Die letzte Generation und ihre Verfolger
Die Kriminalisierung der Klimaschützer: Ein juristisch verbrämter Populismus
Die Münchner Staatsanwaltschaft behauptet, dass es sich bei den Klimaschützern um eine kriminelle Vereinigung handelt. Dies ist jedoch falsch und eine politisch motivierte Aktion. Die Klimaschützer machen kleine Fehler, indem sie mit ihren Klebeaktionen die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten. Die Strafverfolger machen jedoch große Fehler, indem sie auf die Klebeaktionen unverhältnismäßig reagieren und die Klimaschützer kriminalisieren. Beides ist unklug und schadet der jeweiligen Sache, ist aber nicht kriminell.
Wer zivilen Widerstand leistet, darf das Strafrecht nicht fürchten. Wer jedoch das Strafrecht nutzt, um Widerständler pauschal zu kriminalisieren und sich populistisch zu profilieren, hat den Wert der Demonstrationsfreiheit nicht verstanden. Die Münchner Strafverfolger beschuldigen die Klimaschützer als kriminelle Vereinigung, obwohl diese Vereinigung nicht darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Die Strafverfolger haben Razzien veranstaltet, Webseiten gesperrt und Konten beschlagnahmt, als handele es sich bei den Klimaschützern um geldwaschende russische Oligarchen. War das rechtmäßig oder eine polit-populistische Aktion im juristischen Gewand?
Es handelt sich um einen juristisch verbrämten Populismus. Die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind weisungsgebunden und nicht unabhängig von den Regierungen. Sie sind nicht Judikative, sondern Exekutive. Die politische Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof kritisiert. Die Gegner der Klimaschützer radikalisieren sich selbst in einer Weise, wie sie es den Klimaschützern vorwerfen.
Die Fehler beider Seiten
Die Klimaschützer machen kleine Fehler, indem sie mit ihren Klebeaktionen die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten. Diese Aktionen sind jedoch ein Ausdruck ihres zivilen Widerstands gegen den Klimawandel. Die Strafverfolger machen jedoch große Fehler, indem sie auf die Klebeaktionen unverhältnismäßig reagieren und die Klimaschützer kriminalisieren. Sie treiben die Klimaschützer in eine Ecke, in die sie nicht gehören. Beides ist unklug und schadet der jeweiligen Sache, ist aber nicht kriminell.
Die politisch motivierte Aktion der Strafverfolger
Die Münchner Strafverfolger beschuldigen die Klimaschützer als kriminelle Vereinigung, obwohl diese Vereinigung nicht darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Die Strafverfolger haben Razzien veranstaltet, Webseiten gesperrt und Konten beschlagnahmt, als handele es sich bei den Klimaschützern um geldwaschende russische Oligarchen. Diese Aktionen sind politisch motiviert und ein Ausdruck des juristisch verbrämten Populismus. Die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind weisungsgebunden und nicht unabhängig von den Regierungen. Sie sind nicht Judikative, sondern Exekutive.
Fazit
Die Kriminalisierung der Klimaschützer ist ein juristisch verbrämter Populismus und eine politisch motivierte Aktion. Die Strafverfolger machen große Fehler, indem sie auf die Klebeaktionen unverhältnismäßig reagieren und die Klimaschützer kriminalisieren. Die Klimaschützer machen kleine Fehler, indem sie mit ihren Klebeaktionen die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten. Beides schadet der jeweiligen Sache, ist aber nicht kriminell. Die politische Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof kritisiert. Die Gegner der Klimaschützer radikalisieren sich selbst in einer Weise, wie sie es den Klimaschützern vorwerfen
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Die «letzte Generation» und ihre Verfolger
Heribert Prantl © Sven Simon Heribert Prantl / 1.06.2023 Es ist eine kriminelle Vereinigung, behauptet die Münchner Staatsanwaltschaft. Warum das zwar nicht kriminell, aber falsch ist. Wäre dies hier das Skript für ein politisches Kabarett, dann würde ich jetzt fragen, ob die Generalstaatsanwaltschaft in München eine kriminelle Vereinigung ist, weil sie die „Letzte Generation“ auf ziemlich abenteuerliche Weise als kriminelle Vereinigung verfolgt. Für solche Kalauer aber ist die Sache zu ernst. Beide Seiten machen Fehler: Die Klimaschützer machen kleine Fehler, weil sie mit ihren Klebeaktionen da und dort die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten. Und die Strafverfolger machen grosse Fehler, weil sie auf die Klebeaktionen völlig unverhältnismässig reagieren. Sie treiben die Klimaschützer in eine Ecke, in die sie nicht gehören. Beides
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