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OEBB-Verspaetungen Entschaedigungen fallen in Zukunft weg

Published On: 7. Juni 2023 11:48

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) müssen in Zukunft keine Entschädigungen mehr ausbezahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Diese Änderung geht aus einer neuen EU-Verordnung hervor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist. Bisher konnten Fahrgäste bei Verspätungen ab einer Stunde 25% und ab zwei Stunden 50% des Ticketpreises zurückverlangen. Diese Entschädigungen entfallen in Zukunft bei extremen Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfällen im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen sowie Sabotage oder Terrorismus. Bahnunternehmen müssen dabei nachweisen, dass tatsächlich ein solcher Ausnahmegrund vorliegt.

Die ÖBB wollen die neuen Regelungen kulant auslegen. Wetterextreme sollen weiterhin von den Fahrgast-Rechten gedeckt sein. Wenn es um Dritte geht, also etwa bei Kabeldiebstählen oder Polizeieinsätzen, sollen zukünftig keine Entschädigungen bezahlt werden, sagte ÖBB-Sprecher Daniel Pinka im Ö1-Morgenjournal. Die Hauptgründe für Verzögerungen sind laut ÖBB Baustellen, Verspätungen aus dem Ausland und Anschlussverspätungen. Hier wird weiterhin entschädigt, weil das keine außergewöhnlichen Vorfälle sind, wie sie in der Fahrgastrechte-Verordnung vorgesehen sind.

Die Westbahn ändert bei der Auszahlung der Entschädigungen nichts. Gründe für Verspätungen sollen bei der Entschädigung weiterhin keine Rolle spielen, teilte das Unternehmen mit. Weitere Änderungen betreffen auch die Unterbringungen in Hotels bei Zugausfällen. In Zukunft können Bahnunternehmen den Aufenthalt in Hotels auf drei Nächte begrenzen. Außerdem können Fahrgäste bei einer absehbaren Verspätung von mehr als einer Stunde auch auf den Zug eines anderen Anbieters umbuchen. Um Entschädigungen gültig zu machen, muss der Antrag künftig innerhalb von drei Monaten gestellt werden, statt wie bisher innerhalb eines Jahres.

H2: Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Die neue EU-Verordnung besagt, dass Bahnunternehmen innerhalb der EU keine Entschädigungen mehr an Kunden ausbezahlen müssen, wenn Züge ausfallen oder zu spät kommen und außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die ÖBB wollen die neuen Regelungen kulant auslegen und Wetterextreme weiterhin von den Fahrgast-Rechten gedeckt sein.

H2: Keine Änderungen bei der Westbahn
Die Westbahn ändert bei der Auszahlung der Entschädigungen nichts. Gründe für Verspätungen sollen bei der Entschädigung weiterhin keine Rolle spielen, teilte das Unternehmen mit.

H2: Weitere Änderungen bei Unterbringungen und Umbuchungen
Weitere Änderungen betreffen auch die Unterbringungen in Hotels bei Zugausfällen. In Zukunft können Bahnunternehmen den Aufenthalt in Hotels auf drei Nächte begrenzen. Außerdem können Fahrgäste bei einer absehbaren Verspätung von mehr als einer Stunde auch auf den Zug eines anderen Anbieters umbuchen. Um Entschädigungen gültig zu machen, muss der Antrag künftig innerhalb von drei Monaten gestellt werden, statt wie bisher innerhalb eines Jahres

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ÖBB-Verspätungen: Entschädigungen fallen in Zukunft weg

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