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Das Defizit von bis zu 260 Milliarden Euro im deutschen Staatshaushalt | Von Thomas Röper

Published On: 25. November 2023 13:11

Ein Standpunkt von Thomas Röper

Nachdem das Verfassungsgericht der Bundesregierung untersagt hat, den Fonds, der ursprünglich zur Abmilderung der Folgen der Covid-Maßnahmen geschaffen wurde, für andere Zwecke zu verwenden, stehen nun auch weitere „Sondervermögen“ auf der Kippe. Die Bundesregierung darf eigentlich keine Schulden mehr machen, da die „Schuldenbremse“ ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die es der Regierung ermöglicht, in schwierigen Zeiten Schulden aufzunehmen, die nicht als Schulden des Staatshaushalts gelten, sondern als „Sondervermögen“ bezeichnet werden. Das Verfassungsgericht hat nun jedoch entschieden, dass solche „Sondervermögen“ nur für ihren bestimmten Zweck und in einem bestimmten Zeitraum verwendet werden dürfen.

Die Bundesregierung hat die übriggebliebenen Gelder aus dem Fonds, der zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Maßnahmen geschaffen wurde, umgebucht und plante, sie nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für den Klimaschutz zu verwenden. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch entschieden, dass dies nicht zulässig ist. Das Urteil hat zu vielen Schlagzeilen geführt und ist eines der wichtigsten innenpolitischen Themen in Deutschland. Das Geld war bereits für verschiedene Programme vorgesehen, darunter die Sanierung der deutschen Bahn, die Subventionierung von Teilen der Wirtschaft aufgrund gestiegener Energiekosten und die Finanzierung sozialer Programme.

Ein weiteres „Sondervermögen“, der 200 Milliarden Euro schwere Wirtschaftsstabilisierungsfonds, wurde ebenfalls gesperrt. Das Urteil des Verfassungsgerichts könnte sich auch auf diesen Fonds erstrecken, was zu einem „Loch“ von bis zu 260 Milliarden Euro im Haushalt führen könnte. Die Regierung muss nun sparen, und es wird erwartet, dass dies vor allem bei Sozialprogrammen geschehen wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung den Mut hat, bei Zahlungen an die Ukraine oder bei den Ausgaben für die Bundeswehr zu sparen

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Das Bis-zu-260-Milliarden-Loch im deutschen Staatshaushalt | Von Thomas Röper

Ein Standpunkt von Thomas Röper. Nachdem das Verfassungsgericht der Bundesregierung verboten hat, den Fonds, der ursprünglich für die Abmilderung der Folgen der Covid-Maßnahmen gebildet wurde, für andere Zwecke zu nutzen, scheinen auch weitere “Sondervermögen” auf der Kippe zu stehen. Nachdem eine frühere Bundesregierung die „Schuldenbremse“ ins Grundgesetz geschrieben hat, darf die Bundesregierung eigentlich keine Schulden mehr machen. Aber natürlich hat man sich vorsichtshalber eine Ausnahme genehmigt: Wenn die Lage in Deutschland aus irgendeinem Grund schwierig ist, kann die Regierung eine Notlage erklären und doch Schulden aufnehmen, die aber nicht als Schulden des Staatshaushaltes gelten, sondern als „Sondervermögen“ bezeichnet werden und sogenannte „Nebenhaushalte“ bilden. Orwell wäre begeistert, denn einen Kredit als „Sondervermögen“ zu bezeichnen, ist ziemlich absurd. Warum bis zu 260

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