fremden Territoriums. Das gilt für Russland in der Ukraine genauso wie für die Türkei in Syrien, für die saudische Koalition in Jemen oder wie früher für die USA im Irak und in Afghanistan. Nichts, aber auch gar nichts rechtfertigt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Völkerrechtlich sind militärische Kampfhandlungen nur zur Selbstverteidigung erlaubt, falls ein Land – wie die Ukraine – militärisch angegriffen wird. Dann können und dürfen andere Länder dem angegriffenen Land helfen, sich gegen den Aggressor zu wehren. Wie bei jedem Krieg sollten alle Seiten bestrebt sein, den Krieg mit einem Waffenstillstand und einer Verhandlungslösung zu beenden. Ein erstes Nachgeben liegt beim Aggressor.

Das Uno-Verbot von Kriegen

Die Charta der UNO hat das Gewaltverbot in Artikel 2 verankert:«Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede … Androhung oder Anwendung von Gewalt.»Zu diesem Kriegsverbot sieht die Charta nur zwei Ausnahmen vor: 1. Das Recht auf Selbstverteidigung, wenn ein Land angegriffen wird. 2. Wenn der UN-Sicherheitsrat mit einem Mandat den Krieg gegen ein Land beschliesst. Dies kann der Sicherheitsrat auch dann tun, wenn eine Regierung die Bevölkerung im eigenen Land nicht schützt vor Genozid, schweren Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen oder schlimmen Verbrechen gegen die Menschlichkeit («Responsibility to Protect»).

Die Aufgabe der Medien ist schwierig

Die Medien sind in einem Krieg wie in der Ukraine ganz besonders gefordert und dazu noch in einer sehr schwachen Position. Sie müssen und können zwar unmissverständlich darüber informieren, dass und warum der Krieg völkerrechtswidrig und wer der Aggressor ist. Doch wenn es um das Kriegsgeschehen geht und um die Haltung der verschiedenen Akteure, riskieren Medien Opfer eines allseits geführten milliardenschweren Propaganda- und Desinformationskriegs zu werden. Die Glaubwürdigkeit der Informationen misst sich noch am ehesten daran, ob Medien die Quellen jeweils klar und transparent nennen, Vermutungen und Spekulationen als solche bezeichnen, und ob die Wortwahl sachlich ist.

Im Vordergrund sollte nicht die Rhetorik aller Seiten stehen, sondern gesicherte Entscheide und Handlungen. Trotz klarem Aggressor keine Tabus Während des Kriegsgeschehens müssen die Medien Kriegsverbrechen und Verstösse gegen die Genfer Konventionen zum Schutz der Zivilbevölkerungen so gut wie möglich dokumentieren und darüber informieren. Medien sollten auch kritisch verfolgen, ob die Kriegsparteien und ihre Unterstützer ihr Möglichstes tun, um den Krieg zu beenden. 

Weitere Informationen und Recherchen dürfen weder tabu sein noch als «naiv» bezeichnet und einer öffentlichen und sachlichen Diskussion entzogen werden: Medien dürfen und sollen auch Stimmen zu Wort kommen lassen

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Für Putins Krieg gegen die Ukraine gibt es keine Entschuldigung

Urs P. Gasche / 28.05.2023  Nicht nur an Pfingsten sind für den Heiligen Geist alle Menschen Brüder und Schwestern. Doch der Krieg schürt Hass und Feindschaft. Für die betroffenen Menschen ist ein Krieg das Schlimmste: Komplett zerstörte Infrastrukturen und Wohnhäuser, kein Wasser, kein Strom, viele Tote und noch mehr schwer Verletzte und Vertriebene. Rachegefühle halten sich jahrelang.  Deshalb ein Pfingst-Blick auf den Krieg in der Ukraine, der bei uns am nächsten liegt. Präventiv geführte Kriege gegen angebliche oder tatsächliche Bedrohungen verstossen gegen das Völkerrecht und gegen die UNO-Charta. Weder feindliche Raketen an der Grenze noch Faschistengruppen noch diktatorische Verhältnisse noch Attentate rechtfertigen einen Krieg oder die Aneignung eines fremden Territoriums. Das gilt für Russland in der Ukraine genauso wie für

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