Mitten im Superwahljahr 2026 arbeitet die Bundesregierung an der Erweiterung des Volksverhetzungsparagraphen. Unter bestimmten Bedingungen wäre dann auch der Entzug des passiven Wahlrechts möglich. Ist das wünschenswert?
Mitten im Superwahljahr 2026 arbeitet die Bundesregierung an der Erweiterung des Volksverhetzungsparagraphen. Unter bestimmten Bedingungen wäre dann auch der Entzug des passiven Wahlrechts möglich. Ist das wünschenswert?