Achtung Verjährungsfrist von 3 Jahren Zivilrecht einzige Chance bei Impfschaden Negativer Feststellungsbescheid kann Verfahren ungünstig beeinflussen
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Achtung Verjährungsfrist von 3 Jahren: Zivilrecht einzige Chance bei Impfschaden? Negativer Feststellungsbescheid kann Verfahren ungünstig beeinflussen!
Rechtsanwalt Ulbrich bringt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ins Spiel – Sonja Tirsch (33J.) leidet an einem Impfschaden Heute gibt es ein wenig Gemischtes. Wir greifen hier zwei Artikel auf, einmal aus der Welt und ein weiterer vom Deutschlandfunk Kultur. Als Impfgeschädigter zumindest diejenigen, welche eine Entschädigung für ihren Impfschaden erhalten wollen, läuft die Zeit. Denn Rechtsanwalt Ulbrich bringt nun eine Verjährungsfrist ins Spiel, er spricht von 3 Jahren. Das sind drei Jahre ab Kenntnis von dem Schaden. Wir gehen davon aus, dass spätestens ab dem 31.12.2024 eine Verjährungsproblematik entstehen könnte.RA Ulbrich BioNTech/Pfizer, einer der mächtigsten Prozessgegner der Welt – in Frankreich kämpft ein Anwalt bereits seit einem Jahr gegen den Pharmakonzern Der erste Prozess soll nun im Juli diesen