Super Idee Menschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen fur AfD-Verbot erfullt
Deutsches Institut für Menschenrechte fordert Verbot der AfD
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt angesehen. Der Verein, der sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzt, sieht die Partei als rassistisch und rechtsextrem an. Die AfD arbeite aktiv und planvoll daran, den Diskurs zu verschieben und ihre national-völkischen Positionen zu normalisieren. Das DIMR fordert daher, dass die anderen Parteien sich von der AfD abgrenzen und die Gefahr, die von ihr ausgeht, erkannt wird.
Die Bedeutung der Menschenrechte für die freiheitlich demokratische Grundordnung
Das DIMR betont, dass es von elementarer Bedeutung für die Verteidigung der unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte und damit der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist, dass das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, zunimmt. Nur so könne man effektiv gegen diese Gefahr vorgehen. Es ist wichtig, dass staatliche und politische Akteure entsprechend handeln und die AfD nicht tolerieren.
Die Unabhängigkeit des DIMR
Das DIMR ist laut der Zeit „DAS“ unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Der Verein und seine 77 hauptamtlichen Mitarbeiter erhalten ihre Finanzierung aus dem Haushalt des Bundestages. Das DIMR ist somit unabhängig und kann sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen, ohne von anderen Interessen beeinflusst zu werden
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Super Idee! Menschenrechtsinstitut sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt
Das “Deutsche Institut für Menschenrechte” (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. Das ist eine super Idee! Damit bekommt der Höhenflug der Partei, die nach Einschätzung der DIMR “zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele höchst planvoll und aktiv vorgeht” nochmals einen gehörigen Schub. Der unter dem hochtrabenden Namen “Deutsche Institut für Menschenrechte” agierende Verein stellt in seiner “aktuellen Analyse” fest: die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD sind erfüllt. Die Partei gehe “zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele” aktiv und planvoll vor. Beispielsweise arbeite die AfD daran, “die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum –
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