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Keine ehrenwerten Motive bei Marie-Therese Kaiser

Published On: 5. Juni 2023 0:18

AfD-Stadträtin wegen Volksverhetzung verurteilt

Marie-Thérèse Kaiser, AfD-Stadträtin in Rotenburg/Wümme, wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Sie hatte Afghanen pauschal als Vergewaltiger bezeichnet und sich über unkontrollierte Einwanderung „besorgt“ geäußert. Das Gericht befand, dass dies nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Dies wirft die Frage auf, auf welche Art und Weise Kritik an der Politik der offenen Grenzen noch artikuliert werden darf. Es scheint, als würde der Meinungskorridor in Deutschland immer enger werden. Die Merkel-Doktrin „Wir schaffen das“ lebt fort, obwohl die Fakten eine andere Sprache sprechen.

Es ist besorgniserregend, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, während gleichzeitig Straftäter oft mit lächerlich geringen Strafen davonkommen. Die Realität bietet täglich neue Nahrung für Sorgen um den Preis der Migrationsromantik.

Die Zahlen des BKA sprechen für sich

Die Zahlen des Bundeskriminalamts sprechen für sich: Afghanen sind überproportional häufig an Gruppenvergewaltigungen beteiligt. Es ist daher verständlich, dass die Bürger erwarten, dass Politik und Justiz genauer hinschauen, was sich da zusammenbraut.

Es ist wichtig, zu betonen, dass nicht jeder Migrant ein potentieller Vergewaltiger ist. Aber es ist auch wichtig, die Realität anzuerkennen und unbequeme Fragen zu stellen. Der Zusammenprall der Kulturen manifestiert sich in Deutschland auf heftige Weise, wie die Messerattacke auf eine Gärtnerin in Berlin vor ein paar Monaten zeigt.

Es ist bedauerlich, dass Frauen, die sich selbst „Feministinnen“ nennen, sich nicht mit unbequemen Fragen an die Öffentlichkeit trauen und sich stattdessen über Komplimente echauffieren. Bei der Bewertung der Motive von Beklagten gibt es eine rechts-links Schieflage, wie der Fall von Lina Engel und Marie-Thérèse Kaiser zeigt.

Bemühen um Verständnis gegenüber verhinderten Mördern

Es ist absurd, dass Linksextremisten wie diejenigen, die der Meinung sind, man könne Nazis die Handgelenke brechen und sie mit Chlorsäure übergießen, Unterstützung finden. Im Fall von Marie-Thérèse Kaiser scheint der Richter den Facebook-Beitrag des Anstoßes nicht einmal gelesen zu haben. Dies lässt vermuten, dass politisch motivierter „Belastungseifer“ im Spiel war – und das ist kein ehrenwertes Motiv.

Es ist an der Zeit, dass Politik und Justiz die Realität anerkennen und sich um die Sicherheit der Bürger kümmern. Es ist nicht akzeptabel, dass Straftäter mit lächerlich geringen Strafen davonkommen, während die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Es ist an der Zeit, dass unbequeme Fragen gestellt werden und dass die Realität anerkannt wird.

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Keine “ehrenwerten Motive” bei Marie-Thérèse Kaiser?

Für sie gab es keine verständnisvolle Kuscheljustiz: Marie-Thérèse Kaiser, AfD-Stadträtin in Rotenburg/Wümme (Foto:privat) Sie habe aus “ehrenwerten Motiven” heraus gehandelt, bescheinigte das Gericht der Terroristin Lina Engel – und gewährte ihr Haftverschonung. Marie-Thérèse Kaiser muss zwar ebenfalls nicht in den Knast, aber immerhin eine Geldstrafe von 6.000 Euro zahlen: Man verurteilte sie wegen Volksverhetzung. Sie soll Afghanen pauschal als Vergewaltiger bezeichnet und sich darüber hinaus “besorgt” über unkontrollierte Einwanderung geäußert haben. Das sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Vor allem Letzteres stimmt nachdenklich: Auf welche Art und Weise darf dann Kritik an der Politik der offenen Grenzen noch artikuliert werden? Wenn es nach den Medien geht, wohl am liebsten gar nicht mehr. Die Merkel-Doktrin “Wir schaffen das” lebt fort

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