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Pro-russische Meinungsäußerung: Saarländischer Rentnerin drohen bis zu drei Jahre Haft

Published On: 26. Juni 2022 19:30

Weil sie an ihrem Wohnungsfenster Plakate angebracht hatte, auf denen sie dem russischen Präsidenten Wladimir Putin für seine Spezialoperation in der Ukraine dankte, sah sich eine Rentnerin aus dem Saarland plötzlich mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft ihr nämlich die „Belohnung und Billigung von Straftaten“ nach §140 des Strafgesetzbuchs vor.

Pro-russische Meinungsäußerung: Saarländischer Rentnerin drohen bis zu drei Jahre Haft

Quelle: www.globallookpress.com © Becker Bredel via www.imago-images.de

Wer in Deutschland eine vom gängigen Narrativ abweichende Meinung vertritt und diese auch noch öffentlich kundtut, muss zunehmend öfter mit Strafverfolgungsmaßnahmen durch die deutschen Behörden rechnen. Denn unter dem Vorwand der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) als „Phänomenbereich“ bezeichneten „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ sammelt der deutsche Inlandsgeheimdienst seit geraumer Zeit schon Daten von Menschen, deren Ansichten über gesellschaftspolitische Fragen von denen der Bundesregierung abweichen. 

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Dass dies „im besten Deutschland aller Zeiten“ mittlerweile sogar zu ernsthaften juristischen Konsequenzen führen kann, belegt der aktuelle Fall der 64-jährigen Heidemarie S. aus dem Saarland. Weil sie eine andere Sichtweise auf den Krieg in der Ukraine hat, wird ihr von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken die „Belohnung und Billigung von Straftaten“ nach §140 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen. Sollte es zu einer Anklageerhebung kommen, drohen der Rentnerin somit bis zu drei Jahre Haft. 

Der russische Angriffskrieg gegen die #Ukraine ist eine Straftat. Wer diesen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich strafbar machen. Das gilt auch für das Zeigen des „#Z“-Symbols. Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben die Verwendung des Symbols im Blick.

— Bundesministerium des Innern und für Heimat (@BMI_Bund) March 28, 2022

Doch was war geschehen? Nach Informationen der russischen Zeitung Komsomolkaja Prawda sowie von Correctiv, hatte die Frau an den Fenstern ihres Hauses mehrere handgeschriebene Plakate angebracht, auf denen sie unter anderem ihre Unterstützung für die russische Spezialoperation in der Ukraine zum Ausdruck brachte. „Dank an Putin, dass du das durch die Kabale kontrollierte Naziregime auf Kiew entfernst und die Ukraine wieder frei wird“, erklärte die Rentnerin auf den Plakaten. 

Doch für die saarländischen Behörden war das offenbar zu viel. Denn auf die kreative Protestaktion folgte ein Durchsuchungsbefehl für die Wohnung der 64-Jährigen, wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Anfrage von Correctiv bestätigte. Dieser sei demnach am 15. Juni vollstreckt worden. In dem auf den 2. Mai datierten Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft wird Heidemarie S. vorgeworfen, handgeschriebene Plakate an einem Wohnungsfenster angebracht zu haben, „mittels derer sie den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine billigte“. In ihrem Bericht veröffentlichte die Komsomolkaja Prawda sowohl Fotos des Durchsuchungsbefehls als auch der Plakate. 

Neben den pro-russischen Verlautbarungen äußerte die Saarländerin auf ihren Plakaten unter anderem zudem auch Zweifel an der Legitimität der letzten US-Präsidentschaftswahl. Diese sei Donald Trump „eindeutig gestohlen“ worden, heißt es auf einem der Plakate. Konkrete Folgen für die Rentnerin habe allerdings lediglich die Tatsache gehabt, dass auf dem Plakat dem russischen Präsidenten Wladimir Putin gedankt wird, dass er das „Naziregime“ in der Ukraine stürze, erklärte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegenüber Correctiv:

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigt, dass gegen eine Frau aus der saarländischen Gemeinde Quierschied ermittelt wird, weil in ihrem Fenster ein Plakat hing, auf dem der Krieg Russlands gegen die Ukraine gebilligt wird. Anklage wurde bisher nicht erhoben. Da deutsche Ermittlungsbehörden den Angriffskrieg als Straftat einstufen, kann es strafbar sein, diesen öffentlich zu befürworten.

Anklage wurde bisher jedoch noch keine erhoben, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien, so die Staatsanwaltschaft. 

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