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Streumunition: Warum Mister President Uncle Sam entschieden „keine Umarmung“ mag. Aktueller Stand der Strafanzeige gegen Bundespräsident Steinmeier

Published On: 12. Oktober 2023 14:30

Am 13. Juli berichteten die NachDenkSeiten über die Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten, die vom Diplom-Mathematiker Wolf Göhring bei der Bonner Staatsanwaltschaft eingereicht wurde. Die Staatsanwaltschaft Koblenz, an die die Anzeige weitergeleitet wurde, lehnte das Begehren von Göhring ab und bezeichnete es als „abwegig und rechtsmissbräuchlich“. Daraufhin legte Göhring eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ein. Der Einsatz von Streumunition, der von vielen Ländern geächtet wird, hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Entscheidung von US-Präsident Joe Biden, Streumunition an die Ukraine zu liefern, verstößt nach Ansicht von Göhring gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Übereinkommen über Streumunition, das von Deutschland unterzeichnet wurde, verbietet den Einsatz und die Weitergabe von Streumunition. Trotzdem plant die USA, Streumunition an die Ukraine zu liefern. Die Fraktion Die Linke hat eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um herauszuf

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Streumunition: Warum Mister President Uncle Sam partout „nicht in den Arm fallen“ mag. Zum Stand einer Strafanzeige gegen Bundespräsident Steinmeier.

Am 13. Juli berichteten die NachDenkSeiten unter dem Titel Streumunition über außenpolitischem Minenfeld – zur Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten als Erste über die drei Tage zuvor bei der Bonner Staatsanwaltschaft eingereichte Strafanzeige des Diplom-Mathematikers Wolf Göhring. Am 8. August teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz, an die die Anzeige mittlerweile weitergereicht worden war, Herrn Göhring mit, dass sie seinem Begehren nicht nachkommt. Sie hielt die Anzeige für „abwegig und rechtsmissbräuchlich“ und verwahrte sich dagegen, als „Superrevisionsinstanz für nicht genehme politische Entscheidungen benutzt (zu werden)“. Das wiederum veranlasste Herrn Göhring, bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am 23. September eine elfseitige Beschwerde gegen den Entscheid vom 8. August einzulegen, die den NDS vorliegt und die Sie hier in vollem Wortlaut nachlesen können. Ein Beitrag und

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