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Klage wegen Kündigung von ehemaliger Juristischer Direktorin des RBB wird abgewiesen

Published On: 21. September 2023 2:42

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat vor Gericht die Rückzahlung von Geld von der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger gefordert. Das Berliner Arbeitsgericht erklärte ihren Dienstvertrag für nichtig, da er gegen Ruhegeldregelungen vor dem Renteneintritt verstieß. Das Gericht sah ein „grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung“ und hielt die Vereinbarung für sittenwidrig. Zudem erklärte das Gericht die außerordentliche Kündigung der Ex-Direktorin für wirksam.

Das Gericht betonte, dass der RBB als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet sei. Es gab mehrere Gründe für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung, darunter die unzureichende Erfüllung der Hinweispflichten der Klägerin als Juristische Direktorin und die vorzeitige Bezahlung einer ARD-Zulage, obwohl der RBB den Vorsitz der ARD noch nicht innehatte. Das Gericht entschied, dass das Geld zurückgezahlt werden müsse, jedoch nicht die Familienzuschläge. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Der RBB hatte bereits im September die fristlose Kündigung des ehemaligen Verwaltungsdirektors für rechtens erklärt. Im April scheiterte auch die Klage der früheren Intendanzleiterin gegen ihre Kündigung. Patricia Schlesinger war im Sommer 2022 nach Vorwürfen hinsichtlich Amtsführung und Verschwendung von Gebührengeldern zurückgetreten und später fristlos entlassen worden. Dies führte zu einer Krise beim RBB

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Frühere Juristische Direktorin von RBB scheitert mit Klage wegen Kündigung

Der rbb fordert laut Gericht Geld von Ex-Intendantin Patricia Schlesinger zurück.Foto: Carsten Koall/dpa Die frühere Juristische Direktorin des skandalerschütterten Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) ist mit einer Klage gegen ihre Kündigung gescheitert. Das Berliner Arbeitsgericht erklärte ihren Dienstvertrag wegen Ruhegeldregelungen vor dem Renteneintritt am Mittwoch für nichtig. Es sah ein „grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung“ und hielt die Vereinbarung für sittenwidrig. Der RBB sei als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet, betonte das Gericht. Auch die vorsorglich gegen die Ex-Direktorin ausgesprochene außerordentliche Kündigung erklärte es für wirksam. Dafür gebe es mehrere wichtige Gründe. So habe die Klägerin an einem Vertrag mitgearbeitet, der dem Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft eine mehrjährige bezahlte Freistellung einräume. Sie sei hier ihren Hinweispflichten als Justistische Direktorin

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