
Untersuchungen wegen Löschung von E-Mails im Bundesfinanzministerium
Die Praxis der Bundesregierung, E-Mails von Bundesministern und Staatssekretären zu löschen, steht unter Druck. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen, nachdem der ehemalige Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi eine Strafanzeige gestellt hat. Es geht um E-Mails, die der damalige Staatssekretär im Finanzministerium und heutige Kanzleramtschef, Wolfgang Schmidt, mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen ausgetauscht hatte, die jedoch nicht mehr auffindbar sind. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bestätigt, muss jedoch zunächst prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht.
Fabio De Masi beruft sich in seiner Strafanzeige auf Paragraf 303a des Strafgesetzbuches, der die rechtswidrige Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Die Praxis der Löschung von Mailpostfächern beim Ausscheiden von Ministern oder Staatssekretären ist in den Bundesministerien üblich. Das Finanzministerium bestätigte, dass auch dort die Löschung von Mailpostfächern üblich sei und verwies darauf, dass dies nicht gegen geltendes Recht verstoße. Das Kanzleramt wollte keine Fragen zu dem Vorgang beantworten und erklärte, dass es sich nur zu Sachverhalten äußern könne, die das Bundeskanzleramt betreffen.
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Ermittlungen wegen Maillöschung im Bundesfinanzministerium
Die Bundesregierung gerät mit ihrer Praxis der Löschung von E-Mails von Bundesministern und Staatssekretären unter Druck. Ausgelöst durch eine Strafanzeige des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi hat die Berliner Staatsanwaltschaft jetzt Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen. IMAGO/Metodi Popow Bundeskanzler Olaf Scholz, und Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes , am 22. März 2023 Es geht um Mails, die der damalige Staatssekretär im Finanzministerium und heutige Kanzleramtschef, Wolfgang Schmidt (SPD), mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen ausgetauscht hatte, die heute aber nicht mehr auffindbar sind. Der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage der Zeitung die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Bei einer Anzeigeerstattung wie hier sei man „verpflichtet“, ein formelles Ermittlungsverfahren einzuleiten, so der Sprecher. Dennoch müsse die Anklagebehörde nun zunächst
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