„Die Grenzen zulässiger Kritik an Politikerinnen und Politikern, die bewusst in die Öffentlichkeit treten, sind weiter zu ziehen als bei Privatpersonen“,
„Die Grenzen zulässiger Kritik an Politikerinnen und Politikern, die bewusst in die Öffentlichkeit treten, sind weiter zu ziehen als bei Privatpersonen“,