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Bundesregierung plant wieder Corona-Maßnahmen für den Herbst

Published On: 3. August 2022 14:06

Die Bundesregierung plant für den Herbst erneut Grundrechtseinschränkungen, die mit einer vermeintlichen gesellschaftlichen Bedrohung durch das Coronavirus begründet werden. Hierbei geht es zunächst vornehmlich um eine Ausdehnung der Masken- und Testpflichten. Ausgangssperren solle es jedoch nicht wieder geben.

Bundesregierung plant wieder Corona-Maßnahmen für den Herbst

Quelle: www.globallookpress.com © Christoph Hardt / www.imago-images.de

Die Bundesregierung plant in Sachen Corona ein „mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept“ für den Herbst. Dazu haben das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet, wie laut Informationen des Nachrichtensenders ntv aus einer Mitteilung beider Ressorts hervorgeht. Noch im August wolle das Kabinett demnach eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschließen.

Beginn der

Den Plänen zufolge sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April „bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten.“ Konkret soll es dabei um eine Maskenpflicht im Luft- und im öffentlichen Personenfernverkehr gehen. Zudem werde es eine Masken- und Testpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten geben. Frisch geimpfte und genesene Personen sollen von der Testpflicht ausgenommen sein, ebenso „Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.“

Darüber hinaus will man offenbar mehr Kompetenzen an die Länder abgeben. Diese könnten weitere Einschränkungen anordnen, „soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten und einen geregelten Schulunterricht in Präsenz aufrechtzuerhalten.“ Die Ländermaßnahmen müssten von den Landesparlamenten beschlossen werden und könnten dann gegebenenfalls verschärft werden, hieß es weiter.

Dies beträfe die Anordnung einer Maskenpflicht im ÖPNV sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ausnahmen für Getestete und Genesene soll es hier für Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie gastronomische Einrichtungen geben. Auch könnten die Länder wieder Test- und Maskenpflichten in bestimmten Bereichen einführen, wie etwa in Schulen und Kindergärten. Für Menschen, deren letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt, sollen Sonderregeln gelten.

Der Entwurf für neues Infektionsschutzgesetz ist fertig. FFP2 Masken im Innenraum von Anfang an. Ausnahme: Nachweis Tests, frische Impfung oder frisch Genesen in Gastro oder ähnlich. Wenn Fallzahl stark steigt: Masken auch draußen wo Abstände nicht reichen und Obergrenzen drinnen pic.twitter.com/7JQRxWlOBL

— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) August 3, 2022

Mit diesem „Stufenmodell“ würden nach Auffassung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Bund und Ländern rechtssichere Werkzeuge zur „Pandemievorsorge“ an die Hand gegeben. Als weitere Teile des neuerlichen Maßnahmenpaketes kündigte der Minister eine Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, den Pandemie-Radar mit tagesaktuellen Daten sowie Test- und Behandlungskonzepte und Konzepte für Pflegeheime an. Nach Auffassung von Bundesjustizminister Marco Buschmann dürfe es Freiheitseinschränkungen nur geben, wenn diese erforderlich seien. Buschmann sagte:

„Wir nehmen die Pandemie weiter ernst. Und vor allem nehmen wir die Grundrechte ernst. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.“

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