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Darf man Bundestagsabgeordnete Verfassungsfeinde nennen

Published On: 29. Mai 2023 0:22

Ein Bremer Gericht hat kürzlich entschieden, dass Bundestagsabgeordnete als Verfassungsfeinde bezeichnet werden dürfen. Der Autor des Artikels, Boris Blaha, ist der Meinung, dass man nicht nur darf, sondern es auch sollte. Er kritisiert die Abstimmung zum Dritten Pandemie-Ermächtigungsgesetz im Bundestag am 18.11.2020, bei der die massivsten Grundrechtseinschränkungen der Nachkriegszeit ermöglicht wurden. Blaha bemängelt, dass die Mehrheit der Abgeordneten zwischen Gerücht und Tatsache nicht unterscheiden kann und sich ihrer wichtigsten Aufgabe, der Kontrolle der Regierungsarbeit, verweigert.

Die vier Bremer Bundestagsabgeordneten, die trotz der tatsächlichen Lage mit ihrer Abstimmung erneut den Ausnahmezustand verlängert hatten, erhielten ein Schreiben von Blaha, in dem er ihr verantwortungsloses Tun scharf kritisierte und sie als Verfassungsfeinde bezeichnete. Die drei weiblichen Abgeordneten stellten daraufhin Strafanzeige und -antrag wegen Beleidigung. Einige Zeit später erhielt Blaha einen Strafbefehl in Höhe von 75 Tagessätzen a 30,00 €. Das Gericht sprach ihn jedoch frei und betonte, dass ein Element persönlicher Beleidigung nicht erkennbar sei.

Blaha nutzte die Gelegenheit, das Gericht auf eine bestimmte Textstelle der offiziellen Maßnahmenevaluation aufmerksam zu machen. Der Bericht der Sachverständigenkommission enthält im Abschnitt 7.3.2.7 mit dem Titel „Absonderung“ einen interessanten Satz, der besagt, dass sämtliche freiheitseinschränkenden oder -entziehenden Anordnungen, die von Gesundheitsämtern ausgesprochen werden, dem Richtervorbehalt des Artikel 104 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz unterliegen, den die Vorschrift aber nicht vorsieht.

H2: Die Verantwortung der Abgeordneten
Blaha kritisiert die Abgeordneten dafür, dass sie sich ihrer wichtigsten Aufgabe, der Kontrolle der Regierungsarbeit, verweigern. Er bemängelt, dass die Mehrheit der Abgeordneten zwischen Gerücht und Tatsache nicht unterscheiden kann und sich nicht ausreichend informiert, um eine sachlich fundierte, eigene Meinung zu bilden. Blaha ist der Meinung, dass die Abgeordneten Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen sollten und nicht einfach den Massenmedien folgen sollten.

H2: Die Bedeutung der Meinungsfreiheit
Blaha betont die Bedeutung der Meinungsfreiheit und dass es wichtig ist, dass Bürger Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher Äußerungen aus diesem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende gerichtliche Sanktionen bilden. Er verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.05.2020, in dem es heißt, dass der Schutz der Meinungsfreiheit gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.

H2: Die Rolle der Gesundheitsämter
Blaha weist auf die Textstelle in der offiziellen Maßnahmenevaluation hin, die besagt, dass sämtliche freiheitseinschränkenden oder -entziehenden Anordnungen, die von Gesundheitsämtern ausgesprochen werden, dem Richtervorbehalt des Artikel 104 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz unterliegen, den die Vorschrift aber nicht vorsieht. Er betont, dass es wichtig ist, dass auch in diesem Bereich die Grundrechte der Bürger gewahrt bleiben und dass die Gesundheitsämter nicht willkürlich handeln können

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Darf man Bundestagsabgeordnete Verfassungsfeinde nennen?

Ein Gastbeitrag von Boris Blaha Ein Bremer Gericht entschied nun: Man darf Bundestagsabgeordnete als Verfassungsfeinde bezeichnen. Ich persönlich füge hinzu: Man darf nicht nur, man sollte. Doch der Reihe nach. Am 18.11.2020 fand im Bundestag die namentliche Abstimmung zum Dritten „Pandemie-Ermächtigungsgesetz“ statt. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits ausreichend Informationen frei verfügbar, um sich selbstständig eine sachlich fundierte, eigene Meinung zu bilden. Mehrfach hintereinander eine „Epidemische Lage nationaler Tragweite“ zu beschließen, die nur in der massenmedial erzeugten Fantasie existierte, in der Welt der Tatsachen aber nicht aufzufinden war, wird in die Annalen der an Ruhmestaten so reichen deutschen Parlamentsgeschichte eingehen. Wozu sich ausgerechnet ein Land wie Deutschland ein Parlament mit mehr als siebenhundert reichlich alimentierten Abgeordneten leistet, wenn die Mehrheit derselben

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