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Roboterhund im Anmarsch Das sollten Sie wissen

Published On: 5. Juni 2023 14:45

Roboterhund in Mannheim: Was ist erlaubt und was nicht?

Wenn Ihnen – wie neulich in der Mannheimer Innenstadt – mitten auf dem Bürgersteig ein „Roboterhund“ über den Weg läuft, haben Sie das gelassen hinzunehmen. Ein Fußtritt bedeutet Sachbeschädigung. Manch einem wird mulmig, wenn er die Bilder eines mobilen Roboterhunds sieht, der mitten am Tag im Zentrum einer deutschen Großstadt herumspaziert.

Ein Smartphone-Video aus Mannheim zeigte vor einigen Tagen genau das: Vor einer Apotheke, direkt am Rande einer Kreuzung, stakst ein gelb-schwarz lackierter Metallvierbeiner herum. Kein „Frauchen“ oder „Herrchen“ mit Fernbedienung zu sehen. Und nicht zu erkennen, was der Roboter da zu tun hatte.

Roboterhund: Keine Beschädigung erlaubt

„Unbemannte funkferngesteuerte Roboter sind für jedermann auf dem Markt frei erhältlich“, schrieb eine Sprecherin des Innenministeriums Baden-Württemberg auf Anfrage der Epoch Times. Nach Informationen der „Computer Bild“  ist so ein Gerät schon seit 2020 in den USA erhältlich. Es gibt inzwischen aber auch billigere Geräte anderer Firmen.

Doch egal ob gelb, gelb-schwarz oder schwarz: Auch wenn man sich beim Anblick so eines Metallhundes irritiert, bedroht oder gar gefährdet fühle, sei es nicht erlaubt, der Maschine den eigenen Unmut spüren zu lassen – etwa per Fußtritt. „Ein bedrohliches Aussehen des Roboter-Hundes allein berechtigt Passanten nicht zur Beschädigung der Sache“, mahnte die Ministeriumssprecherin.

Roboterhund: Polizei rufen statt beschädigen

Wer sich also dazu hinreißen lässt, das Überwachungsgerät zu beschädigen oder zu zerstören, könne mit einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung rechnen. Die Kosten für Reparatur oder Ersatz blieben dann wohl am Schadensverursacher hängen, ganz abgesehen von der Strafe. Grundsätzlich dürfe man jedenfalls nicht davon ausgehen, dass so ein herrenloser Roboterhund in einer belebten Innenstadt illegal unterwegs sei.

„Inwieweit sondernutzungsrechtliche oder verkehrsrechtliche Erlaubnisse tangiert sein könnten, ist vom Einzelfall abhängig“, schrieb die Sprecherin. Präziser drückte sich der Sprecher der Mannheimer Polizeidirektion aus: Falls die Nutzung eines Roboterhunds „im Straßenverkehr […] zu einer Behinderung, Belästigung oder gar Gefährdung von Verkehrsteilnehmer führt, könnte dies durch die Polizei sanktioniert und unterbunden werden“.

Roboterhund: Ein Fake?

Laut Ministeriumssprecherin gebe es „weder Erkenntnisse über ein erhöhtes Unfallrisiko durch einen Roboter-Hund dieser Art noch Beschwerden in diesem Zusammenhang“. Auch „Meldungen von Bürgern, die an dem fraglichen Tag oder überhaupt einen solchen Roboter in der Mannheimer Innenstadt gesehen haben wollen, liegen nicht vor“, schrieb der Polizeidirektionsprecher

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Roboterhund im Anmarsch? Das sollten Sie wissen

Wenn Ihnen – wie neulich in der Mannheimer Innenstadt – mitten auf dem Bürgersteig ein „Roboterhund“ über den Weg läuft, haben Sie das gelassen hinzunehmen. Ein Fußtritt bedeutet Sachbeschädigung. Manch einem wird mulmig, wenn er die Bilder eines mobilen Roboterhunds sieht, der mitten am Tag im Zentrum einer deutschen Großstadt herumspaziert. Ein Smartphone-Video aus Mannheim zeigte vor einigen Tagen genau das: Vor einer Apotheke, direkt am Rande einer Kreuzung, stakst ein gelb-schwarz lackierter Metallvierbeiner herum. Kein „Frauchen“ oder „Herrchen“ mit Fernbedienung zu sehen. Und nicht zu erkennen, was der Roboter da zu tun hatte. „Unbemannte funkferngesteuerte Roboter sind für jedermann auf dem Markt frei erhältlich“, schrieb eine Sprecherin des Innenministeriums Baden-Württemberg auf Anfrage der Epoch Times. Nach Informationen der „Computer

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