
Bundeswehrsoldat wird von Richterin freigesprochen, nachdem er die Corona-Impfung abgelehnt hat
Freispruch für Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung bei Corona-Impfung
Ein Soldat der Bundeswehr wurde vom Amtsgericht Bad Kissingen vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Der Oberleutnant hatte im letzten Jahr die vorgeschriebene Corona-Impfung verweigert. Die Richterin begründete den Freispruch unter anderem damit, dass die Anordnung zur Impfung angesichts der damals sinkenden Infektionsraten und bereits bekannter Nebenwirkungen nicht verhältnismäßig gewesen sei. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Berufung eingelegt hat.
Die Corona-Impfpflicht gilt für Soldaten weiterhin, während sie für die allgemeine Bevölkerung nicht mehr verpflichtend ist. In der Dienstvorschrift der Bundeswehr sind verschiedene Impfungen, darunter auch gegen COVID-19, vorgeschrieben. Soldaten, die sich der Impfpflicht widersetzen, müssen mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Der 33-jährige Zeitsoldat hatte mehrere Impftermine im Jahr 2022 nicht wahrgenommen, obwohl er dazu aufgefordert wurde. Die Anklage warf ihm vor, sich Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr geweigert zu haben, sich impfen zu lassen. Auch in seiner Heimatkompanie habe er die Impfung verweigert.
Die Corona-Impfpflicht für Soldaten wurde bereits von zwei Soldaten erfolglos angefochten. Ein Bundesverwaltungsgericht urteilte im Juli, dass die Impfpflicht aufgrund des gemeinsamen Dienstes mit anderen in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen gerechtfertigt sei. Verteidigungsminister Boris Pistorius erklärte im Mai, dass er vorerst an der Impfpflicht für Soldaten festhalten wolle. Bis März 2023 wurden insgesamt 70 Bundeswehrsoldaten wegen der Verweigerung einer Corona-Impfung aus dem Dienst entlassen. Kritik an diesem Vorgehen äußerte der CDU-Politiker Tino Sorge, der mildere Maßnahmen wie Versetzungen in weniger kritische Bereiche und zusätzliche Beratungsangebote vorschlug. Er regte außerdem an, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) und die Bundeswehr darüber beraten sollten, ob die Corona-Impfung weiterhin verpflichtend bleiben müsse
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Nach Verweigerung der Corona-Impfung: Richterin spricht Bundeswehrsoldaten frei
Justizia.Foto: David Ebener/Symbolbild/dpa Ein Strafverfahren gegen einen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung, weil er sich nicht gegen Corona impfen lassen wollte, endete vorerst glimpflich für ihn: Das Gericht sprach ihn trotz entgegenstehender übergeordneter Rechtsprechung frei. Ein Oberleutnant der Bundeswehr, der im letzten Jahr wiederholt die vorgeschriebene Corona-Impfung verweigert hat, wurde jetzt durch das Amtsgericht Bad Kissingen vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts der damals sinkenden Infektionsraten und bereits bekannt gewordenen Nebenwirkungen. Da das Urteil noch nicht schriftlich vorliegt, wie ein Amtsgerichtssprecher am Dienstag mitteilte, seien noch keine weiteren Einzelheiten vom 12. September bekannt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt legte gegen das Urteil Berufung
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